Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 1. Juni 2026 eine Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) sowie eine Teilrevision der Verordnung über Eich- und Kontrollgebühren (EichGebV) in Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsfrist endet am 23. September 2026. Die Totalrevision der StMmV zielt darauf ab, die Verordnung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen, die Kategorisierung von Messmitteln zu verfeinern und neue Gerätetypen wie Personendosimeter und Radonexposimeter einzubeziehen. Die Teilrevision der EichGebV soll Begrifflichkeiten harmonisieren und Gebühren an tatsächliche Kosten anpassen.

Personen

  • (keine Einzelpersonen namentlich genannt)

Themen

  • Strahlenschutz
  • Messtechnik und Kalibrierung
  • Regulatorische Modernisierung
  • Gebührenmanagement

Clarus Lead

Die Modernisierung der Strahlenmessgeräte-Verordnung erfolgt in einem Kontext verschärfter internationaler Sicherheitsstandards und technologischer Fortschritte im Strahlenschutz. Die Anpassung an aktuelle Normen und die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf spezialisierte Messmittel (Personendosimeter, Radonexposimeter) reflektieren gestiegene Anforderungen an Überwachung und Kontrolle in Industrie, Medizin und ABC-Einsatzorganisationen. Die Gebührenreform zielt auf Kostenwahrheit ab und soll administrative Klarheit durch einheitliche Begrifflichkeiten schaffen.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Totalrevision der StMmV verfolgt drei Hauptziele: Erstens sollen alle technischen Anforderungen an den aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und Normen angepasst werden. Zweitens wird eine feinere Kategorisierung von Messmitteln eingeführt, um den Anforderungen von Aufsichtsbehörden besser gerecht zu werden. Drittens werden neue Gerätetypen in den Geltungsbereich aufgenommen – insbesondere Messmittel für ABC-Einsatzorganisationen, aktive Personendosimeter zur Echtzeitüberwachung von Strahlungsexposition sowie Radonexposimeter zur Messung von Radonkonzentration in Innenräumen.

Die begleitende Teilrevision der EichGebV adressiert zwei operative Ziele: Die Harmonisierung der verwendeten Fachbegriffe zwischen StMmV und EichGebV soll Missverständnisse bei der Gebührenberechnung ausschliessen. Gleichzeitig werden die Gebühren für Eichung und Kontrolle an die tatsächlichen Kosten der ermächtigten Eichstellen angepasst, um eine kostendeckende und transparente Gebührenstruktur zu gewährleisten.

Kernaussagen

  • Totalrevision der StMmV aktualisiert technische Standards und erweitert den Anwendungsbereich auf spezialisierte Dosimeter und Radonmessgeräte
  • Feinere Kategorisierung von Messmitteln soll regulatorische Klarheit und Aufsichtskontrolle verbessern
  • Gebührenreform harmonisiert Begriffe und orientiert sich an tatsächlichen Kosten der Eichstellen

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Datenqualität: Auf welchen wissenschaftlichen Studien oder internationalen Standards basiert die Festlegung der neuen Messmittelkategorien, und wie wurde deren Eignung für die Schweizer Regulierung validiert?

  2. Interessenkonflikte: Wie wurden die Gebührenerhöhungen mit den ermächtigten Eichstellen abgestimmt, und besteht ein Interessenkonflikt zwischen Kostentransparenz und wirtschaftlichen Interessen der Stellen?

  3. Kausalität: Welche konkreten Sicherheitslücken oder Kontrolldefizite in der bisherigen Praxis führten zur Notwendigkeit der Erweiterung auf ABC-Einsatzorganisationen und Personendosimeter?

  4. Umsetzbarkeit: Wie wird sichergestellt, dass kleinere Eichstellen die neuen Anforderungen und Kategorisierungen ohne unverhältnismässige Investitionen umsetzen können?

  5. Nebenwirkungen: Können die Gebührenerhöhungen zu Ausweichreaktionen führen (z. B. Nutzung ausländischer Eichstellen), und wie wird dies verhindert?

  6. Konsultation: Wurden Nutzer von Messmitteln (Industrie, Medizin, Notfalleinsätze) in die Gestaltung der neuen Kategorien einbezogen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat – Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung und Teilrevision der Verordnung über Eich- und Kontrollgebühren – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/AUefD_lNPGfjvIRSpXVwr

Verifizierungsstatus: ✓ 01.06.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 01.06.2026