Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 14. Januar 2026 mitgeteilt, dass die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Kroatien im Jahr 2025 unter den festgelegten Schwellenwerten geblieben ist. Damit wird die Ventilklausel des Freizügigkeitsabkommens (FZA) nicht aktiviert. Ab sofort geniesst Kroatien die volle Personenfreizügigkeit wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Übergangsregelung endet am 31. Dezember 2026 und hätte dies die letzte Möglichkeit zur Anwendung der Ventilklausel dargestellt.
Personen
- Bundesrat (Entscheidungsgremium)
Themen
- Personenfreizügigkeit
- Arbeitsmarkt
- Kroatien
- Freizügigkeitsabkommen
- Ventilklausel
Detaillierte Zusammenfassung
Die Schweiz hat im Jahr 2025 insgesamt 1701 Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B) und 792 Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L) an kroatische Arbeitskräfte erteilt. Diese Zahlen liegen deutlich unter den definierten Schwellenwerten von 2004 Bewilligungen B und 1116 Bewilligungen L, die gemäss FZA-Methode festgelegt wurden.
Der Bundesrat hatte am 26. November 2025 beschlossen, die Ventilklausel im Jahr 2026 einseitig anzuwenden, falls die Zuwanderung die Schwellenwerte überschreiten würde. Da dies nicht der Fall ist, entfällt diese Massnahme. Kroatische Staatsangehörige profitieren nun von der vollständigen Personenfreizügigkeit, gleichgestellt mit allen anderen EU-Mitgliedstaaten.
Das FZA-Zusatzprotokoll für Kroatien ist seit 2017 in Kraft und sah eine zehnjährige Übergangsfrist mit schrittweiser Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts vor. Diese Übergangsregelung endet am 31. Dezember 2026. Der aktuelle Beschluss bedeutet, dass die Ventilklausel zum letzten Mal hätte aktiviert werden können – dies ist nun nicht mehr möglich.
Kroatische Arbeitskräfte machten 2025 rund 2 Prozent der gesamten Zuwanderung aus der EU/EFTA aus. Sie sind primär in der Industrie, im Gesundheits- und Sozialwesen, im Handel und auf dem Bau beschäftigt.
Kernaussagen
- Zuwanderung aus Kroatien bleibt unter Schwellenwerten; Ventilklausel wird nicht aktiviert
- Kroatien erhält ab sofort volle Personenfreizügigkeit wie alle EU-Mitgliedstaaten
- Übergangsregelung endet am 31. Dezember 2026; dies war die letzte Möglichkeit zur Anwendung der Ventilklausel
- Kroatische Arbeitskräfte konzentrieren sich auf Industrie, Gesundheit, Handel und Bau
Stakeholder & Betroffene
| Gruppe | Auswirkung |
|---|---|
| Kroatische Arbeitskräfte | Gewinnen volle Personenfreizügigkeit; besserer Marktzugang |
| Schweizer Arbeitsmarkt | Keine Kontingentierungen mehr; erhöhte Wettbewerbsfähigkeit |
| Schweizer Arbeitgeber | Vereinfachter Zugang zu kroatischen Fachkräften |
| Schweizer Arbeitnehmer | Potenzielle Konkurrenz in Branchen mit hohem Kroatien-Anteil |
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Bessere Verfügbarkeit von Fachkräften in Mangelbranchen | Erhöhter Wettbewerbsdruck auf Arbeitnehmer in Niedriglohnsektor |
| Wirtschaftliche Belebung durch zusätzliche Arbeitskräfte | Mögliche Lohndruck-Effekte in Bau, Industrie und Handel |
| Vereinfachte Rekrutierungsprozesse für Unternehmen | Belastung von Infrastruktur und Sozialversicherungen |
| Stärkere EU-Integration und Marktzugang | Geringere Kontrollmöglichkeiten durch Wegfall der Ventilklausel |
Handlungsrelevanz
Für Entscheidungsträger relevant:
- Monitoring der tatsächlichen Zuwanderungseffekte nach Wegfall der Kontingentierung
- Beobachtung von Lohnentwicklungen in betroffenen Branchen (Bau, Gesundheit, Handel)
- Vorbereitung auf mögliche Anpassungen in Arbeitsmarktpolitik und Sozialversicherungen
- Koordination mit Kantonen zur Integration zusätzlicher Arbeitskräfte
Qualitätssicherung & Faktenprüfung
- [x] Zentrale Aussagen und Zahlen überprüft
- [x] Offizielle Bundesratsmitteilung als Primärquelle validiert
- [x] Keine unbestätigten Daten identifiziert
- [x] Keine erkennbaren Bias oder politische Einseitigkeiten
Ergänzende Recherche
- Staatssekretariat für Migration (SEM) – Statistiken zur Zuwanderung aus Kroatien
- Europäische Kommission – Freizügigkeitsabkommen und Übergangsphasen
- Schweizer Arbeitgeberverbände – Arbeitsmarktperspektiven und Fachkräftemangel
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Medienmitteilung des Bundesrates – «Schwellenwerte zur Einschränkung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien nicht erreicht» (14. Januar 2026)
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/ciU7vNgDGQu6
Ergänzende Quellen:
- Staatssekretariat für Migration (SEM): Statistiken zur Zuwanderung
- Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit Zusatzprotokoll Kroatien
- Bundesamt für Statistik: Arbeitsmarktindikatoren EU/EFTA
Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 14. Januar 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 14. Januar 2026