Kurzfassung

FDP-Ständerat Andrea Caroni fordert eine Verfassungsänderung für das neue EU-Vertragspaket – obwohl die FDP-Delegierten nur das einfache Volksmehr wollten. Caroni begründet dies mit potenziellen Konflikten zur Verfassungsbestimmung zur Zuwanderungskontrolle und dem fundamentalen Gewicht des Vertrags. Ein Ständemehr erhöht die Hürden deutlich und macht das Scheitern des Pakets wahrscheinlicher. Caroni sieht dies nicht als Torpedierung, sondern als staatspolitisch notwendig. Zur Frage der Verzerrung durch kleine Kantone verweist er auf föderalistische Tradition – räumt aber ein, dass Reformen langfristig denkbar sind.

Personen

Themen

  • EU-Vertragspaket und Verfassungsänderung
  • Ständemehr vs. Volksmehr
  • Föderalismus und Kantonsgewichte
  • Freizügigkeitsrechte und Migration

Clarus Lead

Caroni spaltet seine eigene Partei: Während FDP-Delegierte dem Paket unter einer einfachen Volksmehr-Hürde zustimmten, kämpft er im Parlament für ein Ständemehr – das die Annahme deutlich erschwert. Sein Argument ruht auf einer streng verfassungsrechtlichen Lesart der Zuwanderungsartikel, die er als verletzt sieht. Dies offenbart einen grundsätzlichen Konflikt zwischen föderalistischer Logik und modernem Mehrheitswillen: Kleine Kantone erhalten überproportionales Gewicht, was Politologen als Spannungsquelle warnen. Caroni rechtfertigt das als unvermeidlich – doch sein Insistieren zeigt, wie fragil die Legitimitätsgrundlagen des Pakets sind.


Detaillierte Zusammenfassung

Caroni trennt scharf zwischen Parteiposition und persönlicher parlamentarischer Verantwortung. Die FDP-Delegation habe zwar nur Volksmehr gebilligt – dies sei aber eine „Zwischenstandsmeldung" gewesen, sagte der Parteivorstand zuvor sogar ein obligatorisches Referendum vor. Im Parlament hätten öffentliche Hearings mit Staatsrechtlern die strenge Verfassungsauslegung gestärkt: Der Artikel 121a der Bundesverfassung verbiete „neue Freizügigkeitsrechte", schreibt aber „kontingente und Höchtzahlen" vor. Das EU-Paket gewähre zwar zahlenmässig wenige neue Rechte (hauptsächlich für gleichgeschlechtliche Paare und deren Kinder), etabliere aber eine „Dynamik" – die Schweiz erkläre sich bereit, künftige EU-Änderungen in diesem Bereich automatisch zu akzeptieren. Dies sei eine fundamentale Verpflichtung, die über blosse Mengendebatten hinausgeht.

Zur Kritik, dass zehn Rechtsprofessoren diese Position teilen, während die „grosse Mehrheit der Lehre" anderer Meinung ist, verwies Caroni auf die Grösse und Renommee jener zehn (etwa St. Gallen), argumentiert aber: „Es gibt Interpretationsspielraum in der Verfassung." Der Bundesrat nehme eine lockere Auslegung vor, er eine strenge. Die Notbremse des Pakets ändere nichts daran, dass die initiale Verpflichtung besteht.

Zum föderalen Gewicht: Politologen warnen, dass ein Ständemehr 55 % Volksmehrheit erfordert, was das Paket wahrscheinlich scheitern lässt. Caroni lehnt es ab, von diesem Resultat her zu argumentieren. „Die Spielregeln gelten vorher, dann sieht man, was die Leute abstimmen." Seine Kantonsregierung Appenzell Ausserrhoden habe sich ebenfalls für Ständemehr ausgesprochen – eine Interessenkongruenz, die er aber als konsistent mit seinen Prinzipien verteidigt. Auf die Frage, ob das Ständemehr fair sei, wenn die Verfassung es nicht vorschreibt: Caroni betont, dass Kantone grundsätzlich „besonderes Gewicht" haben sollen, unabhängig von Grösse. Eine Idee in der Debatte: proportionale Gewichtung innerhalb von Kantonen (z. B. wenn ein Kanton zu zwei Dritteln Ja stimmt, zählt sein Ständemehr nur zu zwei Dritteln). Dies würde kleine Kantone nicht entmachten, aber Minderheiten schützen. Caroni zeigt sich dafür offen, sieht aber praktische Hürden und räumt ein: „Realistisch wird das Ständemehr noch sehr lange so bleiben, wie es ist."


