Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Botschaft zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verabschiedet und dem Parlament überwiesen. Die Revision zielt darauf ab, die Früherkennung und Abwehr von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage und Cyberangriffen zu verbessern. Gleichzeitig wird die unabhängige Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gestärkt. Die Revision erfolgt in mehreren Paketen und berücksichtigt die verschärfte Bedrohungslage seit 2020 sowie Anforderungen aus dem Parlament.

Personen

Themen

  • Nachrichtendienstgesetz (NDG)
  • Nationale Sicherheit
  • Terrorismusbekämpfung
  • Cyberbedrohungen
  • Datenschutz
  • Unabhängige Aufsicht

Detaillierte Zusammenfassung

Die Bedrohungslage für die Schweiz hat sich seit 2020 massiv verschärft. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) priorisiert nun eine Vielzahl von Bedrohungen: Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Spionage, Cyberangriffe, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Angriffe auf kritische Infrastrukturen. Die NDG-Revision steht im Einklang mit der sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrates vom Dezember 2025 und setzt parlamentarische Anforderungen um, die seit Einführung des NDG 2017 formuliert wurden.

Die Revision gliedert sich in drei Teile: Das vorliegende Grundpaket enthält Änderungen zu Beschaffungsmassnahmen, Datenhaltung und Aufsicht. Ein Zusatzpaket (Vernehmlassung Mitte 2026) wird primär Massnahmen gegen Cyberbedrohungen umfassen. Ein drittes Paket wird Anforderungen aus einem Bundesverwaltungsgerichturteil vom November 2025 zur Funk- und Kabelaufklärung separat umsetzen.

Das Grundpaket konzentriert sich auf drei Schwerpunkte:

Früherkennung und Bekämpfung schwerer Bedrohungen: Der NDB erhält erweiterte Kompetenzen im Cyberraum. Bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus können künftig dieselben genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) eingesetzt werden wie bei Terrorismus. Der NDB darf bei schweren Bedrohungen (Terrorismusfinanzierung, Spionage) Daten bei Finanzintermediären erheben. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) kann Ausreisebeschränkungen gegen gewalttätige Extremisten verfügen. Alle GEBM sind befristet und unterliegen strikten Vorgaben; das Bundesverwaltungsgericht muss jede Massnahme genehmigen, zusätzlich erfolgt eine politische Freigabe durch den Chef VBS. Der Bundesrat verzichtet auf die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis als Drittpersonen.

Präzisierung der Kabelaufklärung und Stärkung der Aufsicht: Die Kabelaufklärung überwacht grenzüberschreitenden Datenverkehr. Klargestellt wird, dass alle Einwohner der Schweiz ausgenommen sind (entspricht geltender Praxis). Verlängerungsfristen für Aufklärungsaufträge werden auf sechs Monate ausgedehnt. Die unabhängige Aufsicht wird gestärkt: Die bisherige Kontrollinstanz für Funk- und Kabelaufklärung (UKI) wird von der vollzeitigen Aufsichtsbehörde AB-ND übernommen. Die AB-ND erhält erweiterte Kompetenzen: internationale Zusammenarbeit, direkte Information kantonaler Behörden und eigenständige Budgetanträge ans Parlament.

Neuregelung der Datenbearbeitungen: Die Datenbearbeitung wird technologieneutral und umfassend geregelt sowie an das 2023 in Kraft getretene Datenschutzgesetz angepasst. Das Auskunftsrecht wird vereinfacht. Ein neues Rechtsmittel ermöglicht es Personen, Datenbearbeitungen und Auskunftsaufschübe durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat stärkt die Früherkennung von Sicherheitsbedrohungen angesichts vervielfachter Risiken seit 2020
  • Erweiterte Kompetenzen für den NDB im Cyberraum und bei Finanzermittlungen
  • Gewalttätiger Extremismus wird terroristischen Bedrohungen gleichgestellt
  • Unabhängige Aufsicht wird durch Bundling in der AB-ND und erweiterte Kompetenzen gestärkt
  • Datenschutz wird an modernes Gesetz angepasst; neue Rechtsmittel für Bürger eingeführt
  • Verzicht auf Überwachung von Berufsgeheimnisträgern als Drittpersonen

Stakeholder & Betroffene

GruppeAuswirkung
Sicherheitsbehörden (NDB, fedpol)Erweiterte Kompetenzen und Instrumente
ParlamentParlamentarische Anforderungen werden umgesetzt
Unabhängige Aufsicht (AB-ND)Gestärkte Rolle und Kompetenzen
Bürger und EinwohnerNeue Datenschutzrechte; Ausreisebeschränkungen möglich
FinanzintermediäreNeue Auskunftspflichten bei Terrorismusfinanzierung
Berufsgeheimnisträgern (Anwälte, Ärzte)Keine Überwachung als Drittpersonen

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
Verbesserte Früherkennung von Terrorismus und CyberangriffenPotenzielle Ausweitung von Überwachungsmassnahmen
Stärkere unabhängige Aufsicht durch AB-NDDatenschutzbedenken trotz Anpassungen
Modernisierung an aktuelles DatenschutzgesetzKomplexe Umsetzung in mehreren Paketen
Klarere Rechte für betroffene PersonenVerzögerungen durch mehrteilige Revision
Entlastung BundesverwaltungsgerichtErhöhte Anforderungen an Finanzintermediäre

Handlungsrelevanz

Für Entscheidungsträger relevant:

  • Parlamentarier: Detaillierte Prüfung der drei Revisionspakete; Fokus auf Aufsichtsmechanismen und Datenschutz
  • Behörden: Vorbereitung auf erweiterte NDB-Kompetenzen; Koordination zwischen NDB, fedpol und AB-ND
  • Finanzintermediäre: Vorbereitung auf neue Auskunftspflichten; Compliance-Anpassungen
  • Datenschützer: Überwachung der Implementierung von Datenschutzanpassungen und Rechtsmitteln
  • Öffentlichkeit: Information über neue Datenschutzrechte und mögliche Ausreisebeschränkungen

Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Zentrale Aussagen und Daten überprüft
  • [x] Alle Fakten aus offizieller Medienmitteilung des Bundesrates
  • [x] Keine unbestätigten Daten vorhanden
  • [x] Keine erkennbaren Bias oder politische Einseitigkeit

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 28.01.2026


Ergänzende Recherche

  1. Bundesrat – Sicherheitspolitische Strategie 2025: https://www.admin.ch (Dezember 2025)
  2. Bundesverwaltungsgericht – Urteil Funk- und Kabelaufklärung: November 2025
  3. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG): In Kraft seit 1. September 2023

Quellenverzeichnis

Primärquelle:
Medienmitteilung des Bundesrates – Revision des Nachrichtendienstgesetzes
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/6Qc7d-frS7DJPPDiYpAYi
Veröffentlicht: 28. Januar 2026

Ergänzende Dokumente:

  1. Botschaft zur Änderung des Nachrichtendienstgesetzes (PDF, 2.33 MB)
  2. Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (PDF, 477.75 kB)
  3. Bericht über das Ergebnis der Vernehmlassung (PDF, 451.39 kB)

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 28.01.2026


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 28.01.2026