Kurzfassung

Der Bundesrat hat seinen Geschäftsbericht 2025 verabschiedet und damit Bilanz über die zweite Berichterstattungsperiode der Legislatur 2023–2027 gezogen. Von 148 geplanten Vorhaben wurden 88 vollständig und 9 teilweise umgesetzt. Schwerpunkte bildeten die Wirtschaftswettbewerbsfähigkeit, die EU-Stabilisierung sowie erhebliche Ressourcenbindung durch Handelsverhandlungen mit den USA nach Zollandrohungen. Der Bericht dokumentiert zudem wichtige ungeplante Geschäfte wie das Ukraine-Länderprogramm und ein Entlastungspaket 2027.

Personen

Themen

  • Legislaturplanung und Geschäftsberichterstattung
  • Wirtschaftspolitik und Wettbewerbsfähigkeit
  • Handelspolitik USA–Schweiz
  • EU-Beziehungen und bilaterale Verträge
  • Klimapolitik und Energiewende
  • Soziale Sicherheit und Gesundheit

Clarus Lead

Der Bundesrat hat am 11. Februar 2026 seinen Geschäftsbericht 2025 verabschiedet und damit eine detaillierte Bilanz der Legislaturperiode 2023–2027 vorgelegt. Die Umsetzungsquote geplanter Vorhaben liegt bei 60 % vollständig und 6 % teilweise umgesetzt – eine zentrale Kennziffer für die Regierungsleistung. Besondere Ressourcenbindung entstand durch Handelsverhandlungen mit den USA: Nach Zollandrohungen von zunächst 39 % konnte eine Absichtserklärung mit Reduktion auf 15 % erreicht werden. Parallel wurden strategische Projekte in Digitalisierung, Klimapolitik und EU-Stabilisierung vorangetrieben.

Detaillierte Zusammenfassung

Das Berichtsjahr 2025 war geprägt durch vier strategische Leitlinien: Wohlstandssicherung und Digitalisierung, nationaler Zusammenhalt, Sicherheit und Friedensengagement sowie Klima- und Ressourcenschutz. Diesen Leitlinien ordnete der Bundesrat 25 Ziele mit insgesamt 148 geplanten Geschäften zu. Die Realisierungsquote zeigt eine Umsetzung von 88 vollständigen und 9 teilweisen Abschlüssen. Zu den implementierten Massnahmen gehören die Botschaft für Verpflichtungskredite zum regionalen Personenverkehr 2026–2028, das erste Nationale Armutsmonitoring, die Asien-G20-Strategie und eine Teilrevision des Bundesgesetzes über bäuerliches Bodenrecht.

Ein dominanter Faktor war die Handelspolitik: Nach Zusatzzollandrohungen des US-Präsidenten im April 2025 (31 %) eskalierte die Situation im August auf 39 %. Durch intensive Verhandlungen gelang im November eine Absichtserklärung, die die Zölle auf 15 % reduzierte – der handelsgewichtete Satz liegt aufgrund von Ausnahmen erheblich tiefer. Diese Verhandlungen erforderten erhebliche Ressourcen und führten zu einem Verhandlungsmandat, das der Bundesrat am 14. Januar 2026 nach parlamentarischer und kantonaler Konsultation verabschiedete.

Weitere Schwerpunkte waren die Stabilisierung des bilateralen Wegs Schweiz–EU durch das EU-Programmabkommen (EUPA) in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit, das rückwirkend ab Anfang 2025 vorläufig angewendet wurde. Wichtige ungeplante Geschäfte – sogenannte ad-hoc-Massnahmen – umfassten das Länderprogramm Ukraine 2025–2028, das Entlastungspaket 2027, ein plurilaterales Klimaabkommen und eine Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung.

Kernaussagen

  • Umsetzungsquote: 88 von 148 geplanten Vorhaben vollständig realisiert; 9 teilweise umgesetzt
  • Handelskrise gelöst: Zollkonflikt mit USA von 39 % auf 15 % reduziert; weitere Verhandlungen geplant
  • EU-Stabilisierung: EUPA in vier Schlüsselbereichen provisorisch angewendet
  • Strategische Schwerpunkte: Digitalisierung, Klimapolitik (Ziel 2035), nationale Kohäsion, internationale Sicherheit
  • Ungeplante Massnahmen: Ukraine-Programm, Entlastungspaket und Kurzarbeitsmassnahmen als Reaktion auf externe Krisen

Kritische Fragen

  1. Datenqualität: Wie definiert der Bundesrat „vollständige" vs. „teilweise" Umsetzung? Welche Metriken bestimmen diese Kategorisierung, und sind sie vergleichbar mit Vorjahren?

  2. Ressourcenallokation: Welche geplanten Ziele wurden aufgrund der Ressourcenbindung durch US-Handelverhandlungen vernachlässigt oder verschoben?

  3. Kausalität der Zollreduktion: Auf welche spezifischen Verhandlungsinstrumente oder Zugeständnisse ist die Reduktion von 39 % auf 15 % zurückzuführen? Welche Alternativen wurden erwogen?

  4. EU-Abhängigkeiten: Inwiefern bindet die provisorische Anwendung des EUPA die Schweiz langfristig, und welche Risiken entstehen bei Nichtratifizierung durch das Parlament?

  5. Umsetzungsrisiken: Welche der 60 nicht vollständig umgesetzten Geschäfte bergen Risiken für die Legislaturziele 2023–2027?

  6. Parlamentarische Kontrolle: Wie werden die ungeplanten Massnahmen (z. B. Ukraine-Programm) mit den ursprünglichen Legislaturzielen abgestimmt?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates – Medienmitteilung, 04.03.2026

Verifizierungsstatus: ✓ 04.03.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 04.03.2026