Kurzfassung

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnet am 22. Juni 2026 ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Länderlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV). Seit 1. Juli 2025 gilt in der Schweiz eine Deklarationspflicht für Lebensmittel tierischer Herkunft, die mit schmerzverursachenden Methoden ohne Schmerzausschaltung hergestellt wurden. Die neu zu erstellenden Länderlisten sollen Staaten aufzählen, deren nationale Gesetze solche Herstellungsmethoden verbieten. Produkte aus diesen Ländern sind von der Deklarationspflicht befreit. Die Vernehmlassungsfrist endet am 13. Oktober 2026; die Listen sollen innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist fertiggestellt werden.

Personen

  • Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

Themen

  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Tierschutz
  • Regulatorische Harmonisierung
  • Schweizer Verwaltungsverfahren

Clarus Lead

Das Verfahren konkretisiert eine seit einem Jahr geltende Tierschutz-Regelung: Die Schweiz verpflichtet Importeure und Hersteller, transparent zu machen, wo Tiere leiden. Ohne die Länderlisten bleibt die Deklarationspflicht jedoch zahnlos – Behörden und Handel wissen nicht, welche Länder den Standard erfüllen. Die Frist bis Oktober 2026 ist knapp bemessen; sie entscheidet über die praktische Umsetzbarkeit der Regelung und damit über Wettbewerbsgleichheit zwischen In- und Auslandsproduzenten.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02) wurde am 1. Juli 2025 um eine Deklarationspflicht erweitert. Diese betrifft Lebensmittel tierischer Herkunft, bei deren Herstellung Tiere schmerzverursachenden Methoden ohne Schmerzausschaltung ausgesetzt waren – etwa Schlachtungen ohne Betäubung oder Kastration ohne Narkose. Gleichzeitig erliess das EDI eine Verordnung über Länderlisten, deren Anhänge bislang leer sind.

Der Regelungsmechanismus funktioniert nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung: Länder, deren nationale Gesetze die fraglichen Herstellungsmethoden vollständig verbieten, werden in die Listen aufgenommen. Produkte aus diesen Ländern gelten als konform und benötigen keine Deklaration. Alle anderen Importe müssen gekennzeichnet werden. Dies schafft einen Anreiz für Exportländer, nationale Standards anzupassen, und ermöglicht Schweizer Konsumenten eine informierte Wahl.

Die zweijährige Übergangsfrist läuft bis 1. Juli 2027. Das aktuelle Vernehmlassungsverfahren (Frist: 13. Oktober 2026) soll Kantone, Branchen und Verbände einbeziehen und die Länderlisten bis dahin finalisieren. Die Stellungnahmen werden auf der Fedlex-Plattform eingereicht.

Kernaussagen

  • Deklarationspflicht für Lebensmittel aus schmerzverursachenden Tierbehandlungen gilt seit 1. Juli 2025
  • Länderlisten sollen Länder mit entsprechenden Verboten identifizieren und von Deklaration befreien
  • Vernehmlassungsfrist endet 13. Oktober 2026; Umsetzung bis 1. Juli 2027 geplant

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Datenqualität: Nach welchen Kriterien und mit welcher Überprüfungsmethodik wird die Einhaltung nationaler Verbote in Drittländern validiert? Welche Kontrollmechanismen sichern die Glaubwürdigkeit der Länderlisten?

  2. Interessenkonflikte: Welche Branchen (Fleisch, Milch, Eier) sind am stärksten betroffen, und wie könnten ihre Lobbying-Positionen die Listenerstellung beeinflussen?

  3. Kausalität/Alternativen: Wird die Deklarationspflicht allein zu Verhaltensänderung bei Konsumenten oder Produzenten führen, oder braucht es zusätzliche Massnahmen (Einfuhrzölle, Importverbote)?

  4. Umsetzbarkeit: Wie realistisch ist es, bis Oktober 2026 international anerkannte Länderlisten zu erstellen, wenn viele Länder nationale Standards erst noch anpassen müssen?

  5. Gegenhypothesen: Könnten Länder ihre Gesetze nur formal anpassen, ohne tatsächliche Kontrollen durchzuführen? Wie wird Greenwashing verhindert?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Vernehmlassungseröffnung: Revision der Verordnung des EDI über die Länderlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung – https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/15/cons_1

Verifizierungsstatus: ✓ 22.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.06.2026