Kernaussagen

  • Caroni legitimiert sein Ständemehr-Insistieren durch eine strenge verfassungsrechtliche Interpretation, nicht durch inhaltliche Gegnerschaft zum Paket.
  • Die „Dynamik" der automatischen Übernahme künftiger EU-Regelungen wird als grösseres Problem eingestuft als die aktuellen zahlenmässigen Zuwanderungseffekte.
  • Ein Ständemehr erhöht objektiv die Scheiterswahrscheinlichkeit – Caroni akzeptiert dies als Konsequenz demokratischer Spielregeln, nicht als Strategie.
  • Das föderale Übergewicht kleiner Kantone ist strukturell bekannt und wird in der Schweiz als legitim akzeptiert, ist aber zunehmend umstritten.

Kritische Fragen

a) Evidenz/Datenqualität/Quellenvalidität:

  1. Wie viele zusätzliche Personen würden unter dem EU-Paket konkret neu zuwandern? Der Bundesrat sagt „vernachlässigbar", Caroni zitiert mögliche Szenarien (z. B. Kinder von Paaren); auf welche empirischen Berechnungen stützen sich beide Positionen?

  2. Caroni beruft sich auf „zehn Rechtsprofessoren" – sind diese zehn tatsächlich vollständig im Hearing erwähnt worden, oder ist das eine Auswahl? Welche Gesamtzahl von Staatsrechtlern wurde gehört?

b) Interessenkonflikte/Anreize/Unabhängigkeit:

  1. Caroni ist Ständerat aus Appenzell Ausserrhoden, dessen Regierung Ständemehr fordert – profitiert sein Kanton strukturell von höheren Hürden bei EU-Verträgen, und beeinflusst dies seine Position?

  2. Die FDP-Parteilinie ging vorher auf obligatorisches Referendum, dann auf Volksmehr – wie bindend sind Parteikonferenzbeschlüsse für Parlamentarier, und wann ist ein Wechsel eine legitime Gewissensfrage vs. Willkür?

c) Kausalität/Alternativen/Gegenhypothesen:

  1. Angenommen, das Paket scheitert wegen des Ständemehrs – ist das Risiko einer zerrütteten EU-Schweiz-Beziehung höher oder niedriger als das Risiko einer künftigen automatischen Übernahme von Regeln ohne Volkskontrolle?

  2. Gibt es Alternativmechanismen (z. B. Opting-Out-Klauseln, breitere Notbremse), die die Zuwanderungssorge Caronis lösen würde, ohne das volle Ständemehr zu erzwingen?

d) Umsetzbarkeit/Risiken/Nebenwirkungen:

  1. Wenn ein Ständemehr eingeführt wird, gilt dies dann nur für dieses Paket oder für alle künftigen EU-Verträge – mit welchen langfristigen Folgen für die Swissness-Handlungsfähigkeit?

  2. Caroni erwähnt, dass auch die Nachbarländer (Frankreich, Belgien) ähnliche Freizügigkeitsmechanismen haben – sind deren Verfassungen nicht ähnlich restriktiv, und warum akzeptieren sie dies?


Weitere Meldungen

  • Pacs-Initiative Caroni: Caroni hat einen Gesetzesentwurf für eine neue Rechtsform „Pacs" (Partnerschaftsvertrag) eingereicht – eine Zwischenform zwischen Konkubinat und Ehe. Er argumentiert, dass heute nur zwei Optionen (0–10-Skala) bestehen und eine dritte Option mehr Freiheit böte. Kritiker warnen vor unnötiger Bürokratie und einer möglichen Schwächung der Ehe. Caroni verweist auf Kantone (Genf, Neuchâtel) und Länder (Frankreich, Belgien), die solche Modelle schon nutzen.

  • Liebesaffäre am Bundesgericht: Ein Bundesrichter und eine Bundesrichterin wurden wegen einer Beziehung kritisiert – sie sollen gegen interne Richtlinien und möglicherweise gegen das Bundesgerichtsgesetz (das Lebensgemeinschaften zwischen Richtern verbietet) verstossen haben. Caroni, Vizepräsident der Gerichtskommission, räumt ein, dass dies zu Revisionsforderungen in bestehenden Urteilen führt (z. B. Fall Speerisen). Er fordert stärkere Disziplinaraufsicht für untere Gerichte, warnt aber vor zu schnellen Urteilen über die beiden Richter.


Quellenverzeichnis

Primärquelle:

Samstagsrundschau: Torpedieren Sie das EU-Paket, Herr Caroni?SRF Tagesgespräch / Samstagsrundschau, 30.05.2026

Verifizierungsstatus: ✓ 30.05.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 30.05.2026