Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 22. April 2026 ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Holzhandelsverordnung (HHV) eröffnet. Die Anpassung zielt darauf ab, Handelshemmnisse und administrative Belastungen bei Importen von Holz und Holzprodukten aus der EU zu reduzieren. Künftig sollen EU-Holzprodukte, die bereits in der EU in Verkehr gebracht wurden, einer vereinfachten Sorgfaltspflicht unterliegen – sofern keine Verstösse gegen EU-Bestimmungen vorlagen. Die Vernehmlassung läuft bis 13. August 2026. Diese Massnahme ist Teil eines umfassenden Wettbewerbsfähigkeitspakets vom November 2025.

Personen

  • Bundesrat (kollektive Institution; Beschlussgremium)

Themen

  • Holzhandelsverordnung
  • EU-Handelsbeziehungen
  • Verwaltungsvereinfachung
  • Illegale Holzwirtschaft

Clarus Lead

Die Revision antwortet auf wirtschaftspolitischen Druck: Der Schweizer Wirtschaftsstandort soll durch Deregulierung gestärkt werden, während gleichzeitig Standards gegen illegale Holzwirtschaft gewahrt bleiben. Da über 90 Prozent aller Schweizer Holzimporte aus der EU stammen, wirkt sich die Vereinfachung unmittelbar auf Importeure und Handel aus. Die Massnahme signalisiert einen pragmatischen Mittelweg zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeitszielen – ein Balanceakt, der in der Vernehmlassungsphase kritisch hinterfragt werden dürfte.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Holzhandelsverordnung ist seit Januar 2022 in Kraft und verpflichtet alle Unternehmen, die Holz erstmals in der Schweiz in Verkehr bringen, zu umfassenden Sorgfaltsprüfungen. Ziel ist es, das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem und gehandeltem Holz sowie daraus hergestellter Produkte zu verhindern. Diese Kontrollen waren bislang auch für Holzprodukte erforderlich, die bereits in der EU legal in Verkehr gebracht worden waren.

Die geplante Anpassung führt ein zweistufiges Sorgfaltssystem ein: Produkte ohne EU-Vorverkehr bleiben unter voller Kontrolle; Produkte mit dokumentierter EU-Vorverkehr unterliegen künftig einer vereinfachten Prüfung. Schweizer Importeure benötigen dafür von ihren EU-Lieferanten eine Bestätigung der Gesetzmässigkeit der EU-Inverkehrbringung. Diese Differenzierung soll die administrative Last erheblich senken, ohne die Schutzwirkung gegen illegale Holzströme zu gefährden. Die Massnahme ist in das Dezember-2025-Paket zur Stärkung der Schweizer Wettbewerbsfähigkeit eingebettet.

Kernaussagen

  • Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Vereinfachung der Holzhandelsverordnung (22. April 2026)
  • Vereinfachte Sorgfaltspflicht für EU-Holzprodukte mit dokumentierter Vorverkehr geplant
  • Über 90 Prozent der Schweizer Holzimporte stammen aus der EU; administrative Entlastung ist erheblich
  • Schutzstandards gegen illegale Holzwirtschaft bleiben erhalten
  • Vernehmlassungsfrist: 22. April bis 13. August 2026

Kritische Fragen

  1. Evidenz/Datenqualität: Welche Daten belegen, dass die vereinfachte Sorgfaltspflicht das Risiko illegaler Holzimporte nicht signifikant erhöht? Wie wird der Compliance-Status der EU-Lieferanten überprüft?

  2. Interessenkonflikte: Inwieweit wurden Importeurverbände und Nachhaltigkeitsorganisationen in die Gestaltung des Revisionsvorschlags einbezogen? Welche Stakeholder profitieren unmittelbar von der Vereinfachung?

  3. Kausalität/Alternativen: Ist die Vereinfachung der HHV das einzige Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, oder hätten Zollreduktionen oder bilaterale Handelsabkommen ähnliche Effekte?

  4. Umsetzbarkeit/Risiken: Wie wird sichergestellt, dass EU-Lieferanten-Bestätigungen verlässlich sind? Welche Sanktionen drohen bei falschen Angaben? Können Schweizer Behörden die Einhaltung in der EU überprüfen?

  5. Nachhaltigkeitsfolgen: Könnte die Vereinfachung zu Greenwashing führen, wenn EU-Vorverkehr als Qualitätssiegel missbraucht wird? Wie wird die Waldschutzwirkung gemessen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat – Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Holzhandelsverordnung – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/_1EXDtzk5gsid0kF5xF_a

Verifizierungsstatus: ✓ 22.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 22.04.2026