Kurzfassung

Die Schweizer Kommission für den Eisenbahnverkehr (RailCom) hat 2025 zwei rechtskräftige Entscheide zum diskriminierungsfreien Zugang zum Bahnnetz und zu Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs erlassen. Seit dem 01.01.2026 ist die RailCom zusätzlich für die Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Hafeninfrastruktur auf dem Rhein zuständig. Die Rheinhäfen sind nun verpflichtet, ihren Infrastrukturzugang fair zu gewähren. Die RailCom engagiert sich zudem für besseren Zugang zu Infrastrukturdaten im Eisenbahnwesen und organisiert dazu Fachtagungen.

Personen

  • RailCom (Kommission für den Eisenbahnverkehr)

Themen

  • Verkehrsinfrastruktur
  • Diskriminierungsfreier Zugang
  • Eisenbahnverkehr
  • Hafeninfrastruktur
  • Infrastrukturdaten

Clarus Lead

Die Ausweitung der RailCom-Kompetenzen auf Rheinhäfen markiert eine strukturelle Erweiterung der Regulierung im Schweizer Verkehrssektor. Mit dem revidierten Gütertransportgesetz wird die Zugangskontrolle nun auch auf Wasserwege ausgedehnt – ein Signal für wachsende Harmonisierung von Infrastrukturzugangsregeln über Verkehrsträger hinweg. Die geplante Nationale Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) deutet zudem auf eine digitale Modernisierung hin, die faire Wettbewerbsbedingungen durch Datentransparenz sichern soll.

Detaillierte Zusammenfassung

Die RailCom hat ihre Regulierungsfunktion 2025 auf zwei Kernbereiche konzentriert. Erstens erliess sie zwei verbindliche Entscheide, die den Zugang zu Bahnnetzen und zu Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr regeln – damit wird Diskriminierung bei der Nutzung dieser kritischen Infrastrukturen unterbunden. Zweitens übernahm sie mit Jahresbeginn 2026 neue Zuständigkeiten für die Schweizer Rheinhäfen, die fortan verpflichtet sind, ihren Hafenzugang ohne Diskriminierung zu gewähren. Diese Kompetenzausweitung basiert auf der Revision des Gütertransportgesetzes.

Ein dritter Schwerpunkt liegt auf der Infrastrukturdatenebene. Die RailCom organisierte 2025 eine Fachtagung zum Thema Infrastrukturdaten, um verschiedene Branchenperspektiven zu bündeln und erste praktische Anwendungsfälle zu entwickeln. Im Kontext der geplanten Nationalen Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) trägt die RailCom Verantwortung für den Anwendungsfall Verkehrsinfrastruktur mit Schwerpunkt Eisenbahn – ein Schritt zur digitalen Standardisierung von Zugangsregeln.

Kernaussagen

  • RailCom erliess 2025 zwei rechtskräftige Entscheide für diskriminierungsfreien Zugang zu Bahnnetzen und Umschlagsanlagen
  • Neue Zuständigkeit seit 01.01.2026: Überwachung des fairen Zugangs zu Schweizer Rheinhäfen
  • Engagement für Infrastrukturdaten und Mitgestaltung der geplanten Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI)

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Welche konkreten Diskriminierungsfälle führten zu den zwei Entscheiden 2025, und wie sind diese dokumentiert?

  2. Durchsetzung: Welche Sanktionsmechanismen stehen der RailCom zur Verfügung, um die Einhaltung der Zugangsverpflichtungen durch Rheinhäfen zu sichern?

  3. Datenstandards: Welche technischen und rechtlichen Standards definiert MODI für die Infrastrukturdaten, und wer trägt die Implementierungskosten?

  4. Wettbewerb: Inwiefern adressieren die neuen Regeln strukturelle Marktmachtungleichgewichte zwischen etablierten Infrastrukturanbietern und neuen Marktteilnehmern?

  5. Stakeholder-Konsens: Wie wurde der Branchenkonsens bei der Fachtagung 2025 erreicht, und welche Interessenskonflikte bestehen zwischen Infrastrukturanbietern und Nutzern?

  6. Umsetzungsrisiken: Welche technischen oder organisatorischen Hürden könnten die Rheinhäfen bei der Implementierung der Zugangsverpflichtungen ab 2026 antreffen?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Tätigkeitsbericht RailCom 2025 – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/z2kMAqHKxhQc

Verifizierungsstatus: ✓ 27.04.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 27.04.2026