Kurzfassung

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) hat am 22. Mai 2026 mehrere Beschwerden gegen Sendungen der SRG gutgeheissen. Die Radiosendung «Treffpunkt» mit einer SRF-Wissenschaftsjournalistin zur Covid-Impfung verletzte das Sachgerechtigkeitsgebot durch einseitig positive Darstellung ohne kritische Einordnung. Eine SRF-Fernsehsendung zu Erbschaftsteuer verstoss gegen das Vielfaltsgebot, da sie drei Wochen vor der Abstimmung ausgestrahlt wurde. Eine RTS-Radiosendung zu Masern- und Covid-Impfung verlor ebenfalls gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Interviews mit dem früheren Impf-Chef Christoph Berger sowie vier Beiträge zum Nahost-Krieg wurden als rechtskonform befunden.

Personen

Themen

  • Medienaufsicht und Rundfunkrecht
  • Covid-19-Impfkommunikation
  • Abstimmungsberichterstattung
  • Sachgerechtigkeitsgebot
  • Vielfaltsgebot

Clarus Lead

Die UBI-Entscheide zeigen eine verstärkte Kontrolle der Impfberichterstattung und des Abstimmungsjournalismus. Die Fälle deuten auf Spannungen zwischen Wissenschaftskommunikation und redaktioneller Ausgewogenheit hin – insbesondere, wenn Fachleute ohne kritische Kontextualisierung zu Wort kommen oder Wiederholungen in sensiblen Abstimmungsphasen fallen. Die Entscheide werden bei der Bundesgerichtsbarkeit anfechtbar sein und könnten Präzedenzwirkung für künftige Impf- und Abstimmungsberichterstattung haben.

Detaillierte Zusammenfassung

Die UBI rügte die Dezember-2025-Sendung «Treffpunkt» (Titel: «Vor 5 Jahren: erste Corona-Impfung in der Schweiz»), weil die fast einstündige Diskussion mit einer als Fach- und Wissenschaftsredaktorin auftretenden Journalistin keine kritischen Perspektiven zu mRNA-Impfstoffen enthielt. Fehlten: medizinische Kritik, Nebenwirkungen und offene Forschungsfragen. Die UBI lehnte das Argument ab, dass das Publikum ausreichend Vorwissen habe, und verwies auf den Entscheid b. 1014 («RKI-Protokolle»). Das Votum fiel mit 7:2 Stimmen.

Die Sendung «Bleisch & Bossart» (8. November 2025, Titel: «Ist erben fair?») wurde drei Wochen vor der Erbschaftsteuer-Abstimmung (30. November 2025) ausgestrahlt und positionierte zwei Philosophen einseitig für die Steuer. Obwohl es sich um eine Wiederholung von 2021 handelte, erachtete die UBI das Vielfaltsgebot als verletzt (7:2). Die Redaktion hatte den Fehler bereits eingeräumt und sich schriftlich entschuldigt; deshalb verzichtete die UBI einstimmig auf ein Massnahmeverfahren nach Art. 89 RTVG.

Die RTS-Radiosendung «Forum» vom 24. April 2025 berichtete über eine WHO-UNICEF-GAVI-Mitteilung zu Masernausbrüchen. Eine Mehrheit der UBI-Mitglieder (5:4) kritisierte, dass die Journalisten die Mortalitätsziffern eines INFOVAC-Experten nicht überprüft hatten und eine fehlerhafte Aussage («Effekte des Covid-Impfstoffs sind nicht da») nicht korrigiert wurde. Die Aussage war faktisch falsch; Covid-Impfnebenwirkungen hatten tatsächlich stattgefunden und teilweise angedauert. Die Mehrheit sah die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt.

Interviews mit Christoph Berger (ehemaliger Chef der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, EKIF) in der Sendung «Tagesgespräch» (18. Dezember 2024) und online (28. Dezember 2024) wurden einstimmig abgewiesen. Zwar kritisierte die UBI die Aussage, dass Infektionen und Impfungen für Kinder «harmlos» seien, erachtete die Publikationen aber insgesamt als sachgerecht wegen kritischer Nachfragen der Moderatorin. Eine Popularbeschwerde gegen vier RTS-Publikationen zu Gaza (Oktober 2025) wurde einstimmig abgewiesen: Die UBI stellte fest, dass Medienschaffende nicht an Terminologie gebunden sind, die vor gerichtlicher Klärung steht, und dass die RTS sich auf offizielle Bundesratsterminologie stützen durfte.

Kernaussagen

  • Die UBI hat zwei SRF-Sendungen zur Covid-Impfung als sachlich unangemessen befunden, da kritische Perspektiven fehlten oder einseitige Darstellungen dominierten.
  • Eine SRF-Fernsehsendung zur Erbschaftsteuer verstoss gegen das Vielfaltsgebot durch Ausstrahlung kurz vor einer Abstimmung.
  • Die UBI kritisierte journalistische Sorgfaltsmängel bei der RTS-Berichterstattung zu Masernausbrüchen (Faktencheck, Quellenverifikation).
  • Interviews mit dem früheren Impf-Chef Christoph Berger wurden trotz kritischer Punkte als grundsätzlich sachgerecht befunden.

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Datenqualität: Welche Kriterien definiert die UBI konkret für «Sachgerechtigkeitsgebot» bei wissenschaftlichen Themen – und wie unterscheidet sie zwischen legitimer Vereinfachung und unzulässiger Einseitigkeit?

  2. Interessenkonflikte: Hatten die Beschwerdeführer selbst wissenschaftliche oder politische Positionen zur Impfung oder Erbschaftsteuer, die ihre Wahrnehmung von «Einseitigkeit» beeinflusst haben könnten?

  3. Kausalität/Alternativen: Kann die UBI nachweisen, dass die fehlende kritische Einordnung in der «Treffpunkt»-Sendung tatsächlich zu Meinungsbildung führte – oder ist dies eine hypothetische Annahme?

  4. Umsetzbarkeit/Risiken: Wie können Medienschaffende bei Live-Sendungen (wie «Forum») in Echtzeit Faktenprüfung durchführen, ohne Berichterstattung zu verzögern oder zu unterbrechen?

  5. Vielfaltsgebot und Wiederholungen: Ist es sachlich gerechtfertigt, eine 2021 produzierte Sendung in der Abstimmungsphase 2025 als Vielfaltsverstoss zu bewerten, wenn die ursprüngliche Produktion vor dieser Phase lag?

  6. Quellenvalidität bei RTS-Sendung: Hätte die Einladung eines INFOVAC-Experten als Ausgleich zu WHO-Angaben nicht bereits eine ausreichende Mehrperspektivität dargestellt?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI): Medienmitteilung zu Entscheiden vom 22. Mai 2026 – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/X0Jm81bnHn12

Verifizierungsstatus: ✓ 22.05.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.05.2026