Kurzfassung

Seit dem 1. November 2025 differenziert das Staatssekretariat für Migration (SEM) zwischen ukrainischen Regionen bei der Gewährung des Schutzstatus S. Personen aus sieben westukrainischen Regionen (Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk, Tscherniwzi) haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Schutz in der Schweiz. Bis Ende Februar 2026 betraf diese Regelung 573 Personen, von denen 104 weggewiesen wurden. Das SEM prüft im Einzelfall, ob eine Rückkehr zumutbar ist.

Personen

  • Bundesrat (Schweizer Exekutive; Umsetzungsverantwortung)

Themen

  • Asylpolitik Schweiz
  • Ukraine-Flucht
  • Schutzstatus S
  • Regionale Differenzierung

Clarus Lead

Die Praxisanpassung markiert eine Verschärfung der Schweizer Asylpolitik gegenüber ukrainischen Geflüchteten und setzt eine parlamentarische Motion um. Sie signalisiert, dass die Schweiz zwischen sicheren und unsicheren Landesteilen unterscheidet – ein Ansatz, der für Entscheidungsträger in der Migrationspolitik zentral ist. Die steigende Prüfdauer und rückläufigen Gesuche deuten auf praktische Umsetzungschallengen hin.

Detaillierte Zusammenfassung

Das SEM hat sieben westukrainische Regionen als grundsätzlich sicher für Rückkehren klassifiziert. Diese Einstufung basiert auf der parlamentarischen Motion Friedli (24.3378), die der Bundesrat am 1. November 2025 umsetzte. Die Regelung gilt rückwirkend auch auf Anträge, die vor diesem Datum eingereicht, aber noch nicht entschieden wurden – insgesamt 303 Personen waren davon betroffen.

Von den 573 betroffenen Personen (Stand Ende Februar 2026) wurden 104 weggewiesen. Davon waren 29 Entscheide rechtskräftig, 20 weitere lagen beim Bundesverwaltungsgericht vor. 84 Personen zogen ihre Gesuche zurück, 145 reisten eigenständig ab. Nur 20 Gesuche wurden aufgrund individueller Umstände positiv entschieden. Das SEM führt bei jeder Wegweisung eine Einzelfallprüfung durch, um zu beurteilen, ob die Rückkehr für die betroffene Person zumutbar ist. Die neue Regelung hat den Abklärungsaufwand erheblich erhöht – insbesondere bei medizinischen Fragestellungen und der Validierung von Beweismitteln. Das SEM überprüft die Regionenliste regelmässig und passt sie an. Die Gesuche aus den sieben Regionen sind tendenziell rückläufig; bei Transkarpatien wurde ein Rückgang von etwa 50 Prozent verzeichnet.

Kernaussagen

  • Sieben westukrainische Regionen gelten seit 1. November 2025 als grundsätzlich sicher für Rückkehren
  • 573 Personen waren bis Ende Februar 2026 von der neuen Regelung betroffen
  • 104 Wegweisungsentscheide gefällt, 29 davon rechtskräftig; 20 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig
  • Prüfdauer gestiegen durch notwendige Zusatzabklärungen und Beweismittelvalidierung
  • Gesuche aus betroffenen Regionen rückläufig (Transkarpatien: −50 %)

Kritische Fragen

  1. Evidenzqualität: Auf welchen aktuellen Sicherheitsanalysen basiert die Klassifizierung der sieben Regionen? Werden diese Daten regelmässig von unabhängigen Quellen (z. B. UNHCR, internationalen Menschenrechtsorganisationen) validiert?

  2. Interessenkonflikte: Welche Rolle spielte migrationspolitische Kosteneinsparung bei der Auswahl dieser sieben Regionen gegenüber anderen Landesteilen der Ukraine?

  3. Kausalität: Wie wird unterschieden zwischen Personen, die ihr Gesuch zurückziehen, weil sie tatsächlich zurückkehren können, und solchen, die es aufgeben, weil sie keine Chance mehr sehen? Welche Alternativen (z. B. andere Länder) ergreifen die 145 Personen, die „eigenständig abgereist" sind?

  4. Umsetzbarkeit: Wie sichert das SEM ab, dass die 20 Personen mit positiven Entscheiden aufgrund „individueller Umstände" nicht willkürlich entschieden werden? Welche Kriterien gelten?

  5. Rückwirkung: Ist die rückwirkende Anwendung auf 303 bereits eingereichte Gesuche rechtlich und ethisch vertretbar, wenn sich die Sicherheitslage in diesen Regionen nicht verändert hat?

  6. Verfahrensdauer: Um wie viel Prozent hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer pro Dossier durch die neuen Abklärungsanforderungen verlängert?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Staatssekretariat für Migration (SEM) – Pressemitteilung zur Praxisanpassung Westukraine (02.04.2026) https://www.news.admin.ch/de/newnsb/iF8gzpGDk8peD0o7eRBDz

Verifizierungsstatus: ✓ 02.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 02.04.2026