Kurzfassung
Der Schweizer Bundesrat hat am 20. Mai 2026 die Botschaft zur Änderung des Kartell- und des Verwaltungsgerichtsgesetzes verabschiedet. Die Reform betrifft die Wettbewerbskommission (WEKO) und das Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Kernelement ist die schärfere institutionelle Trennung zwischen der WEKO und ihrem Sekretariat. Die WEKO wird von 11–15 auf 5–7 Mitglieder verkleinert. Unternehmen erhalten erweiterte Verteidigungsrechte, darunter eine Frist von 12 Monaten für die Mitteilung vorläufiger Untersuchungsergebnisse. Die Eidgenössischen Räte befassen sich als nächstes mit der Vorlage.
Personen
(Keine namentlich genannten Einzelpersonen im Quelltext)
Themen
- Kartellrecht / Wettbewerbsrecht
- Institutionelle Reform
- Verfahrensrechte von Unternehmen
- Schweizer Bundesrecht
- Wirtschaftsregulierung
Clarus Lead
Die Reform kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Akzeptanz kartellrechtlicher Entscheide in der Schweiz politisch unter Druck steht. Der Bundesrat hält trotz Forderungen aus der Vernehmlassung nach einer noch strikteren Trennung an seinem Entwurf fest – mit dem expliziten Argument, dass weitergehende Schritte Verfahren verteuern und verlängern würden. Für Unternehmen und Rechtsabteilungen entsteht damit ein neues Zeitregime: Die 12-Monats-Frist für vorläufige Untersuchungsergebnisse schafft erstmals eine gesetzlich verankerte Planungssicherheit in Kartellverfahren.
Detaillierte Zusammenfassung
Die institutionelle Neuordnung sieht vor, dass Untersuchungen künftig konsequent ohne Beteiligung der WEKO geführt werden. Gleichzeitig wird die Rolle des Sekretariats in der Entscheidphase auf das rechtlich Notwendige beschränkt. Diese Doppelbewegung – Sekretariat führt Untersuchung, WEKO entscheidet – soll Interessenkonflikte innerhalb der Behörde strukturell ausschliessen. Die Verkleinerung auf 5–7 Mitglieder dient laut Bundesrat der fachlichen Fokussierung und stärkt die WEKO als Entscheidbehörde gegenüber ihrem eigenen Sekretariat.
Beim Bundesverwaltungsgericht ist geplant, erstmals auch nebenamtliche Richterinnen und Richter mit ökonomischem und kartellrechtlichem Fachwissen einzusetzen. Damit reagiert der Bundesrat auf Kritik an der bisherigen Verfahrensdauer und der fachlichen Tiefe der Rechtsmittelinstanz. Beschleunigte Verfahren und höhere Entscheidakzeptanz sind die erklärten Ziele.
Das zuständige Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führte die Vernehmlassung bis zum 6. Oktober 2025 durch. Während die Reformrichtung breite Zustimmung fand, verlangten zahlreiche Teilnehmende eine noch striktere Behördentrennung und lehnten die WEKO-Verkleinerung ab. Der Bundesrat wies beide Forderungen zurück: Eine radikalere Trennung würde Kosten und Dauer der Verfahren erhöhen; die Verkleinerung sei für die Stärkung der Entscheidrolle unabdingbar.
Kernaussagen
- Die WEKO wird von 11–15 auf 5–7 Mitglieder reduziert, um ihre Entscheidkompetenz zu schärfen.
- Untersuchungen laufen künftig ohne WEKO-Beteiligung; das Sekretariat wird in der Entscheidphase beschränkt.
- Unternehmen erhalten ein gesetzliches Recht auf vorläufige Untersuchungsergebnisse spätestens 12 Monate nach Verfahrenseröffnung.
- Am BVGer werden Fachrichter mit Ökonomiehintergrund eingesetzt, um Verfahren zu beschleunigen.
- Der Bundesrat lehnte weitergehende Reformen trotz Vernehmlassungskritik ab – mit Verweis auf Kosten- und Zeitrisiken.
Kritische Fragen
- (Evidenz/Datenqualität) Auf welche empirischen Daten stützt der Bundesrat die Annahme, dass die Verkleinerung der WEKO auf 5–7 Mitglieder die Entscheidqualität tatsächlich verbessert?
- (Evidenz/Datenqualität) Wie wurde die 12-Monats-Frist für vorläufige Untersuchungsergebnisse bemessen – und gibt es Vergleichswerte aus anderen Jurisdiktionen?
- (Interessenkonflikte/Unabhängigkeit) Inwiefern garantiert die geplante Trennung zwischen WEKO und Sekretariat echte institutionelle Unabhängigkeit, wenn beide Einheiten weiterhin derselben Behördenstruktur angehören?
- (Interessenkonflikte/Unabhängigkeit) Wer bestimmt die Auswahl der nebenamtlichen Fachrichter am BVGer – und welche Mechanismen verhindern Interessenkonflikte bei Richtern mit Wirtschaftshintergrund?
- (Kausalität/Alternativen) Wurde geprüft, ob eine vollständige strukturelle Trennung – analog zu Modellen anderer OECD-Staaten – die Verfahren tatsächlich signifikant verlängern und verteuern würde?
- (Kausalität/Alternativen) Welche Alternativmodelle zur WEKO-Verkleinerung wurden erwogen, um die Entscheidkompetenz zu stärken, ohne die Gremiumsgrösse zu reduzieren?
- (Umsetzbarkeit/Risiken) Wie wird sichergestellt, dass die 12-Monats-Frist in komplexen Kartellverfahren eingehalten werden kann, ohne die Untersuchungsqualität zu beeinträchtigen?
- (Umsetzbarkeit/Risiken) Welche Übergangsregelungen gelten für laufende Verfahren, die unter dem bisherigen Recht eröffnet wurden?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat – Botschaft zur Änderung des Kartell- und Verwaltungsgerichtsgesetzes – news.admin.ch
Ergänzende Quellen: keine angegeben
Verifizierungsstatus: ✓ 20.05.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 20.05.2026