Kurzfassung

Die 114. Internationale Arbeitskonferenz (IAK) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) endete am 12. Juni 2026 in Genf mit der Verabschiedung eines neuen Übereinkommens zur menschenwürdigen Arbeit in der Plattformökonomie. Die Schweiz, vertreten durch eine tripartite Delegation unter Leitung von Jérôme Cosandey (SECO), spielte als Berichterstatterin des zuständigen Ausschusses eine führende Rolle in den Verhandlungen. Parallel unterzeichneten Brasilien und die Schweiz ein Memorandum of Understanding zur Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Die Schweizer Delegation führte zudem bilaterale Dialoge mit Indonesien durch und beteiligte sich an Diskussionen zu Sozialdialog und Geschlechtergleichstellung.

Personen

Themen

  • Internationale Arbeitskonferenz (ILO)
  • Plattformökonomie und digitale Arbeit
  • Arbeitsschutz und Menschenrechte
  • Tripartite Sozialpartnerschaft
  • Bilaterale Arbeitsbeziehungen

Clarus Lead

Das neue ILO-Übereinkommen markiert einen Wendepunkt in der internationalen Arbeitsregulierung: Es ist das erste globale Regelwerk, das die Herausforderungen der Plattformwirtschaft direkt adressiert – ein Sektor, der nationale Arbeitsgesetze zunehmend unter Druck setzt. Die Schweiz nutzte ihre Rolle als Berichterstatterin, um einen Mittelweg zu etablieren, der Arbeitnehmerschutz mit der Flexibilität und Innovation digitaler Geschäftsmodelle vereinbart. Diese Position stärkt die Schweiz als Vermittler in globalen Arbeitsfragen und signalisiert Handlungsfähigkeit in einem regulatorisch umstrittenen Feld.

Detaillierte Zusammenfassung

Das verabschiedete Übereinkommen setzt Mindeststandards für Plattformarbeitende fest und regelt den Einsatz automatisierter Systeme am Arbeitsplatz. Zentral ist die Balance: Das Regelwerk schützt digitale Arbeitnehmende vor Ausbeutung und Kontrolldefiziten, ohne die Geschäftsmodelle von Plattformen wie Uber oder Deliveroo zu blockieren. Die Schweizer Delegation, organisiert als tripartite Gruppe (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Staat), brachte die Perspektive eines Landes mit etabliertem Sozialpartnerschaftsmodell ein und hob die Stärke dieser Institutionen hervor.

Parallel zu den Plenumverhandlungen nutzte die Schweiz die Konferenz für strategische bilaterale Engagements. Mit Brasilien wurde ein Memorandum zur Arbeitsmarktkooperation unterzeichnet – ein Signal für verstärkte Zusammenarbeit mit aufstrebenden Schwellenländern. Der 6. Arbeitsdialog mit Indonesien konzentrierte sich auf die Anpassung von Arbeitslosenversicherungssystemen an veränderte Arbeitsmarktstrukturen. Die Schweiz beteiligte sich zudem an Debatten zur Geschlechtergleichstellung und kritisierte in der Durchsetzungskontrolle Verstösse gegen Gewerkschaftsfreiheit und Zwangsarbeit – ein Zeichen für die Priorität von Kernarbeitsnormen in der Schweizer Aussenpolitik.

Kernaussagen

  • Das erste ILO-Übereinkommen zur Plattformökonomie schafft international verbindliche Mindeststandards für digitale Arbeit
  • Die Schweiz prägte als Berichterstatterin ein Regelwerk, das Arbeitnehmerschutz und wirtschaftliche Flexibilität vereinbart
  • Bilaterale Abkommen mit Brasilien und Indonesien erweitern Schweizer Arbeitsmarktdiplomatie in Schwellenländern

Kritische Fragen

  1. Verbindlichkeit und Durchsetzung: Welche Sanktionsmechanismen sieht das Übereinkommen vor, wenn Plattformunternehmen Mindeststandards verletzen, und wie werden diese in Ländern mit schwacher Arbeitsinspektion kontrolliert?

  2. Interessenskonflikte der Schweiz: Inwiefern könnte die Schweizer Rolle als Berichterstatterin durch die Präsenz von Schweizer Plattformunternehmen oder Finanzinvestoren in diesem Sektor beeinflusst worden sein?

  3. Praktische Umsetzung in der Schweiz: Plant der Bund, das neue Übereinkommen durch Anpassungen des Arbeitsgesetzes oder des Obligationenrechts umzusetzen, und wie könnten diese Schweizer Plattformarbeitende betreffen?

  4. Wirksamkeit der Automatisierungsregeln: Wie konkret sind die Standards für den Einsatz automatisierter Systeme (z. B. Algorithmen bei Auftragsverteilung), und wer überwacht deren Einhaltung?

  5. Lücken bei informellen Plattformen: Deckt das Übereinkommen auch informelle oder grenzüberschreitende Plattformarbeit ab, oder konzentriert sich die Regelung auf etablierte, regulierte Anbieter?

  6. Geschlechterdimension: Welche spezifischen Massnahmen adressieren geschlechtsspezifische Risiken in der Plattformarbeit (z. B. sexuelle Belästigung bei Fahrdiensten)?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: 114. Internationale Arbeitskonferenz – Verabschiedung Übereinkommen Plattformökonomie – Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, 15.06.2026

Verifizierungsstatus: ✓ 15.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 15.06.2026