Autor: Bundesverwaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Quelle: news.admin.ch
Publikationsdatum: 26. November 2025
Lesezeit der Zusammenfassung: 4 Minuten


Executive Summary

Der Schweizer Bundesrat etabliert eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Bekämpfung staatlicher Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation – eine direkte Reaktion auf wachsende hybride Bedrohungen durch ausländische Akteure. Die vom Verteidigungsdepartement (VBS) koordinierte Gruppe soll präventive Massnahmen entwickeln, die Resilienz demokratischer Institutionen stärken und transnationale Repression gegen in der Schweiz lebende Personen eindämmen. Kritisch bleibt: Wie werden Pressefreiheit und Meinungsvielfalt geschützt, während staatliche Stellen über «Desinformation» entscheiden? Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit muss transparent definiert werden.


Kritische Leitfragen

1. Wer definiert «Desinformation» – und wer kontrolliert die Kontrolleure?
Die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle wirft grundsätzliche Fragen zur Definitionshoheit auf: Wo verläuft die Grenze zwischen legitimer politischer Meinungsbildung, investigativem Journalismus und «Beeinflussungsaktivitäten»? Welche Transparenz- und Rechenschaftsmechanismen verhindern, dass diese Gruppe selbst zum Instrument politischer Interessendurchsetzung wird?

2. Genügen Resilienz und Aufklärung – oder droht präventive Zensur?
Der Bundesrat betont «Sensibilisierung» und «Stärkung der Resilienz». Doch welche konkreten Eingriffsrechte erhält die Arbeitsgruppe? Gibt es Pläne für Content-Moderation, Plattformregulierung oder Sanktionen gegen Medien? Die Freiheit der Bürger, sich eine eigene Meinung zu bilden – auch eine «falsche» –, darf nicht dem Sicherheitsdenken geopfert werden.

3. Wie glaubwürdig ist die Schweiz im Kampf gegen Desinformation bei gleichzeitiger Intransparenz?
Die Schweiz positioniert sich als Hüterin demokratischer Werte, während gleichzeitig Bankengeheimnisse, undurchsichtige Parteienfinanzierung und fehlende Lobbytransparenz bestehen bleiben. Ist die neue Arbeitsgruppe Teil einer glaubwürdigen Demokratiestrategie – oder ein selektives Instrument gegen äussere Gegner bei innerer Unklarheit?


Szenarienanalyse: Zukunftsperspektiven

Kurzfristig (1 Jahr):
Die Arbeitsgruppe etabliert Monitoring-Strukturen und definiert Bedrohungsszenarien. Erste Sensibilisierungskampagnen richten sich an Behörden und möglicherweise Medien. Risiko: Ohne klare Rechtsgrundlage drohen intransparente Entscheidungsprozesse und Vertrauensverlust bei Zivilgesellschaft und Medien.

Mittelfristig (5 Jahre):
Die Schweiz könnte EU-Regulierungen wie dem Digital Services Act folgen und Plattformbetreiber zur Kooperation verpflichten. Internationale Kooperation mit NATO-Staaten intensiviert sich. Chance: Stärkung der digitalen Souveränität und Bürgerkompetenz. Risiko: Schleichende Normalisierung staatlicher Deutungshoheit über «Wahrheit».

Langfristig (10–20 Jahre):
Hybride Bedrohungen verschmelzen mit KI-gestützter Desinformation und autonomen Propaganda-Systemen. Die Schweiz muss zwischen technologischer Verteidigungsfähigkeit und Aufrechterhaltung liberaler Grundwerte navigieren. Gefahr: Autoritäre Abwehrreflexe untergraben jene Werte, die sie schützen sollen.


Hauptzusammenfassung

Kernthema & Kontext

Der Schweizer Bundesrat reagiert auf wachsende hybride Bedrohungen durch ausländische Staaten, die mit Desinformation, Propaganda und transnationaler Repression die Schweizer Demokratie destabilisieren wollen. Die neue interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) soll Analyse, Koordination und Gegenmassnahmen bündeln – eine direkte Umsetzung parlamentarischer Forderungen aus den Jahren 2022 und 2020.

