Kurzfassung
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eröffnet eine Vernehmlassung zur Teilrevision der VMWG. Die Verordnung soll an aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Nettorendite angepasst werden. Ziel ist die klare Definition zulässiger Renditen bei unterschiedlichen Referenzzinssätzen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 5. Juni 2026.
Personen
- Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (plain text)
Themen
- Mietrecht
- Verordnungsrevision
- Nettorendite
- Rechtssicherheit
Clarus Lead
Das Schweizer Bundesamt eröffnet eine öffentliche Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Die Revision zielt darauf ab, Rechtssicherheit bei der Berechnung zulässiger Mietrenditen zu schaffen. Hintergrund ist die Umsetzung der Motion Engler (22.4448) sowie die Notwendigkeit, bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Nettorendite in der Verordnung abzubilden.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Teilrevision adressiert eine Rechtsunsicherheit bei der Interpretation des Begriffs «übersetzte Erträge» gemäss Artikel 269 des Obligationenrechts (OR). Bislang fehlten in der VMWG klare Definitionen, welche Rendite bei welchem Referenzzinssatz als zulässig gilt. Die geplante Anpassung soll diese Lücke schliessen und damit Mietstreitigkeiten vermeiden.
Die Revision berücksichtigt drei zentrale Konzepte: Nettorendite, Bruttorendite sowie wertvermehrende Investitionen. Durch die Definition aller drei Begriffe wird Systemkohärenz gewährleistet und die Rechtssicherheit für Vermietende und Mietende erhöht. Die Vernehmlassungsfrist beginnt am 25. Februar 2026 und endet am 5. Juni 2026, wodurch Kantonen, Gemeinden, Verbänden und interessierten Kreisen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Kernaussagen
- Die VMWG wird an aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Nettorendite angepasst
- Ziel ist die klare Definition zulässiger Renditen bei unterschiedlichen Referenzzinssätzen
- Drei Begriffe werden neu definiert: Nettorendite, Bruttorendite und wertvermehrende Investitionen
- Vernehmlassungsfrist: 25. Februar bis 5. Juni 2026
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Welche konkreten bundesgerichtlichen Entscheidungen zur Nettorendite führten zu dieser Revision, und wie häufig entstanden Rechtsstreitigkeiten aufgrund der bisherigen Unklarheit?
Interessenkonflikte: Wie wird sichergestellt, dass die neuen Rendite-Definitionen weder Vermietende noch Mietende systematisch bevorteiligen?
Kausalität/Alternativen: Wurden alternative Lösungsansätze (z. B. Orientierungswerte statt starre Definitionen) geprüft, und warum wurde die aktuelle Variante gewählt?
Umsetzbarkeit/Risiken: Wie werden Kantone und Gemeinden bei der Anwendung der neuen Definitionen unterstützt, und welche Übergangsfrist ist vorgesehen?
Datenqualität: Liegen empirische Daten vor, die zeigen, wie viele Mietverträge von den neuen Definitionen betroffen sind?
Interessenkonflikte: Wie transparent ist der Konsultationsprozess, und welche Stakeholder-Gruppen sind in der Vernehmlassung vertreten?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Vernehmlassungseröffnung: Teilrevision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/zaSZoJm3iaoBmG4G_v2xT
Verifizierungsstatus: ✓ 26. Februar 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 26. Februar 2026