Kurzfassung
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 14. Juli 2026 eine Vorabklärung gegen Google eingeleitet. Grund ist die Abschaffung der «Choice Screen»-Funktion auf Android-Geräten in der Schweiz. Diese Funktion ermöglichte Nutzenden bei der Ersteinrichtung, eine Standard-Suchmaschine auszuwählen. Google hat sie in der Schweiz entfernt, während sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin verfügbar ist. Dadurch wird Google Search automatisch als Standard festgelegt, ohne dass Nutzer eine Alternative wählen können.
Personen
- (Keine Einzelpersonen namentlich genannt)
Themen
- Kartellrecht und Wettbewerbspolitik
- Digitale Märkte und Suchmaschinen
- Standardeinstellungen und Marktzugang
- Schweiz-EU-Regulierung
Clarus Lead
Die unterschiedliche Behandlung von Schweizer und EWR-Nutzern durch Google offenbart eine regulatorische Lücke: Während die EU-Regulierung (Digital Markets Act) Wahlfreiheit bei Suchmaschinen erzwingt, nutzt Google die fehlende vergleichbare Schweizer Regelung, um Konkurrenten auszusperren. Die WEKO-Vorabklärung signalisiert eine härtere Durchsetzungshaltung im Kartellrecht und könnte Präzedenzwirkung für andere Voreinstellungs-Praktiken auf Mobilgeräten haben. Für Tech-Unternehmen wird damit die Schweiz als regulatorischer Prüffall relevant.
Detaillierte Zusammenfassung
Standardeinstellungen spielen in digitalen Märkten eine zentrale Rolle für Marktzugang und Sichtbarkeit. Der «Choice Screen» reduzierte Abschottungseffekte, indem er Nutzern bei der Android-Einrichtung explizit alternative Suchmaschinen anboten konnte. Durch die gezielte Abschaffung in der Schweiz – während die Funktion im EWR bestehen bleibt – erhöht Google künstlich die Markteintrittsbarrieren für Konkurrenten wie DuckDuckGo oder Bing. Diese Praxis betrifft nicht nur Suchmaschinen, sondern könnte auch andere digitale Dienste benachteiligen, die auf Standardeinstellungen angewiesen sind.
Die WEKO prüft, ob die Massnahme eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung nach dem Kartellgesetz darstellt. Die Ungleichbehandlung zwischen Schweizer und EWR-Nutzern bei vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen verstärkt den Verdacht auf kartellrechtliches Fehlverhalten. Das Verfahren könnte grundsätzliche Erkenntnisse über Googles Voreinstellungs-Strategien auf Mobilgeräten liefern.
Kernaussagen
- Google hat die «Choice Screen»-Funktion gezielt in der Schweiz abgeschafft, nicht aber im EWR
- Dies führt zur Benachteiligung von Suchmaschinen-Konkurrenten beim Geräte-Setup
- Die WEKO untersucht, ob eine kartellrechtliche Violation vorliegt
- Das Verfahren könnte Auswirkungen auf andere Voreinstellungs-Praktiken im Digital-Sektor haben
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Welche Marktdaten liegen der WEKO vor, um die tatsächliche Auswirkung des fehlenden Choice Screen auf die Marktanteile von Konkurrenz-Suchmaschinen zu quantifizieren?
Interessenkonflikte: Wie neutral sind die Erkenntnisquellen der WEKO – basieren sie auf Nutzerbeschwerden, EU-Regulierungsdruck oder unabhängiger Marktanalyse?
Kausalität: Lässt sich nachweisen, dass die Abschaffung des Choice Screen (und nicht andere Faktoren wie Marktpräferenz für Google) für sinkende Marktanteile von Alternativen verantwortlich ist?
Alternativen: Hätte Google legal zulässige Wege gehabt, die Funktion zu modifizieren, ohne sie komplett zu entfernen?
Umsetzbarkeit: Welche Sanktionen oder Auflagen könnte die WEKO praktisch durchsetzen, wenn Google eine Wiedereinführung ablehnt?
Regulatorische Kohärenz: Warum unterscheidet sich die Schweizer Regulierung hier von der EU-Praxis, obwohl die Kartellgesetze ähnlich sind?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/a1GWSdwMN1pxp0Gdvp3WF
Verifizierungsstatus: ✓ 14.07.2026
Weitere Sprachen: Französisch | Englisch
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 14.07.2026