Kurzfassung

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den hypothekarischen Referenzzinssatz zum 2. Juni 2026 unverändert bei 1,25 Prozent belassen. Der Satz dient als Massstab für Mietzinsanpassungen in der ganzen Schweiz und wird vierteljährlich neu bewertet. Der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz ist im ersten Quartal 2026 leicht von 1,32 auf 1,31 Prozent gesunken, reicht aber nicht aus, um eine Anpassung des kaufmännisch gerundeten Referenzsatzes auszulösen. Mieter mit Verträgen auf Basis von 1,5 Prozent oder höher haben weiterhin Senkungsanspruch.

Personen

Keine Einzelpersonen namentlich genannt.

Themen

  • Mietrecht Schweiz
  • Hypothekarische Zinssätze
  • Mietzinsanpassung
  • Wohnungsmarkt

Clarus Lead

Die Stabilität des Referenzzinssatzes signalisiert eine Verfestigung der aktuellen Zinslage im Hypothekarmarkt. Für Mieter und Vermieter bedeutet die Stagnation Planungssicherheit: Keine neuen automatischen Mietzinsanpassungen treten in Kraft, solange der Durchschnittszinssatz nicht unter 1,13 oder über 1,37 Prozent fällt. Dies reflektiert die anhaltend moderate Zinsumgebung seit September 2025 und gibt Mietparteien Orientierung für Verhandlungen.

Detaillierte Zusammenfassung

Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vom BWO auf Basis des volumengewichteten Durchschnittszinssatzes inländischer Hypothekarforderungen ermittelt. Mit Stichtag 31. März 2026 lag dieser Durchschnittswert bei 1,31 Prozent, ein Rückgang um einen Zehntel-Prozentpunkt gegenüber dem Vorquartal. Durch kaufmännische Rundung verbleibt der mietrechtlich massgebende Satz jedoch bei 1,25 Prozent – seit September 2025 unverändert.

Die Bandbreite für eine automatische Anpassung ist bewusst breit definiert: Der Satz bleibt stabil, solange der Durchschnittszinssatz zwischen 1,13 und 1,37 Prozent liegt. Erst wenn diese Schwellen über- oder unterschritten werden, wird der Referenzzinssatz in Viertelprozent-Schritten angepasst. Neben Zinsveränderungen können Mieter auch Anpassungen aufgrund von Teuerung (bis 40 Prozent der Inflationsrate) oder geänderten Unterhalts- und Betriebskosten geltend machen. Ausnahmen gelten für indexierte oder gestaffelte Mietzinsen sowie Geschäftsräume mit Umsatzmieten. Geförderte Wohnungen unterliegen häufig Sonderregelungen. Das BWO publiziert die Referenzzinssätze vierteljährlich unter www.referenzzinssatz.admin.ch; die nächste Mitteilung erfolgt am 1. September 2026.

Kernaussagen

  • Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent und gilt ab 2. Juni 2026
  • Der Durchschnittszinssatz sank leicht auf 1,31 Prozent, reicht aber nicht für eine Satzanpassung
  • Mieter mit älteren Verträgen (ab 1,5 Prozent Referenzzinssatz) haben weiterhin Senkungsanspruch
  • Neben Zinsänderungen können Teuerung und Kostenveränderungen Mietzinsanpassungen rechtfertigen

Kritische Fragen

  1. Datenqualität: Wie wird die Repräsentativität der volumengewichteten Durchschnittszinssätze inländischer Hypothekarforderungen sichergestellt – welche Kreditinstitute sind in der Erhebung enthalten?

  2. Interessenskonflikte: Welche Rolle spielen Bankenverbände oder Immobilienwirtschaft bei der Festlegung der Erhebungsmethodik des Durchschnittszinssatzes?

  3. Kausalität: Inwiefern bildet der Referenzzinssatz aktuelle Marktzinsen ab, wenn die Anpassungsbandbreite (1,13–1,37 Prozent) Schwankungen von über 0,2 Prozentpunkten absorbiert?

  4. Umsetzbarkeit: Wie werden Mieter praktisch informiert, dass sie Senkungsanspruch haben – und welche Dokumentation ist erforderlich, um diesen geltend zu machen?

  5. Nebenwirkungen: Führt die breite Anpassungsbandbreite dazu, dass Mietzinsveränderungen verzögert werden und marktliche Zinsbewegungen nicht zeitnah in Mietverträgen abgebildet werden?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Staatsbesuch Polen / Hypothekarischer Referenzzinssatz – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/-yNZ1tD0lWovYtv7X5YWp

Weiterführende Informationen:

  • Bundesamt für Wohnungswesen (BWO): www.bwo.admin.ch/de/referenzzinssatz
  • Referenzzinssatz-Portal: www.referenzzinssatz.admin.ch

Verifizierungsstatus: ✓ 01.06.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 01.06.2026