Kurzfassung

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat das Strafverfahren gegen Prof. Dr. Michael Liebrenz, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB), eingestellt. Die Vorwürfe betrafen angebliche Verstösse gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und Ehrverletzungen im Zusammenhang mit einer EKQMB-Empfehlung zur Gutachterstelle PMEDA AG. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig und nicht angefochten worden. Die EKQMB wertet den Entscheid als Bestätigung ihrer unabhängigen Arbeit im gesetzlichen Auftrag.

Personen

Themen

  • Medizinische Begutachtung
  • Qualitätssicherung
  • Strafrecht/Wettbewerbsrecht
  • Schweizer Behördenunabhängigkeit

Clarus Lead

Der Entscheid beendet einen Konflikt, der die Unabhängigkeit von Schweizer Regulierungsbehörden in Frage gestellt hatte. Für die EKQMB und das System der medizinischen Begutachtung in der Schweiz schafft die Einstellung Rechtssicherheit – und signalisiert, dass fachlich begründete Qualitätsprüfungen nicht als wettbewerbsrechtliche Angriffe missverstanden werden dürfen. Dies ist relevant für künftige Empfehlungen der Kommission, die ohne Sorge vor strafrechtlichen Konsequenzen erfolgen können.

Detaillierte Zusammenfassung

Die EKQMB wurde durch Bundesgesetz mit dem Auftrag gegründet, die Qualität medizinischer Gutachten systematisch zu überprüfen und Empfehlungen zur Qualitätssicherung zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Auftrags führte die Kommission eine fachliche Analyse von Gutachten der PMEDA AG durch und veröffentlichte entsprechende Empfehlungen. Diese Veröffentlichung entsprach dem gesetzlichen Mandat der Kommission und basierte ausschliesslich auf fachlichen Kriterien.

Die gegen Liebrenz und den ehemaligen Leiter der Fachstelle erhobenen Vorwürfe bezogen sich auf mögliche Verletzungen des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie auf Ehrverletzungen. Die Staatsanwaltschaft Bern kam jedoch zu dem Ergebnis, dass diese Vorwürfe keine straf- oder wettbewerbsrechtlich relevanten Anhaltspunkte bieten. Mit der Rechtskraft der Einstellungsverfügung ist das Verfahren abgeschlossen und kann nicht mehr angefochten werden.

Kernaussagen

  • Strafverfahren gegen EKQMB-Präsident und ehemaligen Fachstellenleiter rechtskräftig eingestellt
  • Fachlich begründete Qualitätsempfehlungen sind keine wettbewerbsrechtlichen Verstösse
  • EKQMB bestätigt ihre Unabhängigkeit im gesetzlichen Auftrag zur Qualitätssicherung medizinischer Begutachtungen

Kritische Fragen

  1. Quellenvalidität: Welche konkreten Erkenntnisse führten zur Einstellung – wurde die Begründung der Staatsanwaltschaft veröffentlicht oder bleibt sie unter Verschluss?

  2. Interessenskonflikte: Welche Beziehungen bestanden zwischen der PMEDA AG und den Akteuren, die die Vorwürfe erhoben haben?

  3. Kausalität: Lässt sich nachvollziehen, ob die EKQMB-Empfehlung zu PMEDA tatsächlich nur auf fachlichen Kriterien basierte oder ob andere Faktoren eine Rolle spielten?

  4. Umsetzbarkeit: Welche Vorkehrungen sichern künftig ab, dass ähnliche Vorwürfe gegen die EKQMB nicht erneut erhoben werden können?

  5. Transparenz: Werden die Gutachten der PMEDA AG und die EKQMB-Analyse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) – Strafverfahren gegen EKQMB-Präsident eingestellt – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/jS3qTaDyj691DxIgh-nHz

Ergänzende Ressource:

  • EKQMB-Website: https://www.ekqmb.admin.ch

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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.07.2026