Kurzfassung

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 7. Mai 2026 das Formular zur Meldung von Dienstleistungen und Software angepasst. Die Änderung betrifft die Bestimmungen der Ukraine-Verordnung, konkret Artikel 28e Absatz 9. Die Anpassung regelt die Berichterstattungspflichten für Unternehmen im Kontext der Sanktionsmassnahmen gegen Russland im Zusammenhang mit der Ukraine-Situation.

Personen

  • Fabian Maienfisch (Stellvertretender Ressortleiter und Mediensprecher, SECO)

Themen

  • Sanktionen und Embargos
  • Exportkontrollen
  • Ukraine-Verordnung
  • Wirtschaftsmassnahmen

Clarus Lead

Die Formularanpassung erfolgt im Rahmen der laufenden Umsetzung der Schweizer Sanktionspolitik gegenüber Russland. Sie präzisiert die administrativen Anforderungen für Unternehmen, die Dienstleistungen und Software exportieren oder bereitstellen und damit unter die Meldepflicht fallen.

Detaillierte Zusammenfassung

Das SECO hat das Meldungsformular gemäss Artikel 28e Absatz 9 der Ukraine-Verordnung überarbeitet. Diese Norm verpflichtet Unternehmen, Transaktionen im Bereich Dienstleistungen und Software zu dokumentieren und zu berichten, soweit diese unter die Exportkontroll- und Sanktionsbestimmungen fallen.

Die Anpassung konkretisiert die administrativen Anforderungen und trägt zur Harmonisierung der Meldeverfahren bei. Sie richtet sich an Exporteure, Dienstleistungserbringer und Softwareunternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind.

Kernaussagen

  • SECO hat das Meldungsformular für Dienstleistungen und Software angepasst
  • Rechtsgrundlage: Artikel 28e Absatz 9 der Ukraine-Verordnung
  • Ziel: Präzisierung der Berichterstattungspflichten im Sanktionskontext

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Quellenqualität: Welche konkreten Änderungen wurden am Formular vorgenommen und wie unterscheiden sie sich von der Vorgängerversion?

  2. Interessenkonflikte: Welche Stakeholder wurden bei der Formularüberarbeitung konsultiert – insbesondere Exportverbände oder betroffene Wirtschaftsverbände?

  3. Umsetzbarkeit: Welche Übergangsfrist erhalten Unternehmen zur Anpassung ihrer Compliance-Prozesse an das neue Formular?

  4. Kausalität: Basiert die Formularanpassung auf identifizierten Mängeln bei der bisherigen Meldungspraxis oder auf veränderten völkerrechtlichen Vorgaben?

  5. Transparenz: Wo können Unternehmen das aktualisierte Formular abrufen und welche Unterstützung bietet das SECO bei der Umsetzung?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: SECO – Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/TIcdMdC-ABNAwHFAAnJQD

Kontakt: Fabian Maienfisch, Stv. Ressortleiter und Mediensprecher SECO Tel: +41 58 462 40 20 | E-Mail: [email protected]

Verifizierungsstatus: ✓ 7. Mai 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 7. Mai 2026