Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 24. Juni 2026 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen mit der EU über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) verabschiedet. Das Protokoll passt das seit 2017 geltende Abkommen an den revidierten OECD-Standard an, den die Schweiz seit 2026 umsetzt. Neu enthält das Protokoll Bestimmungen zur gegenseitigen Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. Das Protokoll wurde am 20. Oktober 2025 in Brüssel unterzeichnet und erhielt in der Vernehmlassung breite Unterstützung.

Personen

  • Bundesrat (Kollektiv; verabschiedende Institution)

Themen

  • Internationale Steuertransparenz
  • Schweiz-EU-Beziehungen
  • Automatischer Informationsaustausch (AIA)
  • OECD-Standards
  • Mehrwertsteuer

Clarus Lead

Die Anpassung an den revidierten OECD-Standard ist eine technische Notwendigkeit, da die Schweiz diese Standards bereits seit Jahresbeginn 2026 umsetzt. Parallel erweitert das Protokoll die Zusammenarbeit um Amtshilfe bei Mehrwertsteuerforderungen – ein Schritt, der grenzüberschreitende Steuerverfolgung effizienter gestaltet. Notably, das Abkommen ist explizit nicht Teil des laufenden Paketes zur Stabilisierung der Schweiz-EU-Beziehungen, sondern eine eigenständige, regulatorische Angleichung.

Detaillierte Zusammenfassung

Das AIA-Abkommen regelt seit 2017 den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Schweiz und EU und enthält Regelungen zur Quellensteuerbefreiung von Dividenden, Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Gesellschaften. Das Änderungsprotokoll aktualisiert diese Struktur auf Basis des revidierten OECD-Standards, der international neue Transparenzanforderungen definiert. Dabei wird eine Ausnahme von Meldepflichten für in der Schweiz ansässige Einrichtungen mit gemeinnützigem Zweck vorgesehen – eine Regelung, die Nonprofit-Organisationen entlastet.

Ein zentrales Element des Protokolls ist die neue Amtshilfe-Regelung für Mehrwertsteuerforderungen. Um administrative Überlastung zu vermeiden, wurde eine Mindesthöhe für durchzusetzende Forderungen festgelegt. Der ersuchte Staat kann einen Pauschalbetrag zur Deckung seiner Aufwendungen einbehalten. Zusätzlich verpflichten sich die Vertragsparteien, innerhalb von vier Jahren ab 1. Januar 2026 zu prüfen, ob Amtshilfe auch für andere Steuerforderungen möglich ist – das Protokoll lässt das Ergebnis dieser Prüfung bewusst offen. Die AIA-Bestimmungen zur Quellensteuerbefreiung bleiben unverändert gültig.

Kernaussagen

  • Schweiz passt Finanzabkommen mit EU an revidierten OECD-Standard an, den sie seit 2026 umsetzt
  • Neu: gegenseitige Amtshilfe bei Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen mit administrativen Schutzklauseln
  • Gemeinnützige Einrichtungen erhalten Ausnahme von AIA-Meldepflichten
  • Vernehmlassung zeigte breite Unterstützung; Protokoll wird seit 1. Januar 2026 vorläufig angewendet
  • Abkommen ist unabhängig vom laufenden Stabilisierungspaket Schweiz-EU

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Datenqualität: Welche spezifischen Daten zum automatischen Informationsaustausch seit 2017 belegen die Wirksamkeit des bisherigen AIA-Abkommens, und auf welcher Grundlage wurde die Notwendigkeit der OECD-Standard-Anpassung definiert?

  2. Interessenkonflikte: Welche Interessengruppen (Finanzsektor, Steuerbehörden, NGOs) haben in der Vernehmlassung Position bezogen, und wie wurden divergierende Positionen gewichtet?

  3. Kausalität/Alternativen: Inwiefern ist die Anpassung an den OECD-Standard eine zwingende Verpflichtung, oder hätte die Schweiz alternative Implementierungswege?

  4. Umsetzbarkeit: Wie werden die administrativen Mehrbelastungen für Schweizer Behörden bei der Mehrwertsteuer-Amtshilfe konkret begrenzt, und wie ist der Pauschalbetrag kalkuliert?

  5. Kausalität: Warum wurde die Prüfung weiterer Steuerforderungen (Punkt 4 Jahre) bewusst offen gelassen statt konkret festgelegt?

  6. Interessenkonflikte: Wie stellt die Ausnahme für gemeinnützige Einrichtungen sicher, dass diese nicht als Gestaltungsinstrument zur Steuervermeidung missbraucht werden?

  7. Evidenz: Welche konkreten Vernehmlassungsantworten liegen vor, und welche Organisationen lehnten das Protokoll ab oder formulierten Vorbehalte?

  8. Umsetzbarkeit: Wie wird die vorläufige Anwendung seit 1. Januar 2026 technisch und rechtlich umgesetzt, bevor das Protokoll formal ratifiziert ist?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Brandkatastrophe von Crans-Montana – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/bt7aEwX7Pd3-9AfzCTm5w

Verifizierungsstatus: ✓ 24.06.2026

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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 24.06.2026