Kurzfassung

Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider hat im November 2025 einen Gesetzesentwurf für ein neues Elektronisches Gesundheitsdossier (EGD) vorgelegt, das das gescheiterte elektronische Patientendossier (EPD) ablösen soll. Der Entwurf sieht vor, dass alle Personen mit Schweizer Wohnsitz automatisch ein Dossier erhalten, dieses aber ablehnen oder löschen können. Trotz dieser Verbesserung kritisieren Experten wie Samuel Eglin und Felix Schneuwly das Projekt fundamental wegen der beibehaltenen Freiwilligkeit für Patienten und Leistungserbringer. Das alte EPD scheiterte nach 20 Jahren: Nur etwa 1,4 Prozent der Bevölkerung nutzen es – weit unter der notwendigen kritischen Masse von 30 Prozent.

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Themen

  • Digitalisierung Gesundheitswesen
  • Elektronische Patientenakte
  • Gesetzgebung Schweiz
  • Datenschutz und Datenhoheit
  • Gesundheitspolitik

Clarus Lead

Der Gesetzesentwurf offenbart ein klassisches Dilemma der Digitalisierungspolitik: Der Bundesrat setzt auf Freiwilligkeit, um politische Akzeptanz zu sichern (wie beim knappen E-ID-Referendum 2025), untergräbt damit aber die technische Funktionsfähigkeit des Systems. Experten warnen, dass das EGD ohne Mandatory-Prinzipien – sowohl für Patienten als auch für Leistungserbringer – zum nächsten Millionengrab wird. Damit stellt sich die Frage, ob ein freiwilliges, dezentrales Patientendossier überhaupt als Staatsaufgabe sinnvoll ist.

Detaillierte Zusammenfassung

Das alte EPD gilt als Negativbeispiel schweizweiter Digitalisierungspolitik. Nach knapp 20 Jahren Entwicklung verfügen nur rund 133.000 Personen (1,4 Prozent) über ein Dossier. Bereits 2022 prognostizierte Samuel Eglin das Scheitern: Die Kombination aus dezentralen Strukturen, freiwilliger Teilnahme für Patienten und Leistungserbringer sowie ungeklärter Finanzierung sei nicht überlebensfähig. Seine Prophezeiung traf ein – selbst Spitäler und Pflegeheime, die gesetzlich verpflichtet waren, beteiligten sich nicht flächendeckend.

Der neue Entwurf des Bundesrats baut auf einer automatischen Eröffnung auf: Kantone informieren alle Bürger ausführlich, diese können widersprechen. Trotz dieser Verbesserung bleiben zentrale Schwachstellen. Eglin kritisiert drei Punkte: Erstens die „doppelt genähte" Widerspruchslösung, die administrativ teuer ist, aber dem Nutzer nur Verwirrung bringt. Zweitens die fehlende Datenhoheit: Patienten entscheiden weiterhin, welche Daten zugänglich sind – das EGD wird zur kostenlosen „Gesundheits-Dropbox" statt verlässlicher Informationsquelle für Ärzte. Drittens fordert Eglin ein Solidaritätsprinzip bei Daten: Wer vom solidarisch finanzierten Gesundheitswesen profitiert, müsse alle behandlungsrelevanten Daten freigeben.

Felix Schneuwly geht weiter. Er schlägt vor, auf ein staatliches Patientendossier zu verzichten und sich stattdessen auf verbindliche digitale Standards (Projekt Digisanté) zu konzentrieren. Das EGD sei „nice to have", habe aber keine Priorität angesichts staatlicher Budgetengpässe. Sein Vorbild: Dänemark. Das Land verfügt über eine zentrale, nationale Gesundheitsdaten-Behörde (Danish Health Data Authority), obligatorische Teilnahme, nahezu 100-prozentige Abdeckung und umfassende Transparenzkontrollen mit gestaffelten Strafen bei Missbrauch.

Eine aktuelle GfS-Umfrage zeigt jedoch wachsende Akzeptanz: 25 Prozent unterstützen die elektronische Speicherung uneingeschränkt, weitere 47 Prozent tendenziell. Das Lager der Kritiker und Unentschlossenen schrumpft auf 28 Prozent – der tiefste Wert seit 2020. Die politische Machbarkeit eines obligatorischen Systems bleibt aber fraglich, nachdem das E-ID-Referendum nur knapp bestanden hat.

Kernaussagen

  • Das neue EGD bewahrt die zentrale Schwachstelle des alten EPD: Freiwilligkeit für Patienten und Leistungserbringer, ohne die kritische Masse von 30 Prozent Nutzung erreichen zu können.

  • Experten fordern entweder ein Solidaritätsprinzip bei Daten (mit Veto-Möglichkeit statt Opt-in-Logik) oder die Priorisierung von Digitalisierungsstandards statt eines zentralen Dossiers.

  • Das dänische Modell zeigt eine Alternative: zentrale, obligatorische Datenverwaltung mit Transparenzkontrollen statt dezentralem, freiwilligem System.

  • Die Bevölkerungsakzeptanz für Gesundheitsdatenspeicherung steigt, politische Umsetzbarkeit eines obligatorischen Systems bleibt aber nach dem knappen E-ID-Ja unsicher.


Kritische Fragen

  1. Evidenzqualität: Das alte EPD-Scheitern wird mit „1,4 Prozent Nutzung" und „kritische Masse ab 30 Prozent" begründet – auf welchen Systemvergleichen basiert diese 30-Prozent-Schwelle konkret?

  2. Interessenskonflikte: Samuel Eglin war Geschäftsführer von Axsana AG (nun Post-Tochter), die beim EPD involviert war – trägt diese Verbindung zu seiner heutigen Kritik bei oder ist sie irrelevant?

  3. Kausalität: Wird das EGD-Scheitern durch Freiwilligkeit verursacht oder durch schlechte User Experience, fehlendes Angebot an Anbietern oder zu komplexe Technik? Der Text unterscheidet nicht deutlich.

  4. Umsetzbarkeit: Die Widerspruchslösung kostet „Millionen" laut Eglin – woher stammt diese Schätzung, und wie realistisch sind die „zweistelligen Millionen" Gesamtbudget des Bundes?

  5. Alternativen: Schneuwlys Vorschlag, auf EGD zu verzichten und Digisanté zu priorisieren – ist dieser Trade-off politisch verhandelbar oder längst entschieden?

  6. Dänemark-Vergleich: Dänemark hat zentrale Datenhoheit, Schweiz dezentrales Föderalismus-System – ist das dänische Modell rechtlich und strukturell auf die Schweiz übertragbar?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Digitale Patientenakte: Warum Baume-Schneiders Pläne kritisiert werdenNZZ, 13.04.2026

Verifizierungsstatus: ✓ 13.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 13.04.2026