Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 24. Juni 2026 eine Vernehmlassung zur Neuverteilung von Strafverfolgungskompetenzen eröffnet. Künftig sollen alle Delikte im Bereich Terrorismus sowie Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen (etwa Botschaften) ausschliesslich von Bundesbehörden verfolgt werden. Im Gegenzug übernehmen die Kantone Straftaten gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs. Zusätzlich werden die Kompetenzen der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) erweitert. Die Vernehmlassung dauert bis 16. Oktober 2026.

Personen

  • Bundesrat (kollektive Institution)

Themen

  • Strafprozessrecht
  • Terrorismusbekämpfung
  • Föderale Kompetenzverteilung
  • Bundesanwaltschaft

Clarus Lead

Die Verlagerung von Terrorismusdelikten auf die Bundesebene reagiert auf die wachsende Komplexität grenzüberschreitender Sicherheitsbedrohungen und deren politische Dimension. Der Schritt zentralisiert Verfolgungsmassnahmen bei Delikten mit nationalem Sicherheitsinteresse und schafft Klarheit in fragmentierten kantonalen Strukturen. Die Reform signalisiert eine Priorisierung von Effizienz und Spezialisierung in der Terrorismusbekämpfung, während gleichzeitig eine Entlastung der Bundesbehörden durch Kompetenzverlagerung angestrebt wird.

Detaillierte Zusammenfassung

Der Bundesrat begründet die Zentralisierung damit, dass frühere Analysen zeigten, dass eine punktuelle Kompetenzneuverteilung zwischen Bund und Kantonen die Strafverfolgung effizienter gestalten könnte. Die politische Dimension von Terrorismusstraftaten spreche für eine ausschliessliche Bundeszuständigkeit. Dies umfasst nicht nur klassische Terrorismusdelikte, sondern auch Anschläge auf völkerrechtlich geschützte Objekte wie Botschaftsgebäude.

Zur Entlastung der Bundesbehörden werden Gewaltdelikte und Drohungen gegen Personal des öffentlichen Verkehrs (beispielsweise Zugbegleiter) den Kantonen zugewiesen. Parallel wird die Jugendstrafprozessordnung (JStPO) angepasst, um kantonale Behörden zur Meldung von Verfahren gegen Minderjährige in Terrorismusfällen an das Bundesamt für Polizei (Fedpol) zu verpflichten. Dies entspricht dem Auftrag aus der Motion 24.3819 der Sicherheitskommission Nord.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) erhält erweiterte Kompetenzen, mehrheitlich basierend auf Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) von Juni 2021. Die AB-BA kann künftig vor der Wahl von Bundesanwälten Stellung nehmen, Auskunftspflichten gegenüber BA-Mitgliedern durchsetzen, Freisstellungen vornehmen oder externe Disziplinaruntersuchungen beauftragen. Der Bundesrat lehnt jedoch ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für die AB-BA ab, da dies die Unabhängigkeit der Strafverfolgung gefährde.

Kernaussagen

  • Zentralisierung: Terrorismusdelikte und Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen werden ausschliessliche Bundeszuständigkeit
  • Entlastung: Gewaltstraftaten gegen Verkehrspersonal wechseln zu kantonalen Behörden
  • Aufsicht: Erweiterte Kontrollkompetenzen der AB-BA über die Bundesanwaltschaft, mit Ausnahme von Akteneinsichtsrechten
  • Umsetzung: Vernehmlassung bis 16. Oktober 2026; Gesetzesänderungen betreffen StPO und StBOG

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Auf welche empirischen Daten stützt sich die Annahme, dass Zentralisierung bei Terrorismusverfolgung zu messbarer Effizienzsteigerung führt? Wurden Vergleichsfälle aus anderen Föderalstaaten analysiert?

  2. Interessenskonflikte: Welche kantonalen Behörden haben in der Vernehmlassung Bedenken gegen die Kompetenzverlagerung angemeldet? Gibt es Widerstände gegen die Übernahme von Verkehrsdelikten?

  3. Kausalität: Inwiefern ist die «politische Dimension» von Terrorismusstraftaten ein hinreichendes Kriterium für Bundeszuständigkeit? Könnten spezialisierte kantonale Task Forces ähnliche Ergebnisse erreichen?

  4. Umsetzbarkeit: Wie wird die Koordination zwischen Fedpol und kantonalen Behörden bei Minderjährigen-Verfahren praktisch umgesetzt? Welche Ressourcen erhält Fedpol zusätzlich?

  5. Datenschutz: Welche Datenschutzmassnahmen schützen Minderjährige bei der Meldung an Fedpol vor stigmatisierender Früherkennung?

  6. Unabhängigkeit: Warum lehnt der Bundesrat ein Akteneinsichtsrecht der AB-BA ab, während er andere Kontrollkompetenzen erweitert? Besteht ein Widerspruch?

  7. Übergangsrecht: Wie werden laufende Verfahren behandelt, die derzeit unter kantonaler Zuständigkeit laufen und unter die neue Bundeskompetenz fallen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat – Medienmitteilung zur Strafverfolgungsreform – 24.06.2026 https://www.news.admin.ch/de/newnsb/m2WgFqkAvvLj

Zugehörige Legislaturmaterien:

  • Motion 24.3819 (SIK-N) – Jugendstrafprozessordnung
  • Motion 21.3970 (RK-S) – Aufsicht Bundesanwaltschaft
  • Motion 21.3972 (RK-N) – Aufsicht Bundesanwaltschaft
  • Geschäftsprüfungskommission (GPK) – Bericht 22.06.2021

Verifizierungsstatus: ✓ 24.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 24.06.2026