Kurzfassung
Das Schweizer Parlament beschloss am 19. Dezember 2025 eine Teilrevision des Kartellgesetzes (KG). Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eröffnet nun die Vernehmlassung zur Totalrevision von drei kartellrechtlichen Verordnungen. Betroffen sind die Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU), die KG-Sanktionsverordnung (SVKG) sowie die Gebührenverordnung KG (GebV-KG). Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 17. September 2026. Die Anpassungen berücksichtigen neben der Gesetzesrevision auch neuere Rechtsprechungsentwicklungen.
Personen
- Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (Bundesbehörde)
Themen
- Kartellgesetz (KG)
- Wettbewerbsrecht
- Regulatorische Anpassung
- Verordnungsrevision
Clarus Lead
Die Vernehmlassung signalisiert, dass die Kartellgesetzreform konkrete Implementierungsschritte erreicht hat. Unternehmen und Stakeholder müssen sich auf veränderte Kontrollverfahren bei Fusionen, neue Sanktionsregeln und möglicherweise angepasste Gebührenstrukturen einstellen. Die Frist bis September 2026 gibt Interessierten vier Monate zur Stellungnahme.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Totalrevision der drei Verordnungen begründet sich auf zwei Säulen: Erstens macht die parlamentarisch beschlossene Teilrevision des Kartellgesetzes selbst Anpassungen in der untergesetzlichen Regelung zwingend erforderlich. Zweitens haben sich Rechtsprechung und Rechtsetzungspraxis seit der letzten Verordnungsrevision erheblich weiterentwickelt, sodass eine umfassende Modernisierung aller drei Instrumente notwendig wird.
Die Verordnung über Unternehmenszusammenschlüsse (VKU) regelt das Fusionskontrollverfahren. Die Sanktionsverordnung (SVKG) bestimmt Bussgelder und Durchsetzungsmechanismen. Die Gebührenverordnung (GebV-KG) legt die Kostenbeteiligung fest. Alle drei werden gleichzeitig totalrevidiert, um Kohärenz zu gewährleisten.
Kernaussagen
- Parlament beschloss Kartellgesetzrevision am 19. Dezember 2025
- Drei Verordnungen werden totalrevidiert: VKU, SVKG, GebV-KG
- Vernehmlassungsfrist: 27. Mai bis 17. September 2026
- Anpassungen berücksichtigen neuere Rechtsprechung und Rechtsetzungsentwicklungen
Kritische Fragen
Evidenz: Welche konkreten Lücken oder Widersprüche in den bestehenden Verordnungen hat die Rechtsprechung seit der letzten Revision aufgedeckt?
Interessenskonflikte: Wie wird sichergestellt, dass bei der Gebührenverordnung keine Interessenskonflikte zwischen Behörde und regulierten Unternehmen entstehen?
Kausalität: Sind die Änderungen in der Kartellgesetzrevision selbst oder die Rechtsprechungsentwicklung der primäre Treiber für die Totalrevision?
Umsetzbarkeit: Welche Übergangsfrist wird für Unternehmen vorgesehen, um sich auf neue Fusionskontrollverfahren einzustellen?
Nebenwirkungen: Könnte eine strengere Sanktionsordnung Fusionen im Inland abschrecken und Wettbewerbsfähigkeit gefährden?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Vernehmlassungseröffnung: Totalrevision kartellrechtlicher Verordnungen – https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/12/cons_1
Verifizierungsstatus: ✓ 27. Mai 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 27. Mai 2026