Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 24. Juni 2026 ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) eröffnet. Die Revision sieht die Anpassung verschiedener Kostenpositionen vor. Ziel ist es, den tatsächlich anfallenden Aufwand besser abzubilden und das Verursacherprinzip zu stärken. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 15. Oktober 2026.

Personen

  • Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (zuständig)

Themen

  • Zivilstandswesen
  • Gebührenregulation
  • Verwaltungsreform
  • Verursacherprinzip

Clarus Lead

Die Gebührenrevision signalisiert eine verwaltungspolitische Neuausrichtung: Statt pauschaler Tarife sollen Kosten künftig transparenter an den tatsächlichen Aufwand gekoppelt werden. Dies betrifft alle Kantone und Gemeinden, die Zivilstandsregister führen, und könnte zu Gebührenerhöhungen für Bürger führen – ein Punkt mit Relevanz für Haushaltsplanungen auf lokaler Ebene.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Revision der ZStGV konzentriert sich auf eine Kostenstrukturierung, die das Äquivalenzprinzip stärkt: Gebühren sollen den Ressourceneinsatz für einzelne Zivilstandsleistungen (Eintragungen, Beglaubigungen, Auszüge) widerspiegeln. Der Bundesrat begründet dies mit veränderten administrativen Anforderungen und dem Ziel, Quersubventionierungen abzubauen.

Die Vernehmlassung richtet sich an Kantone, Gemeinden, Interessenverbände und die Öffentlichkeit. Das Verfahren endet am 15. Oktober 2026. Danach folgt die Botschaft an die Bundesversammlung.

Kernaussagen

  • Bundesrat startet Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung der Zivilstandsgebühren
  • Ziel: Bessere Abbildung des tatsächlichen Verwaltungsaufwands
  • Verursacherprinzip soll gestärkt werden; Frist bis 15. Oktober 2026

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Auf welcher Kostenanalyse basiert die Revision? Wurden die Aufwände pro Leistungstyp systematisch erfasst?

  2. Interessenskonflikte: Wie werden die Auswirkungen auf einkommensschwache Haushalte bei häufigen Zivilstandsanträgen berücksichtigt?

  3. Kausalität: Welche konkreten Gebührenerhöhungen sind geplant, und wie wird deren Verhältnismässigkeit geprüft?

  4. Umsetzbarkeit: Wie werden Kantone und Gemeinden bei der IT-technischen Umsetzung neuer Gebührenstrukturen unterstützt?

  5. Alternativen: Wurden Modelle mit gestaffelten Gebühren oder Befreiungen für vulnerable Gruppen erwogen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Teilrevision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) – Vernehmlassungseröffnung – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/O4hL6-leF_9yhaBihhqNh

Verifizierungsstatus: ✓ 24. Juni 2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 24. Juni 2026