Kurzfassung

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat die Wohnungsinventare der Schweizer Gemeinden aktualisiert. Neun Gemeinden überschreiten neu die 20-Prozent-Marke bei Zweitwohnungen und unterliegen damit dem Bauverbot. Gleichzeitig fallen drei Gemeinden unter diese Schwelle und dürfen wieder frei bauen. Insgesamt haben nun 331 Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent – eine Abnahme von sechs Gemeinden gegenüber März 2025. Die Reduktion resultiert aus Gemeindefusionen und Datenbereinigungen während Prüfverfahren.

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Themen

  • Zweitwohnungsregulierung
  • Raumplanung Schweiz
  • Wohnungsinventar
  • Baurecht

Clarus Lead

Die Reduktion der Zweitwohnungsgemeinden zeigt, dass die Regulierung durch Datenbereinigung an Präzision gewinnt – nicht durch tatsächliche Marktveränderungen. Ab 2027 wechselt das ARE zur automatisierten Berechnung via Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), was administrative Abläufe vereinfacht und künftig Dateninkonsistenzen reduzieren soll. Für Gemeinden wie Locarno, die erhebliche Lücken im Wohnungsinventar aufwiesen, bedeutet die Überprüfung eine rückwirkende Verschärfung der Bauvorschriften.

Detaillierte Zusammenfassung

Das ARE wertet regelmässig die Wohnungsinventare aller Schweizer Gemeinden aus, um den Zweitwohnungsanteil zu berechnen. Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen unterliegen dem Neubauverbot gemäss Raumplanungsgesetz – Ausnahmen existieren nur für Einliegerwohnungen oder andere spezifische Fälle.

Die aktuelle Erhebung dokumentiert ein differenziertes Bild: Während neun Gemeinden neu die Schwelle überschreiten, sinkt die Gesamtzahl der betroffenen Gemeinden. Dies liegt primär an zwei Faktoren. Erstens führten Gemeindefusionen zu statistischen Verschiebungen. Zweitens bereinigten Gemeinden während des ARE-Prüfverfahrens ihre Datenbestände, wodurch der Zweitwohnungsanteil teilweise wieder unter 20 Prozent fiel – ein Hinweis auf frühere Erfassungslücken.

Besonders bemerkenswert ist der Fall Locarno: Das ARE stellte fest, dass die Gemeinde eine erhebliche Anzahl Wohnungen nicht im Inventar aufgeführt hatte. Nach Korrektur verfügt das ARE einen Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent. Acht der neun neu klassifizierten Gemeinden befinden sich noch im Prüfverfahren und erhalten Gelegenheit, ihre Daten zu aktualisieren – ein Prozess, der die Volatilität der Klassifizierung unterstreicht.

Umgekehrt prüft das ARE derzeit, ob drei Gemeinden ihre Zweitwohnungsbeschränkungen aufheben dürfen, da deren Anteile unter 20 Prozent gefallen sind. Die geplante Umstellung auf das eidgenössische GWR ab 2027 soll diese Datenqualitätsprobleme durch automatisierte Erfassung strukturell lösen.

Kernaussagen

  • 331 Gemeinden unterliegen dem Zweitwohnungsneubauverbot (Rückgang von 337 im März 2025)
  • Neun Gemeinden überschreiten neu die 20-Prozent-Schwelle; drei fallen darunter
  • Datenbereinigung und Gemeindefusionen erklären die Netto-Reduktion
  • Ab 2027 automatisierte Berechnung via GWR zur Steigerung der Datenqualität

Kritische Fragen

  1. Datenqualität: Wie viele der 331 Gemeinden könnten ähnliche Erfassungslücken wie Locarno aufweisen, und wie robust ist die aktuelle Statistik?

  2. Interessenskonflikte: Welche Anreize haben Gemeinden, ihre Wohnungsinventare zu bereinigen oder zu verfälschen – und wie wird Manipulation verhindert?

  3. Kausalität: Sind die sinkenden Zweitwohnungsanteile Folge echter Marktveränderungen oder primär administrativer Korrektionen?

  4. Umsetzbarkeit: Wie lange dauert der Übergang zum GWR-System, und welche Gemeinden könnten während der Übergangsfrist ihre Klassifizierung anfechten?

  5. Ausnahmeregelungen: Wie wird die Einhaltung der Ausnahmefälle (Einliegerwohnungen) kontrolliert, und gibt es regionale Unterschiede in der Anwendung?

  6. Rückwirkende Effekte: Welche Konsequenzen hat die nachträgliche Klassifizierung von Gemeinden wie Locarno für bereits erteilte oder geplante Baubewilligungen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Zweitwohnungen: Neun Gemeinden überschreiten 20-Prozent-Schwelle – news.admin.ch, 31.03.2026

Ergänzende Ressourcen:

  1. Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) – Zweitwohnungen

Verifizierungsstatus: ✓ 31.03.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 31.03.2026