Wichtigste Fakten & Zahlen

  • Beschluss: Bundesrat vom 26. November 2025
  • Mandat: Umsetzung von Postulat 22.3006 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats
  • Leitung: Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) im VBS
  • Beteiligte Departemente: VBS, EDA, WBF, UVEK, EJPD, Bundeskanzlei, Sicherheitsverbund Schweiz
  • Auftrag: Koordination, Lageanalyse, Massnahmenentwicklung, Sensibilisierung
  • Bedrohungslage: «Gewisse Staaten» setzen Beeinflussungsaktivitäten gegen die Schweiz ein [⚠️ Keine Nennung konkreter Akteure]
  • Referenzberichte: Bundesratsbericht vom 19.6.2024 (Desinformation) und 12.2.2025 (tibetische/uigurische Personen)

Stakeholder & Betroffene

  • Direkt betroffen: Schweizer Behörden, Medien, Zivilgesellschaft, Diaspora-Gemeinschaften (Tibeter, Uiguren)
  • Involviert: Sicherheitsbehörden, Nachrichtendienst, Aussenpolitik, Wissenschaft
  • Potentiell betroffen: Bürgerinnen und Bürger (Meinungsfreiheit, Informationsautonomie)

Chancen & Risiken

Chancen:

  • Stärkung der Demokratieresilienz durch koordinierte Aufklärung und Medienkompetenz
  • Schutz vulnerabler Gruppen vor transnationaler Repression
  • Internationale Anschlussfähigkeit bei der Abwehr hybrider Bedrohungen

Risiken:

  • Definitionsmacht ohne demokratische Kontrolle: Wer entscheidet über «Desinformation»?
  • Mission Creep: Ausweitung auf innenpolitische Diskurse und kritische Medien
  • Vertrauensverlust: Staatliche «Wahrheitsministerien» untergraben liberale Demokratie
  • Fehlende Transparenz: Keine klare Rechtsgrundlage oder Aufsichtsmechanismen erkennbar

Handlungsrelevanz

Entscheidungsträger sollten:

  • Transparenz einfordern: Welche Kriterien gelten? Wer hat Einblick in die Arbeit der IDAG?
  • Rechtssicherheit herstellen: Formelle Gesetzesgrundlage und parlamentarische Kontrolle sind unerlässlich
  • Zivilgesellschaft einbinden: Medien, NGOs und Wissenschaft müssen gleichberechtigt mitwirken
  • Internationale Standards prüfen: Orientierung an OSZE-Prinzipien zur Meinungsfreiheit

Zeitdruck: Moderat. Die IDAG ist operativ, aber konkrete Massnahmen stehen aus. Jetzt besteht die Chance, rechtsstaatliche Leitplanken zu setzen.


Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • Publikationsdatum bestätigt: 26. November 2025, Bundesverwaltung
  • Postulate verifiziert: 22.3006 (SiK-N) und 20.4333 (Tibet/Uiguren)
  • ⚠️ Keine Nennung konkreter Staaten – politisch nachvollziehbar, aber analytisch unbefriedigend
  • ⚠️ Keine Angabe zu Budget, Rechtsgrundlage oder Einspracheverfahren

Ergänzende Recherche

1. OSZE-Prinzipien zur Bekämpfung von Desinformation:
OSZE Guidelines on Freedom of Expression – Internationale Standards zu Meinungsfreiheit und Desinformation

2. EU Digital Services Act (DSA):
Europäische Kommission – Vergleichbare Regulierungsansätze in der EU

3. Reporter ohne Grenzen – Schweiz:
Rangliste Pressefreiheit 2025 – Kontext zur Medienfreiheit in der Schweiz [⚠️ Zu verifizieren: aktuelle Position]


Quellenverzeichnis

Primärquelle:
Medienmitteilung Bundesrat vom 26.11.2025

Ergänzende Quellen:

  1. Bundesrat, «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation», 19.6.2024
  2. Bundesrat, «Situation von tibetischen und uigurischen Personen in der Schweiz», 12.2.2025
  3. OSZE Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR)

Verifizierungsstatus: ✅ Fakten geprüft am 26. November 2025


Journalistischer Kompass

🔍 Macht wurde kritisch hinterfragt: Die Definitionsmacht über «Desinformation» birgt Missbrauchspotenzial.
⚖️ Freiheit und Eigenverantwortung: Resilienz durch Bildung statt Bevormundung muss Priorität haben.
🕊️ Transparenz fehlt: Rechtsgrundlage, Budget und Kontrollmechanismen sind unklar.
💡 Die Zusammenfassung regt zum Denken an: Sicherheit darf nicht auf Kosten der Freiheit gehen.


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Letzte Aktualisierung: 26. November 2025