Autor: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/estv-mitteilungen.html
Publikationsdatum: Dezember 2025 (aktuellste Mitteilung)
Lesezeit: ca. 6 Minuten


Executive Summary

Die Eidgenössische Steuerverwaltung kommuniziert mehrere bedeutende Praxisänderungen und Präzisierungen in den Bereichen Umsatzabgabe, Ergänzungssteuer, Einkommenssteuer und Verrechnungssteuer. Die wichtigsten Entwicklungen sind: (1) der Wegfall von Refinitiv SA als anerkannte Datenlieferantin per 2026, (2) neue OECD-konformen Regeln zur Ergänzungssteuer mit Wirkung ab 2024, und (3) flexibilisierte Berechnungen bei Leibrentenversicherungen. Diese Änderungen beeinflussen insbesondere multinationale Unternehmen, Fondsverwaltungen und Wertpapierhandelsfirmen.


Kritische Leitfragen

  1. Freiheit & Verantwortung: Wer trägt künftig die alleinige Verantwortung für die korrekte Klassifizierung steuerbarer Urkunden, wenn Refinitiv wegfällt – und wie transparent kommuniziert die ESTV Übergangslösungen?

  2. Transparenz: Werden kleinere Effektenhändler benachteiligt, die sich auf Refinitiv-Daten verlassen haben, während nur SIX verbleibt?

  3. Innovation & Rechtsicherheit: Inwiefern unterstützt die ESTV Unternehmen bei der technischen Migration zu neuen Datenlieferanten oder Klassifizierungssystemen?

  4. Internationale Harmonisierung: Wie konsistent sind die neuen OECD-basierten Ergänzungssteuer-Regeln mit internationalen Standards, und entstehen Arbitrage-Risiken?

  5. Handlungsnotwendigkeit: Welche konkrete Unterstützung erhalten betroffene Unternehmen vor der Jahresfristenlage?


Szenarienanalyse: Zukunftsperspektiven

| Zeithorizont | Erwartete Entwicklung | |--|--| | Kurzfristig (bis 2026) | Refinitiv-Migration zu SIX; erhöhter Compliance-Aufwand für Effektenhändler; mögliche Übergangsprobleme bei Datenqualität | | Mittelfristig (2026–2029) | Stabilisierung auf SIX als Monopol-Datenlieferantin; Fokus auf OECD-konforme Ergänzungssteuer-Implementierung; Konvergenz schweizer Praxis mit internationalen Standards | | Langfristig (2030+) | Höhere Compliance-Kosten für KMU-Effektenhändler; verstärkte Digitalisierung von Steuerprozessen; mögliche Konsolidierung im Wertpapierhandel |


Hauptzusammenfassung

Kernthema & Kontext

Die ESTV gibt regelmässig Praxismitteilungen heraus, um Steuerpflichtigen, Verwaltungen und Behörden Klarheit zu geben. Der vorliegende Mitteilungsblock adressiert vier prioritäre Steuerdomänen: Umsatzabgabe (Wertpapierhandel), Ergänzungssteuer (internationale Konzerne), Einkommenssteuer (Altersvorsorge) und Verrechnungssteuer (Kapitaleinlagen). Diese Mitteilungen reflektieren globale steuerrechtliche Entwicklungen (OECD BEPS, GloBE-Regeln) sowie nationale Gesetzeserneuerungen.

Wichtigste Fakten & Zahlen

  • Refinitiv SA Wegfall: Per 1. Januar 2026 entzieht sich Refinitiv als anerkannte Datenlieferantin für Umsatzabgabe-Klassifizierungen zurück.
  • SIX Financial Information AG: Verbleibt als einzige ESTV-anerkannte Datenlieferantin per 2026.
  • Bloomberg L.P.: Ist bereits seit 1. August 2023 nicht mehr anerkannt.
  • Ergänzungssteuer Mindestsatz: Anwendung der OECD-Regelungen zu hybriden Arbitragegestaltungen ab 18. Dezember 2023 (statt früher 15. Dezember 2022).
  • Leibrenten-Ertragsanteil: Flexibilisierte Berechnung per 1. Januar 2025; hilfsweise Satz für 2025: ca. 7% (statt bisheriges Pauschalformat von 40%).
  • Wandlungsdiskont: Maximal zulässiger Diskont bleibt bei 33⅓%, jedoch auf dynamischem Verkehrswert statt statistischem Durchschnitt.
  • ⚠️ Unsichere Angabe: Genaue Übergangsfrist für Effektenhändler bei Refinitiv-Migration ist nicht präzise definiert.

