Kurzfassung
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eröffnet am 13. Mai 2026 ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Obligationenrechts. Der Vorentwurf zielt darauf ab, Interessenkonflikte von Stimmrechtsberatern gesetzlich zu regeln, offenzulegen und zu vermeiden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 4. September 2026. Das Verfahren wird durch die Schweizerische Bundeskanzlei koordiniert.
Personen
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (Federführung)
Themen
- Obligationenrecht
- Stimmrechtsberater
- Interessenkonflikte
- Vernehmlassungsverfahren
- Regulierung
Clarus Lead
Die Schweiz reagiert auf wachsende Bedenken bezüglich Interessenskollisionen im Bereich der Stimmrechtsberatung. Die geplante Gesetzesänderung adressiert ein Governance-Risiko, das Aktionäre und Unternehmensräte gleichermassen betrifft: Stimmrechtsberater können bei Abstimmungen in Generalversammlungen in Interessenskonflikte geraten, wenn ihre Empfehlungen nicht transparent offengelegt werden. Mit einer viermonate Vernehmlassungsfrist signalisiert der Bundesrat Handlungsdruck in diesem Regulierungsbereich.
Detaillierte Zusammenfassung
Das Vernehmlassungsverfahren richtet sich an Kantone, Gemeinden, Parteien, Verbände und interessierte Kreise. Der Vorentwurf ist über das Portal fedlex.data.admin.ch (Projekt 2026/7) einsehbar und kann bis zum 4. September 2026 kommentiert werden.
Die Bundeskanzlei (Abteilung Kommunikation) steht für Rückfragen zur Verfügung und kann unter der Telefonnummer +41 58 462 37 91 kontaktiert werden. Das Verfahren folgt dem standardisierten Schweizer Vernehmlassungsprozess, der Stakeholdern Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, bevor der Bundesrat einen Gesetzesentwurf dem Parlament vorlegt.
Kernaussagen
- Gesetzliche Regulierung von Interessenskonflikten bei Stimmrechtsberatern geplant
- Offenlegungspflichten sollen etabliert werden
- Viermonate Vernehmlassungsfrist für Stakeholder-Beteiligung
- Koordination durch Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Kritische Fragen
(Evidenz/Quellenvalidität) Welche empirischen Daten oder Fallstudien liegen dem Vorentwurf zugrunde, um das Ausmass von Interessenskonflikten bei Stimmrechtsberatern zu belegen?
(Interessenkonflikte/Anreize) Wie wird sichergestellt, dass die Offenlegungsanforderungen nicht selbst zu neuen Interessenskonflikten oder Compliance-Lasten führen?
(Kausalität/Alternativen) Wurden alternative Regulierungsmodelle (z.B. Selbstregulierung durch Branchenverbände) evaluiert, oder ist die gesetzliche Lösung das einzige betrachtete Szenario?
(Umsetzbarkeit/Risiken) Wie werden KMU-Unternehmen und kleinere Aktionärsstrukturen von den neuen Offenlegungspflichten betroffen, und gibt es Übergangsfristen?
(Abgrenzung) Wie wird die Definition von „Stimmrechtsberater" abgegrenzt – fallen auch Proxy-Voting-Services und Vermögensverwalter darunter?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement – Änderung Obligationenrecht (Stimmrechtsberater) | Schweizerische Bundeskanzlei, 13. Mai 2026
Verifizierungsstatus: ✓ 13. Mai 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 13. Mai 2026