Kurzfassung

Die Bundesnetzagentur hat am 19. Januar 2026 ein Regulierungskonzept zur Umstellung von Kupfer- auf Glasfasernetze veröffentlicht. Der Fahrplan sieht vor, dass neben der Telekom auch die Regulierungsbehörde selbst und Wettbewerber eine Kupferabschaltung initiieren dürfen – allerdings nur unter strikten Bedingungen wie einer mindestens 80-prozentigen Glasfaser-Verfügbarkeit. Das Konzept soll Kundenängste vor einer „Zwangsabschaltung" dämpfen und mehr Wettbewerb auf den neuen Netzen sichern, erfordert aber Gesetzesänderungen und neue Kompetenzen für die Regulierungsbehörde.

Personen

  • Klaus Müller – Präsident der Bundesnetzagentur
  • Jonas Jansen – Autor des Artikels

Themen

  • Glasfaserausbau und Infrastruktur
  • DSL-Abschaltung und Kupfernetzstilllegung
  • Regulierung und Wettbewerbsrecht
  • Verbraucherschutz und Informationspflichten
  • Marktdynamik und Kundenwahlfreiheit

Detaillierte Zusammenfassung

Die gegenwärtige Situation zeigt, dass die meisten deutschen Haushalte sich noch über veraltete Kupfernetze mit dem Internet verbinden. Diese bieten deutlich langsamere Geschwindigkeiten als die zukunftsweisende Glasfasertechnologie, die mehr Bandbreite ermöglicht und weniger Energie benötigt. Mit steigender Glasfaserverbreitung werden die Internetpreise voraussichtlich sinken, da der Wettbewerb intensiviert wird.

Das Kernproblem der bisherigen Regulierung: Nur die Deutsche Telekom als Betreiberin des Kupfernetzes darf derzeit eine Abschaltung beantragen. Dies führt zu dem Verdacht, dass die Telekom Abschaltungen strategisch nur in Gebieten durchführt, in denen sie selbst Glasfaser anbietet – um keine Kunden an Konkurrenten zu verlieren. Wettbewerber kritisieren zudem, dass ohne einen konkreten Abschaltungsfahrplan ihre Glasfaserausbaupläne unwirtschaftlich sind, da sie ihre Kapitalkosten nicht amortisieren können.

Der Vorschlag der Bundesnetzagentur: Um mehr Tempo in die Umstellung zu bringen, sollen zukünftig auch die Regulierungsbehörde selbst und die Telekom-Konkurrenz einen Abschaltungsprozess einleiten dürfen. Dabei müssen jedoch strenge Bedingungen erfüllt sein: Mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen müssen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH – Fiber to the Home) versorgt sein.

Aktuelle Ausbaustände (Stand Mitte 2025): Von 45 Millionen Endkundenanschlüssen waren zwar über die Hälfte theoretisch erreichbar (Homes passed), aber nur knapp zehn Millionen tatsächlich angeschlossen, und lediglich 5,8 Millionen gezahlte Verträge liegen vor. Die regionalen Unterschiede sind erheblich – Hamburg zeigt gute Fortschritte, während das Saarland deutlich hinterherhinkt.

Kundenakzeptanz und Wahlfreiheit: Die zögerliche Vertragsabschlussquote ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Preis, Zufriedenheit mit bestehenden DSL-Lösungen und die Sorge, sich an einen einzelnen Anbieter abhängig zu machen. Deshalb fordert die Netzagentur ein verbindliches „Open Access"-Modell: Alle Glasfasernetzbetreiber – nicht nur die Telekom – müssen Wettbewerbern Zugang zu ihren Infrastrukturen gegen vereinbarte Gebühren gewähren.

Zeitliche Schritte und Verbraucherschutz: Der Fahrplan sieht vor, dass mindestens zwei Jahre vor einer Abschaltung keine neuen DSL-Verträge mehr angeboten werden dürfen, und mindestens ein Jahr vorher müssen Haushalte benachrichtigt werden. Dies soll überraschende Abschaltungen ohne verfügbare Alternativen verhindern.

Kernaussagen

  • Die Bundesnetzagentur fordert mehr regulatorische Kompetenzen, um die Kupferabschaltung nicht allein der Telekom zu überlassen und damit Wettbewerb zu sichern.

  • Eine Abschaltung soll nur unter strengen Bedingungen möglich sein – insbesondere wenn mindestens 80 Prozent der Haushalte mit Glasfaser versorgt sind und Wettbewerber Netzwerkzugang erhalten.

  • Verbraucherschutz durch zeitliche Puffer: zwei Jahre Moratorium für neue DSL-Verträge vor Abschaltung, mindestens ein Jahr Vorankündigung an Kunden.

  • Das bisherige freiwillige „Open Access"-Modell soll verbindlich werden – alle Netzanbieter müssen Mitbenutzung durch Dritte ermöglichen.

  • Die regionalen Unterschiede beim Glasfaserausbau sind erheblich; ohne klaren Abschaltungsfahrplan verlieren viele Wettbewerber die Wirtschaftlichkeit ihrer Ausbaupläne.

  • Bis zur tatsächlichen Umsetzung dürfte noch erhebliche Zeit vergehen: Unternehmen haben bis Mitte März Zeit zur Stellungnahme, danach müssen Gesetzesänderungen verabschiedet werden.


Metadaten

Sprache: Deutsch
Publikationsdatum: 19. Januar 2026
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
Original-URL: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/netzagentur-legt-fahrplan-fuer-dsl-abschaltung-vor-110821926.html
Autor: Jonas Jansen
Textlänge: Ca. 3.200 Zeichen (Original)