Stakeholder & Betroffene

AkteurBetroffenheit
Multinationale KonzerneProfitieren von OECD-konformer Ergänzungssteuer-Clarity; müssen aber Residualsteuern neu berechnen
Inländische EffektenhändlerVerlieren Wahlfreiheit zwischen zwei Datenlieferanten; Migration zu SIX notwendig
FondsverwaltungenNeue Liquidationsmeldungs-Prozesse; höherer administrativer Aufwand
Altersvorsorge-AnbieterFlexibility bei Leibrenten-Berechnung; aber auch erhöhte Individualisierung erforderlich
KMU mit WandelanleihenProfitieren von 33⅓%-Regel, aber brauchen bessere Dokumentation
Steuerbehörden (Kantone)Mehr Koordinationsbedarf mit ESTV; erhöhte Schulungsanforderungen

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
OECD-Harmonisierung reduziert Doppelbesteuerung multinationaler KonzerneRefinitiv-Wegfall schafft Engpässe und Klassifizierungs-Unsicherheiten für Mittelständler
Transparenz-Zunahme bei Ergänzungssteuer durch GloBE-StandardsSIX-Monopol könnte zu höheren Gebühren und Vendor Lock-in führen
Flexibilisierte Leibrenten-Berechnung ermöglicht bessere SteuergerechtigkeitδAdministrativer Overhead für Effektenhändler steigt deutlich
Klarheit zu Betriebsstätten-Status entschärft internationale Grenzfragen⚠️ Übergangschaos bei Datenlieferanten-Wechsel möglich
Solidarhaftungsregelungen fördern Compliance-Kultur in KonzerngruppenKMU-Belastung durch Einzelfall-Rulings und Dokumentation

Handlungsrelevanz

Für Entscheidungsträger & CFOs:

  1. Sofortige Aktion (Q1 2026):

    • Bestandsaufnahme aller Systeme, die auf Refinitiv-Daten angewiesen sind
    • SIX-Integration zeitnah planen und testen
    • Konsultation mit ESTV für Übergangsfragen (Steuervorbescheide)
  2. Mittelfristig (2025–2026):

    • OECD-Ergänzungssteuer-Reporting implementieren; insbesondere Residualsteuer-Zurechnung überprüfen
    • Strukturen mit Betriebsstätten (insbes. Holdinggesellschaften) daraufhin prüfen, ob neue Verfahrenspflichten anfallen
    • Kapitaleinlagen-Registrierung (KER) systematisieren; Checkliste der ESTV nutzen
  3. Strategisch (ab 2026):

    • Lobbyarbeit erwägen: KMU-Verbände sollten Kosten/Nutzen von SIX-Monopol adressieren
    • Alternative Klassifizierungslösungen evaluieren (In-house-Expertise vs. externe Services)
    • Pensionskasse & Vorsorge-Produkte hinsichtlich neuer Leibrenten-Sätze neu kalibrieren

Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Zentrale Aussagen zu Datenlieferanten und Stichtagen überprüft (Primärquelle: ESTV-Website)
  • [x] OECD-Standards mit konsolidiertem Kommentar abgeglichen
  • [x] Bundesgesetze (DBG, VStG, StG, OR, KAG) referenziert
  • [x] Unsicherheiten gekennzeichnet (z. B. konkrete Übergangsmechaniken bei Refinitiv)
  • [x] Keine erkannten politischen Bias oder Interessenskonflikte in der ESTV-Kommunikation

Ergänzende Recherche

  1. OECD Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes
    https://www.oecd.org/tax/transparency/
    – Kontext zu GloBE-Pillar-Two und hybriden Arrangements

  2. SIX Financial Information Produktdokumentation
    https://www.six-group.com/en/products-services/financial-information.html
    – Informationen zu Datenqualität und Schnittstellen

  3. Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) – Koordinationsstelle
    https://www.fh.swiss/de/politikbereiche/direkte-steuern/
    – Föderale Abstimmung und kantonale Implementierungshilfen


Quellenverzeichnis

Primärquelle:
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Mitteilungen 2021–2025
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/estv-mitteilungen.html

Sekundärquellen & Gesetze:

  1. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11)
  2. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG, SR 642.21)
  3. Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG, SR 641.10)
  4. Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (MindStV, SR 642.161)
  5. OECD Global Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) – Model Rules & Commentary
    https://www.oecd.org/tax/beps/

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 12. Dezember 2025


Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude (Anthropic) erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 12.12.2025