Kurzfassung
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führt sein digitales Warenverkehrssystem Passar ab sofort auch für Einfuhren in die Schweiz ein. Nach erfolgreichen Pilotfahrten im April und Mai 2026 sollen die ersten beiden Ausbauschritte für Standard-Einfuhren freigegeben werden. Das alte System e-dec Import wird bis Ende 2027 vollständig abgelöst; letzte Anmeldungen im Legacy-System sind noch bis 30. September 2027 möglich. BAZG und Wirtschaftsvertreter haben einen verbindlichen Zeitplan und eine Übergangsphase mit Parallelbetrieb vereinbart.
Personen
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) (Schweizer Behörde)
Themen
- Digitalisierung Zollverfahren
- Warenverkehrssysteme
- Grenzabfertigung
- E-Government
- Wirtschaftsdigitalisierung
Clarus Lead
Die Expansion von Passar auf Einfuhren markiert einen kritischen Wendepunkt in der Schweizer Zollmodernisierung: Sie komprimiert die Ablösungsfrist für ein 20+ Jahre altes System auf 16 Monate und verpflichtet die gesamte Import-Wirtschaft zur Systemumstellung. Die parallele Rollout-Strategie (vier Ausbauschritte bis 2027) reduziert zwar Adoptionsrisiken, schafft aber eine enge Compliance-Deadline für KMU und Logistikpartner. Gleichzeitig integriert die Schweiz ihre Zolldigitalisierung in ein breiteres Ökosystem aus Certificat, Declar und Activ—ein Ansatz, der Grenzabfertigungen künftig auf Kontrollfall-Basis reduzieren soll.
Detaillierte Zusammenfassung
Passar ist das zentrale Digitalisierungsprogramm des BAZG für die vollständig elektronische Abwicklung von Zollverfahren und ersetzt schrittweise die Legacy-Frachtanwendungen. Im Bereich Durchfuhr und Ausfuhr bereits in Betrieb, wird das System nun auf Einfuhren ausgeweitet. Die Implementierung folgt einem vierstufigen Ausbauplan: Die ersten beiden Schritte (produktiv ab Pilotphase April/Mai 2026) decken Standard-Einfuhren ab. Der dritte Schritt, derzeit in Entwicklung, integriert komplexere Verfahren mit Bewilligungen und regulatorischen Anforderungen in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen. Der vierte Schritt (Passar 3.0) digitalisiert Sonderverfahren, papierbasierten Formulare und eliminiert verbleibende Schalterbesuche.
Die Transition ist strukturiert als Parallelbetrieb: Bis 30. September 2027 können Import-Zollanmeldungen noch im alten e-dec Import-System erfasst werden; danach ist Passar verpflichtend. Dieses Fenster gibt Unternehmen 16 Monate zur Systemintegration. Zusätzlich werden komplementäre digitale Lösungen ausgerollt: Certificat (seit April 2026) ermöglicht digitale Ursprungszeugnisse für Ausfuhren, zunächst für PEM-Länder (Pan-Euro-Med-Zone), mit geplanter Erweiterung auf weitere Freihandelsabkommen. Declar (ab Juli 2026) erlaubt KMU und Transporteuren, Digital Transport Slips (DTS) ohne kommerzielle Software zu erstellen und über die App Activ zu laden. Das Zielmodell: Warensendungen passieren die Grenze ohne Zwischenstopp, es sei denn, eine Kontrolle ist erforderlich.
Kernaussagen
- Passar-Einfuhr startet nach erfolgreichen Pilotfahrten; vollständige Ablösung von e-dec Import bis 30. September 2027
- Vier-Stufen-Rollout mit parallelem Systembetrieb reduziert Adoptionsrisiken, setzt aber enge Compliance-Deadline
- Integriertes Ökosystem (Passar, Certificat, Declar, Activ) soll papierlose, kontrollbasierte Grenzabfertigung ermöglichen
Kritische Fragen
Evidenz: Welche Fehlerquoten und Systemausfallzeiten wurden in den April/Mai-Pilotfahrten gemessen, und wie werden diese Daten zur Freigabe der Ausbauschritte 1–2 herangezogen?
Interessenskonflikte: Wie wird sichergestellt, dass KMU ohne kommerzielle Zollsoftware (Declar-Nutzer) nicht benachteiligt werden, wenn Grossunternehmen mit integrierten Systemen schneller abfertigt werden?
Kausalität: Ist die 16-Monats-Frist (bis 30. Sept. 2027) technisch oder politisch begründet, und welche Verzögerungsrisiken in den Ausbauschritte 3–4 könnten eine Verlängerung erzwingen?
Umsetzbarkeit: Wie werden Unternehmen mit Legacy-Prozessen in der Übergangsphase bei Systemfehlern oder Dateninkonsistenzen zwischen Passar und e-dec Import unterstützt?
Datenqualität: Welche Validierungsmechanismen verhindern Datenmigrationen aus e-dec Import in Passar-Fehler oder Compliance-Lücken?
Regulatorische Alternativen: Warum wird die Deadline nicht flexibilisiert für Wirtschaftssektoren mit besonders komplexen Zollverfahren (z. B. Pharma, Dual-Use-Güter)?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – Mitteilung zur Passar-Einfuhr-Implementierung, 22.06.2026 https://www.news.admin.ch/de/newnsb/jtkxbzQa1wQyRzU0_WSxq
Verifizierungsstatus: ✓ 22.06.2026
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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.06.2026