Kurzfassung

Die Schweiz verzeichnete 2025 insgesamt 13.612 Konkurseröffnungen, davon 12.485 bei Unternehmen (+61,2% gegenüber 2024) und 1.127 bei Privatpersonen (–20,9%). Der dramatische Anstieg der Unternehmenskonkurse ist hauptsächlich auf die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Gesetzesänderung zurückzuführen, die es Gläubigern ermöglicht, bei unbezahlten öffentlich-rechtlichen Forderungen (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) Konkursbegehren zu stellen. Die Verluste aus Konkursverlustscheinen betrugen 1,8 Milliarden Franken (+17,8%).

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Themen

  • Insolvenzrecht Schweiz
  • Schuldbetreibung und Konkurs
  • Wirtschaftsstatistik 2025
  • Gesetzesänderung SchKG

Clarus Lead

Die Gesetzesänderung markiert einen Paradigmenwechsel in der Schweizer Insolvenzpraxis: Statt Betreibung auf Pfändung können Behörden und Sozialversicherungen nun direkt Konkursverfahren auslösen. Dies beschleunigt die Marktbereinigung illiquider Unternehmen, führt aber kurzfristig zu erheblichen statistischen Sprüngen, die langfristige Trends verschleiern. Für Entscheidungsträger relevant: Die neuen Statistikrichtlinien der Dienststelle Oberaufsicht erschweren Jahresvergleiche und erfordern Vorsicht bei der Interpretation wirtschaftlicher Entwicklungen.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Gesetzesänderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vom 1. Januar 2025 ist das zentrale Erklärungsmerkmal für den Konkursboom. Vorher konnten öffentliche Gläubiger nur das Pfändungsverfahren nutzen; nun können sie direkt ein Konkursbegehren stellen. Dies führt dazu, dass Unternehmen mit chronischen Zahlungsrückständen bei Steuern oder Sozialversicherungen schneller vom Markt verschwinden. Das Bundesamt für Statistik betont jedoch, dass die genaue Aufteilung zwischen Gesetzeseffekt und wirtschaftlicher Entwicklung unmöglich ist, da keine Unterscheidung nach Konkursursache erfolgt.

Die neuen Betreibungs- und Konkursstatistiken basieren auf der überarbeiteten Weisung Nr. 10 und liefern erstmals detaillierte Daten zu Schuldbetreibungsverfahren. Von 3,15 Millionen eingeleiteten Betreibungen 2025 betrafen über 90% natürliche Personen. Bei den 1,55 Millionen Pfändungsvollzügen dominierte Einkommenspfändung (828.751 Fälle); Real- und Sachpfändungen waren marginal. Kritisch: In 658.742 Fällen (42% aller Pfändungen) besass der Schuldner kein pfändbares Vermögen – ein Indikator für strukturelle Zahlungsunfähigkeit. Die Konkursabschlüsse stiegen um 10,2%; über die Hälfte (55,9%) wurde mangels Aktiven eingestellt.

Kernaussagen

  • Gesetzesänderung als Haupttreiber: Der 61%-Anstieg der Unternehmenskonkurse ist primär auf neue Befugnisse öffentlicher Gläubiger zurückzuführen, nicht auf wirtschaftliche Verschlechterung.
  • Statistisches Messbarkeitsproblem: Die genaue Quantifizierung des Gesetzeseffekts ist unmöglich; Vergleiche mit Vorjahren sind eingeschränkt aussagekräftig.
  • Hohe Quote fruchtloser Pfändungen: 42% aller Pfändungen scheitern an fehlenden Aktiven – Beleg für strukturelle Insolvenz vieler Schuldner.
  • Finanzielle Lasten: 1,8 Milliarden Franken Verluste aus Konkursverlustscheinen; Gesamterlös für Gläubiger nur 192 Millionen Franken.

Kritische Fragen

  1. Datenqualität: Wie zuverlässig sind die neuen Statistiken unter Weisung Nr. 10, wenn Übergangsprobleme zu «kurzfristig nicht verfügbaren Daten» führen? Welche Vergleiche sind 2025 noch valide?

  2. Kausalität: Lässt sich der wirtschaftliche Effekt der Gesetzesänderung (illiquide Unternehmen schneller vom Markt) von konjunkturellen Faktoren trennen, wenn keine Differenzierung nach Konkursursache erfolgt?

  3. Interessenskonflikte: Profitieren Behörden von höheren Konkursquoten durch schnellere Schuldeneintreibung, oder entstehen Anreize für vorschnelle Konkursanträge statt Sanierungsversuche?

  4. Nebenwirkungen: Führt die neue Regel zu verstärkten Insolvenzen von Kleinunternehmen mit vorübergehenden Zahlungsproblemen, die früher durch Betreibung gelöst worden wären?

  5. Umsetzbarkeit: Sind Kantonale Betreibungsämter personell ausgestattet, um die gestiegene Konkursflut (4.742 zusätzliche Verfahren) zu bewältigen?

  6. Vermögenslosigkeit: Die hohe Quote fruchtloser Pfändungen (658.742 Fälle) deutet auf strukturelle Überschuldung hin – wie wird die Zahlungsfähigkeit von Schuldnern vor Konkursantrag geprüft?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Betreibungs- und Konkursstatistik 2025 – Bundesamt für Statistik

Verifizierungsstatus: ✓ 21.05.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 21.05.2026