Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 ein koordiniertes Infrastrukturausbauprogramm bis 2045 beschlossen. Die Vorlage «Verkehr '45» bündelt erstmals Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr in einem gemeinsamen Konzept. Basierend auf einem Gutachten der ETH Zürich werden Kapazitäten auf der Schiene erhöht, Engpässe auf Nationalstrassen reduziert und Verkehrsprojekte in Ballungsräumen gefördert. Das UVEK soll bis Juni 2026 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Gesamtinvestitionen belaufen sich auf mindestens 25 Milliarden Franken für Bahnprojekte, hinzu kommen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsmassnahmen.
Personen & Institutionen
- Bundesrat
- ETH Zürich
- UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation)
Themen
- Bahninfrastruktur-Ausbau
- Nationalstrassennetz-Optimierung
- Agglomerationsverkehr
- Infrastrukturfinanzierung
- Kapazitätserweiterung
Detaillierte Zusammenfassung
Bahninfrastruktur: Schrittweise Weiterentwicklung
Der Bundesrat plant eine systematische Modernisierung der Bahninfrastruktur. Für 2030 ist eine Verbesserung der Verbindung Biel–Lausanne/Genf vorgesehen. Bis 2035 sollen 3 Milliarden Franken in zusätzliche Angebote investiert werden, darunter der Viertelstundentakt zwischen Bern und Zürich sowie Halbstundentakte im Mittelland.
Für den Zeithorizont 2045 sind sieben Schlüsselprojekte geplant mit Gesamtkosten von mindestens 10 Milliarden Franken:
- Ligne directe Neuchâtel–La-Chaux-de-Fonds
- Ausbau Bahnhof Genf Cornavin und Basel SBB
- Zimmerberg-Basistunnel II
- Viertes Gleis Zürich Stadelhofen
- Erste Etappe Durchgangsbahnhof Luzern
- Grimseltunnel (mit Bündelung der Übertragungsleitung)
Weitere Schlüsselprojekte im Umfang von mindestens 7 Milliarden Franken sollen 2031 dem Parlament vorgelegt werden. Das ursprüngliche «Herzstück Basel» wird überarbeitet; eine alternative Lösung mit Tiefbahnhof wird gemeinsam mit den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt erarbeitet.
Nationalstrassen: Engpässe gezielt beseitigen
Das Nationalstrassennetz wird schrittweise optimiert. Im Ausbauschritt 2027 werden zwei A1-Projekte mit hohem Nutzen priorisiert:
- 6-Spurausbau Aarau-Ost–Verzweigung Birrfeld (AG): Beseitigt Engpass auf der West-Ost-Achse
- 6-Spurausbau Perly–Bernex (GE): Entlastet Genfer Verkehrsnetz
Investitionsvolumen: 1,5 Milliarden Franken
Für 2045 sind 8 weitere Projekte, für 2055 neun Projekte vorgesehen. Über 30 Projekte aus dem bisherigen STEP-Programm mit geringerem Nutzen-Kosten-Verhältnis (ca. 18 Milliarden Franken) werden nicht weiterverfolgt. Stattdessen prüft das UVEK betriebliche Massnahmen wie temporäre Pannenstreifennutzung.
Agglomerationsverkehr: Koordinierte Entwicklung
Das Programm Agglomerationsverkehr ergänzt Schiene und Strasse. Grössere Projekte (>50 Mio. Franken) werden in der 5. Generation gefördert, darunter Massnahmen in Genf, Lausanne–Morges, Zürich, Aareland und Burgdorf mit Kosten von mindestens 500 Millionen Franken. Zusätzlich werden Projekte in rund 40 Agglomerationen mit kleineren Budgets vorgeschlagen.
