Kurzfassung

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) veröffentlichen überarbeitete Informationsmaterialien zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Eine 2024 durchgeführte Studie zeigt, dass ein Drittel der Schweizer Arbeitnehmenden in den vergangenen zwölf Monaten sexuelle Belästigung erlebt hat. Die aktualisierten Unterlagen richten sich an Arbeitgebende und Arbeitnehmende und vermitteln Rechte, Pflichten, Präventionsstrategien und Handlungsmöglichkeiten im Falle von Vorfällen.

Personen

Themen

  • Arbeitsrecht
  • Gleichstellung
  • Prävention
  • Unternehmensverantwortung

Clarus Lead

Das Schweizer Bundesamt aktualisiert sein Informationsmaterial zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – eine Reaktion auf alarmierende Studienergebnisse. Eine aktuelle Erhebung belegt, dass jede dritte Person am Arbeitsplatz sexuelle Belästigung erfährt. Die neuen Unterlagen sollen Unternehmen und Beschäftigte mit konkreten Werkzeugen ausstatten, um Belästigung zu verhindern und angemessen zu reagieren.


Clarus Eigenleistung

  • Clarus-Recherche: Die 2024-Studie dokumentiert eine Quote von 33 Prozent betroffener Arbeitnehmender innerhalb von zwölf Monaten – ein Indikator für die Verbreitung des Problems in der Schweizer Wirtschaft, der Handlungsdruck auf Arbeitgebende und Behörden rechtfertigt.

  • Einordnung: Die Aktualisierung der Informationsmaterialien signalisiert einen Paradigmenwechsel von reaktiver zu präventiver Unternehmensverantwortung. Arbeitgebende werden nicht nur zu Compliance verpflichtet, sondern erhalten konkrete Checklisten und Best-Practice-Beispiele.

  • Konsequenz: Unternehmen müssen ihre internen Vorkehrungen überprüfen und dokumentieren; Arbeitnehmende erhalten klare Orientierung über ihre Rechte und Eskalationswege. Die Verfügbarkeit von Flyern und Broschüren reduziert Informationsbarrieren.


Detaillierte Zusammenfassung

Die Schweizer Bundesbehörden haben erkannt, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ein systematisches Problem darstellt, das strukturelle Lösungen erfordert. Die Aktualisierung der Informationsmaterialien durch das EBG und das SECO basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und zielt darauf ab, die Prävention, Intervention und Sensibilisierung zu verstärken.

Das überarbeitete Material adressiert mehrere Zielgruppen und Handlungsebenen. Für Arbeitgebende liegt der Fokus auf rechtlichen Pflichten, Präventionsgrundsätzen und praktischen Umsetzungsbeispielen. Eine Checkliste ermöglicht es Unternehmen, ihre bestehenden Schutzmassnahmen zu evaluieren und Lücken zu identifizieren. Für Arbeitnehmende werden die verschiedenen Formen sexueller Belästigung expliziert und konkrete Handlungsschritte bei Vorfällen aufgezeigt. Ein zusätzlicher Flyer fasst Kernpunkte prägnant zusammen und senkt damit die Einstiegshürde für Mitarbeitende.

Die Materialien behandeln nicht nur Definitionen und Rechtsgrundlagen, sondern auch die Konsequenzen von Belästigung für Betroffene und Organisationen. Dies unterstreicht, dass Prävention nicht nur eine ethische, sondern auch eine wirtschaftliche Verantwortung ist.


Kernaussagen

  • Ein Drittel der Schweizer Arbeitnehmenden war im Laufe eines Jahres sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ausgesetzt.
  • Das Bundesamt stellt Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden differenzierte, praxisorientierte Informationsmaterialien zur Verfügung.
  • Die Materialien umfassen Broschüren, Checklisten und Flyer, um Prävention, Intervention und Sensibilisierung zu fördern.

Stakeholder & Betroffene

StakeholderRolle
ArbeitgebendeVerpflichtet zur Prävention; erhalten Checklisten und Best-Practice-Beispiele
ArbeitnehmendeErhalten Informationen über Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Betroffene von BelästigungProfitieren von klaren Eskalationswegen und Unterstützungsressourcen
Behörden (EBG, SECO)Setzen Präventionsstandards und stellen Werkzeuge bereit

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
Erhöhte Sensibilisierung durch niedrigschwelliges InformationsmaterialUmsetzungslücken: Materialien ohne Enforcement-Mechanismen bleiben wirkungslos
Rechtssicherheit für Arbeitgebende durch klare RichtlinienUngleiche Ressourcenausstattung: KMU mögen Schwierigkeiten bei Umsetzung haben
Empowerment von Betroffenen durch WissenstransferKulturelle Widerstände: Unternehmenskulturen können Prävention blockieren
Messbare Reduktion von Belästigungsfällen durch PräventionVertrauensfrage: Betroffene könnten interne Meldewege meiden

Handlungsrelevanz

Für Arbeitgebende:

  • Checkliste herunterladen und interne Vorkehrungen überprüfen
  • Schulungen für Führungspersonen und Mitarbeitende durchführen
  • Beschwerdeverfahren dokumentieren und kommunizieren
  • Indikatoren: Reduktion von Vorfällen, Mitarbeitendenbefragungen, Quote der Schulungsteilnahmen

Für Arbeitnehmende:

  • Broschüre lesen und eigene Rechte kennenlernen
  • Vertrauenspersonen oder Beschwerdestellen identifizieren
  • Im Falle eines Vorfalls dokumentieren und melden
  • Indikatoren: Vertrauen in Beschwerdeverfahren, Meldequoten, Supportinanspruchnahme

Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Zentrale Aussagen und Zahlen überprüft
  • [x] Unbestätigte Daten mit ⚠️ gekennzeichnet
  • [ ] Web-Recherche für aktuelle Daten durchgeführt (nur Medienmitteilung vorhanden)
  • [x] Bias oder politische Einseitigkeit markiert

Anmerkung: Die Medienmitteilung enthält keine kritischen Gegenpositionen oder Implementierungshürden. Eine unabhängige Recherche zu Umsetzungserfahrungen in Schweizer Unternehmen wäre empfehlenswert.


Ergänzende Recherche

⚠️ Keine zusätzlichen Quellen in den Metadaten vorhanden. Für eine vollständige Analyse würden folgende Quellen empfohlen:

  • Ergebnisse der 2024-Studie des EBG/SECO (Detailauswertungen)
  • Vergleichende Studien aus anderen Ländern (z. B. Skandinavien, Deutschland)
  • Fallstudien zur Implementierung von Präventionsmassnahmen in Schweizer Unternehmen

Quellenverzeichnis

Primärquelle:
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann / Staatssekretariat für Wirtschaft (3. Februar 2026): Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Bund aktualisiert Informationsmaterial – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/Kg5Az9jI2PTrnZy5Jw1de

Ergänzende Quellen:

  • Publikationen zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz (EBG)
  • Informationsseite Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (EBG)
  • Informationsseite Sexuelle Belästigung (SECO)

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 3. Februar 2026


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 3. Februar 2026