Kurzfassung

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eröffnet am 19. Juni 2026 eine Vernehmlassung zu Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über Stempelabgaben (StG). Die Vorlage setzt einen Bundesratsauftrag vom 26. November 2025 um, der auf administrative Entlastung von Unternehmen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit abzielt. Zwei Kernelemente sind vorgesehen: jährliche Mehrwertsteuerabrechnung unabhängig vom Umsatzvolumen sowie eine neue Ausnahmeregelung bei Sanierungen statt Erlass- oder Stundungsgesuche. Die Vernehmlassungsfrist endet am 12. Oktober 2026.

Personen

  • Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) – federale Behörde

Themen

  • Mehrwertsteuergesetz (MWSTG)
  • Stempelabgabengesetz (StG)
  • Unternehmensderegulierung
  • Wirtschaftswettbewerbsfähigkeit

Clarus Lead

Das EFD reagiert mit dieser Vernehmlassungsvorlage auf ein Deregulierungsmandats des Bundesrats aus dem November 2025. Die beiden Gesetzesänderungen zielen darauf ab, Compliance-Anforderungen für Unternehmen zu senken und administrative Hürden beim Kapitalmarkt abzubauen – ein Signal für eine liberalisierungsorientierte Wirtschaftspolitik in der Schweiz.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Vorlage adressiert zwei separate, aber komplementäre Regelungsbereiche. Im Mehrwertsteuerrecht ermöglicht die Änderung künftig eine jährliche Abrechnung unabhängig vom Umsatzvolumen des Unternehmens. Bislang waren Abweichungen von der Standardperiodizität an Umsatzschwellen gebunden. Diese Flexibilisierung soll vor allem kleineren und mittleren Unternehmen Verwaltungsaufwand sparen.

Im Stempelabgabenrecht wird eine neue Ausnahmeregelung für Sanierungen eingeführt. Statt aufwendige Gesuche auf Erlass oder Stundung einzureichen, können Unternehmen bei Sanierungsvorgängen künftig direkt von einer Emissionsabgabenausnahme profitieren. Dies vereinfacht die Finanzierungspraxis bei Restrukturierungen.

Die Vernehmlassung läuft bis 12. Oktober 2026 und richtet sich an Kantone, Gemeinden, Parteien, Verbände und interessierte Kreise.

Kernaussagen

  • Zwei Gesetzesänderungen zur administrativen Entlastung von Unternehmen in Kraft
  • Mehrwertsteuer: Jährliche Abrechnung unabhängig vom Umsatz ermöglicht
  • Stempelabgaben: Neue Ausnahmeregelung für Sanierungen statt Erlass-/Stundungsgesuche

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Auf welcher Datenbasis wurde der Umsatzschwellen-Schwellenwert für die neue jährliche MWSt-Abrechnung festgelegt? Gibt es Studien zur erwarteten Kostenersparnis für KMU?

  2. Interessenkonflikte: Welche Verbände oder Unternehmensgruppen haben den Bundesrat zur Erarbeitung dieses Auftrags vom November 2025 beeinflusst?

  3. Kausalität: Wird durch die Emissionsabgabenausnahme bei Sanierungen die Häufigkeit von Restrukturierungen erhöht oder sinkt die Steuereinnahme messbar?

  4. Umsetzbarkeit: Wie werden Finanzbehörden und Kantone die neue Ausnahmeregelung administrieren? Entstehen neue Kontrollaufwände?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) – Vernehmlassungseröffnung vom 19. Juni 2026 https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/5/cons_1

Verifizierungsstatus: ✓ 19. Juni 2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19. Juni 2026