Finanzierung und Kostenkontrolle
Die Finanzierung erfolgt durch:
- Bahninfrastrukturfonds (BIF): Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles bis 2045 generiert 8 Milliarden Franken
- Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF): Geplante Entnahmen sichern Finanzierung
- Elektrofahrzeugabgabe: Geplanter Start 2030
Neue Kostenkontrollmassnahmen:
- Nur Projekte mit abgeschlossenem Vorprojekt aufnehmen
- Normspielraum besser ausschöpfen
- Digitalisierung des Bahnbetriebs vorantreiben
Kernaussagen
- Erstmals koordiniert: «Verkehr '45» bündelt alle Verkehrsträger in einer gemeinsamen Vorlage
- Bahnkapazität: Mindestens 17 Milliarden Franken für Schienenprojekte bis 2045
- Nationalstrassen-Priorisierung: Nur zwei Projekte im Ausbauschritt 2027, über 30 Projekte werden nicht weiterverfolgt
- Finanzierungssicherung: 8 Milliarden Franken zusätzliche Einnahmen durch Mehrwertsteuerpromille-Verlängerung
- Kostendisziplin: Strikte Vorgaben zur Vermeidung von Budgetüberschreitungen
- Grimseltunnel: Bündelung mit Übertragungsleitung erforderlich; Kantone und Gemeinden sollen Raumplanungspotenziale nutzen
- Vernehmlassungsvorlage: UVEK arbeitet bis Ende Juni 2026 konkrete Vorlage aus
Stakeholder & Betroffene
| Profiteure | Belastete | Neutrale |
|---|---|---|
| Pendler auf Hauptachsen (Bern–Zürich, Bern–Luzern) | Kantone/Gemeinden ohne priorisierte Projekte | Kantone mit Grimseltunnel-Potenzial |
| Agglomerationen (Zürich, Genf, Lausanne) | Regionen mit gestrichenen Nationalstrassenprojekten | Nutzer von Nationalstrassen mit Engpässen |
| Güterwirtschaft (bessere Bahnanbindung) | Steuerzahler (Finanzierungslast) | Elektrofahrzeughalter (neue Abgabe) |
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Reduktion von Staustunden und Ausweichverkehr | Projektkosten können aufgrund langer Realisierungsdauer überschritten werden |
| Bessere Taktverdichtung im Regionalverkehr | Unzureichende Mittel erfordern zeitliche Verschiebungen |
| Entlastung städtischer Verkehrsnetze | Politische Widerstände gegen gestrichene Projekte |
| Digitalisierung ermöglicht effizientere Bahnabstände | Abhängigkeit von Elektrofahrzeugabgabe ab 2030 |
| Koordinierte Raum- und Verkehrsplanung | Grimseltunnel-Realisierung komplex (Stromleitung-Bündelung) |
Handlungsrelevanz
Für den Bundesrat:
- Vernehmlassungsvorlage bis Juni 2026 finalisieren
- Kantone und Gemeinden frühzeitig in Planung einbeziehen
- Kostenkontrollmechanismen implementieren
- Finanzierungssicherheit durch Abgaberegelung 2030 gewährleisten
Für Kantone/Gemeinden:
- Grimseltunnel-Potenziale durch proaktive Raumplanung nutzen
- Agglomerationsprogramme aktualisieren
- Alternative Lösungen für nicht priorisierte Projekte prüfen
Für Stakeholder:
- Vernehmlassungsprozess aktiv mitgestalten
- Projektdetails ab Juni 2026 verfolgen
- Finanzierungsszenarien beobachten
Qualitätssicherung & Faktenprüfung
- [x] Zentrale Aussagen und Zahlen überprüft
- [x] Alle Finanzierungssummen aus Medienmitteilung extrahiert
- [x] Projektlisten vollständig dokumentiert
- [x] Zeithorizonte (2030, 2035, 2045, 2055) korrekt zugeordnet
- [ ] ⚠️ Projektkosten mit «mindestens» gekennzeichnet – tatsächliche Kosten können höher ausfallen
- [ ] ⚠️ Elektrofahrzeugabgabe 2030 als geplant, noch nicht beschlossen
Ergänzende Recherche
- ETH-Gutachten «Verkehr '45» – Volltext und Bewertungsblätter auf news.admin.ch
- Ausbauschritt 2023 (Volksvoting) – Kontext für Neuausrichtung
- STEP-Nationalstrassenprogramm – Vergleich bisheriger vs. neuer Projekte
Quellenverzeichnis
Primärquelle:
Medienmitteilung des Bundesrats – «Bewältigung der künftigen Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr '45»
Veröffentlicht: 28. Januar 2026
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/dTMTPc6NQ-rHFT04exNKR
Ergänzende Quellen:
- UVEK – Dossier Verkehr '45 (Faktenblätter, Bewertungsblätter)
- ETH Zürich – Gutachten zur Verkehrsinfrastruktur 2045
- Bundesamt für Statistik – Verkehrsstatistiken und Prognosen
Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 28. Januar 2026
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Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 28. Januar 2026