Kurzfassung

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 23. Juli 2026 ein Merkblatt zu kartellrechtlich problematischen Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten zur Vernehmlassung freigegeben. Das Dokument richtet sich an Arbeitsmarktakteure und klärt, welche Informationsaustausche über Löhne und Arbeitsbedingungen gegen das Kartellgesetz verstossen können. Hintergrund ist ein Befund von Juli 2024, wonach über 200 Unternehmen jahrelang detaillierte Lohndaten ausgetauscht hatten. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 30. September 2026; die konsolidierte Fassung erscheint bis Ende 2026.

Personen

  • (keine Einzelpersonen namentlich genannt)

Themen

  • Kartellrecht und Wettbewerbsrecht
  • Arbeitsmarktregulierung
  • Lohnabsprachen und Informationsaustausch
  • Behördliche Leitlinienentwicklung

Clarus Lead

Die WEKO-Leitlinien adressieren eine wachsende Compliance-Herausforderung für Arbeitgeber und Branchenverbände: Der Austausch von Lohninformationen, auch wenn sachlich begründbar, kann schnell kartellrechtliche Grenzen überschreiten. Das Merkblatt bietet erstmals konkrete Orientierung für die Abgrenzung zwischen zulässiger Sozialpartnerschaft und verbotenen Absprachen – eine Unterscheidung, die in der Praxis häufig unklar ist. Die Veröffentlichung folgt auf einen Skandal mit über 200 involvierten Unternehmen und signalisiert eine aktivere Kartellaufsicht im Arbeitsmarktsektor.

Detaillierte Zusammenfassung

Im Juli 2024 deckte das WEKO-Sekretariat auf, dass mehr als 200 Unternehmen verschiedener Branchen über Jahre hinweg systematisch und regelmässig detaillierte Informationen über Löhne und Arbeitsbedingungen ausgetauscht hatten. Entscheidend war, dass diese Austausche ausserhalb institutionalisierter Sozialpartnerschaft stattgefunden hatten – ein Indiz für kartellrechtlich problematische Koordination. Anstatt formale Ermittlungen einzuleiten, kündigte die WEKO damals an, präventiv Leitlinien für Arbeitsmarktakteure zu entwickeln.

Das nun veröffentlichte Merkblatt ist das Ergebnis einer mehrmonatigen Konsultation mit Bundes- und Kantonsbehörden sowie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Es soll Unternehmen, Verbände und andere Marktakteure befähigen, ihre Informationsaustausche selbst auf Kartellkonformität zu überprüfen. Die Vernehmlassung bis 30. September 2026 ermöglicht Feedback von betroffenen Stakeholdern, bevor die endgültige Fassung bis Ende 2026 veröffentlicht wird.

Kernaussagen

  • Über 200 Unternehmen hatten jahrelang Lohndaten ausserhalb der Sozialpartnerschaft ausgetauscht – ein kartellrechtliches Risiko.
  • Das neue Merkblatt definiert erstmals die Grenzen zwischen zulässigem und verbotenem Informationsaustausch auf Arbeitsmärkten.
  • Vernehmlassungsprozess bis September 2026 ermöglicht Stakeholder-Feedback vor der finalen Veröffentlichung.

Kritische Fragen

  1. Datenqualität/Evidenz: Welche konkreten Kriterien nutzte die WEKO, um die 200+ Unternehmen zu identifizieren, und wie wurde die „Regelmässigkeit" und „Detailliertheit" des Austauschs nachgewiesen?

  2. Abgrenzung Sozialpartnerschaft: Das Merkblatt unterscheidet zulässige von unzulässigen Austauschformen. Wie konkret werden die Grenzen definiert – etwa bezüglich Aggregationsstufe, Häufigkeit oder Branchengrenzen?

  3. Anreizwirkung: Führt die Ankündigung von Leitlinien (statt Bussgelder) dazu, dass Unternehmen bisherige Praktiken fortsetzen, bis die finale Fassung vorliegt?

  4. Umsetzungsrisiken: Welche Compliance-Strukturen müssen Unternehmen aufbauen, um den neuen Standards zu genügen, und welche Kosten entstehen für KMU?

  5. Internationale Harmonisierung: Unterscheiden sich die Schweizer Kriterien von EU-Kartellrichtlinien, und entstehen Wettbewerbsnachteile für Schweizer Unternehmen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) / WEKO-Sekretariat – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/ighGWdNXFsgmXvOFASTwB

Ergänzende Quellen:

  1. WEKO-Medienmitteilung vom 11.7.2024 – www.weko.admin.ch/de/nsb?id=101822
  2. Merkblatt des WEKO-Sekretariats – www.weko.admin.ch/de/merkblaetter

Verifizierungsstatus: ✓ 23.07.2026

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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 23.07.2026