Autor: Fabian Schäfer (NZZ)
Quelle: NZZ - Andrea Caroni zu den EU-Verträgen
Publikationsdatum: 09.12.2025
Lesezeit: ca. 4 Minuten
Executive Summary
Die Frage, ob die neuen EU-Verträge dem Ständemehr unterstellt werden müssen, könnte für deren Zukunft entscheidend sein. FDP-Ständerat Andrea Caroni, dessen früherer Vorstoss zur Klärung dieser Frage scheiterte, tendiert zur Ansicht, dass die EU-Verträge eine Verfassungsänderung erfordern – insbesondere wegen möglicher Konflikte mit dem Zuwanderungsartikel. Dies würde automatisch ein Ständemehr erforderlich machen.
Kritische Leitfragen
- Freiheit: Inwiefern werden föderale Strukturen und kantonale Autonomie durch die unterschiedlichen Interpretationen des Referendumsrechts beeinflusst?
- Verantwortung: Wer trägt die Konsequenzen, wenn das Parlament die verfassungsrechtlichen Anforderungen zu eng auslegt?
- Transparenz: Warum wurden mehrere Gelegenheiten verpasst, klare Regelungen für das Ständemehr bei Staatsverträgen zu schaffen?
- Innovation: Welche politischen Innovationen wären nötig, um das Spannungsfeld zwischen Föderalismus und Demokratieprinzip zeitgemäss zu gestalten?
- Legitimität: Wie lässt sich die demokratische Legitimität bei weitreichenden internationalen Verträgen am besten sicherstellen?
Szenarienanalyse: Zukunftsperspektiven
| Zeithorizont | Erwartete Entwicklung |
|---|---|
| Kurzfristig (1 Jahr) | Intensive parlamentarische Debatten mit möglicher Einigung auf eine Verfassungsänderung als Kompromisslösung |
| Mittelfristig (5 Jahre) | Grundsatzentscheid zur Klärung der Ständemehr-Frage bei internationalen Verträgen, um zukünftige Konflikte zu vermeiden |
| Langfristig (10–20 Jahre) | Mögliche Reform des Ständemehrs aufgrund der zunehmenden Bevölkerungsungleichgewichte zwischen den Kantonen |
Hauptzusammenfassung
Kernthema & Kontext
Im Interview mit der NZZ erläutert FDP-Ständerat Andrea Caroni die verfassungsrechtliche Problematik bei den neuen EU-Verträgen. Der Streit dreht sich um die Frage, ob diese dem Ständemehr unterstellt werden müssen – eine Frage, die Caroni bereits vor zehn Jahren durch einen parlamentarischen Vorstoss zu klären versuchte.
Wichtigste Fakten & Zahlen
- Caronis Vorstoss zur klaren Regelung des Ständemehrs bei Staatsverträgen wurde 2021 vom Nationalrat abgelehnt
- In der Schweizer Geschichte wurden nur dreimal Staatsverträge einem Ständemehr unterstellt: beim Völkerbund (1920), beim Freihandelsabkommen mit der EU (1972) und beim EWR (1992)
- Die neuen EU-Verträge würden EU-Bürgern nach fünf Jahren ein Recht auf Daueraufenthalt gewähren
Stakeholder & Betroffene
- Föderalisten und konservative Kräfte, die auf dem Ständemehr bestehen
- Bevölkerungsreiche Kantone, deren Stimmbevölkerung durch das Ständemehr potenziell überstimmt werden könnte
- EU-Bürger in der Schweiz, deren Aufenthaltsrechte durch die neuen Verträge gestärkt würden
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Klärung eines verfassungsrechtlichen Graubereichs | Scheitern der EU-Verträge am Ständemehr |
| Kompromisslösung mit Verfassungsänderung könnte breiter abgestützt sein | Zunehmende Spannungen zwischen Demokratieprinzip und Föderalismus |
| Transparentere Entscheidungsfindung bei zukünftigen internationalen Verträgen | Politische Polarisierung bei der Auslegung der Verfassung |
Handlungsrelevanz
Parlamentarier und insbesondere die Staatspolitische Kommission müssen sorgfältig prüfen, ob die Personenfreizügigkeitsbestimmungen der neuen EU-Verträge mit dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung vereinbar sind. Eine Verfassungsänderung mit Ständemehr scheint der sauberste Weg zu sein, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Qualitätssicherung & Faktenprüfung
- [x] Zentrale Aussagen und Zahlen überprüft
- [x] Unbestätigte Daten mit ⚠️ gekennzeichnet
- [x] Web-Recherche für aktuelle Daten durchgeführt
- [x] Bias oder politische Einseitigkeit markiert
Ergänzende Recherche
- EU-Verträge: Das Ständemehr als Machtfrage im Parlament
- Übersicht zu EU-Verhandlungen der Schweiz
- Position der FDP zu europapolitischen Fragen
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Andrea Caroni im Interview – NZZ, 09.12.2025
Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 09.12.2025
Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 09.12.2025