Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 eine Gesetzesänderung zur Verlängerung der zinslosen Anlage von Freizügigkeitsgeldern bei der Bundestresorerie in die Vernehmlassung geschickt. Die Auffangeinrichtung BVG soll bei einem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von 0% oder tiefer maximal 10 Milliarden Franken zinslos beim Bund anlegen dürfen – jedoch nur, wenn ihr Deckungsgrad unter 103 Prozent fällt. Die Regelung soll auf 6 Jahre befristet werden. Die Vernehmlassung läuft bis 30. März 2026.
Personen & Institutionen
- Bundesrat
- Auffangeinrichtung BVG
- Schweizerische Nationalbank (SNB)
- Sozialpartner
Themen
- Berufliche Vorsorge (BVG)
- Freizügigkeitsguthaben
- Tiefzinsumfeld
- Finanzstabilität
- Gesetzgebung
Detaillierte Zusammenfassung
Die Auffangeinrichtung BVG ist eine von den Sozialpartnern getragene Stiftung mit der Aufgabe, Freizügigkeitsgelder entgegenzunehmen. Diese stammen von Personen, die ihre Anstellung wechseln und vorübergehend nicht in einer Vorsorgeeinrichtung versichert sind. Die Auffangeinrichtung muss den Nominalwert dieser Guthaben garantieren und legt sie an den Finanzmärkten an.
Bereits im September 2020 räumte das Parlament der Auffangeinrichtung das befristete Recht ein, Gelder in einem Negativzinsumfeld unter bestimmten Bedingungen beim Bund anzulegen. Diese Regelung wurde einmal verlängert und läuft im September 2027 aus. Da die Zinsen erneut tief sind und Bundesobligationen teilweise negative Renditen aufweisen, soll die Regelung erneuert werden.
Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die Auffangeinrichtung bei einem SNB-Leitzins von 0% oder darunter bis zu 10 Milliarden Franken zinslos bei der Bundestresorerie deponieren kann. Diese Möglichkeit ist an eine Bedingung geknüpft: Der Deckungsgrad der Auffangeinrichtung muss unter 103 Prozent fallen. Die neue Regelung wird auf 6 Jahre befristet.
Die Auffangeinrichtung nutzte diese Möglichkeit bereits von Mai 2022 bis März 2023. Die risikolose Anlage bei der Bundestresorerie ermöglicht es ihr, Unterdeckungen zu vermeiden und ihre Garantieverpflichtungen auch bei hohen Schwankungen an den Finanzmärkten zu erfüllen.
Kernaussagen
- Die zinslose Anlage von Freizügigkeitsgeldern bei der Bundestresorerie wird bis September 2027 auslaufen und soll verlängert werden
- Maximal 10 Milliarden Franken können zinslos angelegt werden, jedoch nur bei Deckungsgrad unter 103%
- Die neue Regelung ist auf 6 Jahre befristet und an einen SNB-Leitzins von 0% oder tiefer gebunden
- Vernehmlassung läuft vom 29. Januar bis 30. März 2026
- Diese Massnahme schützt die Garantieverpflichtungen der Auffangeinrichtung in volatilen Marktphasen
Stakeholder & Betroffene
| Stakeholder | Auswirkung |
|---|---|
| Auffangeinrichtung BVG | Profitiert: Erhält Sicherheitsmechanismus zur Vermeidung von Unterdeckungen |
| Freizügigkeitsgläubiger | Profitiert: Bessere Sicherheit ihrer Guthaben garantiert |
| Sozialpartner | Neutral: Tragen die Auffangeinrichtung mit |
| Bundestresorerie | Neutral bis positiv: Verwaltet zusätzliche Mittel, trägt jedoch Zinsausfallrisiko |
| Finanzmarktakteure | Neutral: Reduzierte Nachfrage nach risikobehafteten Anlagen |
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Stabilisierung der Vorsorgesicherheit | ⚠️ Zinsausfälle für die Bundestresorerie |
| Vermeidung von Unterdeckungen | Abhängigkeit vom Zinsumfeld bleibt bestehen |
| Schutz von Freizügigkeitsguthaben | Langfristige Lösung für Tiefzinsphase unklar |
| Bewährte Massnahme (bereits 2022/23 genutzt) | Begrenzte Kapazität (10 Mrd. Franken) |
Handlungsrelevanz
Für Entscheidungsträger:
- Vernehmlassungsprozess beobachten (bis 30. März 2026): Stellungnahmen von Sozialpartnern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften analysieren
- Längerfristige Strategie entwickeln: Die 6-Jahres-Befristung ist temporär – eine strukturelle Lösung für persistente Tiefzinsen ist erforderlich
- Risikoverteilung klären: Abwägung zwischen Sicherheit der Freizügigkeitsguthaben und Zinsausfallrisiken des Bundes
- Deckungsgradgrenzen überprüfen: Die 103%-Schwelle sollte regelmässig auf Angemessenheit überprüft werden
Qualitätssicherung & Faktenprüfung
- [x] Zentrale Aussagen und Zahlen überprüft (Amtliche Quelle: news.admin.ch)
- [x] Daten und Fristen korrekt erfasst (Vernehmlassung: 29.01.–30.03.2026)
- [x] Institutionelle Rollen korrekt dargestellt
- [ ] ⚠️ Langfristige Auswirkungen auf Bundesbudget nicht quantifiziert
Ergänzende Recherche
Empfohlene Vertiefungsquellen:
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – Offizielle Informationen zur BVG-Gesetzgebung und Auffangeinrichtung
- Schweizerische Nationalbank (SNB) – Aktuelle Leitzinsentwicklung und Geldpolitik
- Vorsorgeberichte – Statistiken zu Freizügigkeitsgeldern und Deckungsgraden
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Medienmitteilung des Bundesrats – Zinslose Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung BVG (28. Januar 2026)
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/T93j5S70GSvPvBLSZ3jDR
Begleitdokumente:
- Änderungen BVG Zinslose Anlagen (PDF, 99.08 kB)
- Erläuternder Bericht BVG Zinslose Anlagen (PDF, 301.56 kB)
- Vernehmlassungsadressaten LPP Zinslose Anlagen (PDF, 210.65 kB)
Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 28. Januar 2026 (Amtliche Quelle)
Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 28.01.2026