Kurzfassung
Der Schweizer Bundesrat hat am 24. Juni 2026 eine Revision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) in die Vernehmlassung geschickt. Die aktuellen Tarife decken weniger als die Hälfte der anfallenden Kosten bei den Zivilstandsämtern ab. Der Bundesrat schlägt moderate Erhöhungen des Stundenansatzes vor und will bisher kostenlose Dienstleistungen wie die Prüfung ausländischer Urkunden gebührenpflichtig machen. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Oktober 2026.
Personen
- Bundesrat (kollektive Entscheidungsträger)
Themen
- Verwaltungsgebühren
- Zivilstandswesen
- Kostendeckung öffentlicher Dienste
Clarus Lead
Das Anliegen adressiert eine parlamentarische Motion (21.3024), die eine bessere Kostendeckung durch die Kantone fordert. Die geplante Gebührenstruktur-Reform signalisiert eine Neuausrichtung der Gebührenpolitik: Während Leistungen zu natürlichen Ereignissen (Geburt, Tod) kostenlos bleiben, sollen administrative Tätigkeiten wie die Erfassung ausländischer Dokumente künftig kostenpflichtig werden. Ein zusätzlicher 12-Franken-Zuschlag auf bereits kostenpflichtige Dokumente soll die Betriebskosten des bundesweiten elektronischen Zivilstandsregisters Infostar decken.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Revision zielt darauf ab, die Kostendeckung durch eine differenzierte Gebührenstruktur zu verbessern. Der Bundesrat unterscheidet dabei zwischen zwei Kategorien: Leistungen im Zusammenhang mit natürlichen Ereignissen wie Geburt oder Tod bleiben gebührenfrei und unterliegen damit nicht der Kostenprinzip-Logik. Dagegen werden administrative Tätigkeiten – insbesondere die Prüfung und Erfassung ausländischer Entscheide oder Urkunden über den Zivilstand – neu gebührenpflichtig.
Die Finanzierung der Infrastruktur steht im Mittelpunkt der zweiten Massnahme: Der geplante 12-Franken-Zuschlag auf Bestellungen bereits kostenpflichtiger Zivilstandsdokumente soll einen Teil der Betriebskosten des elektronischen Zivilstandsregisters Infostar decken. Dieses Register wird vom Bund betrieben und allen Kantonen und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die moderate Erhöhung des Stundenansatzes für die Gebührenberechnung ergänzt die Massnahmen und soll eine proportionalere Kostenverteilung zwischen Behörden und Nutzerinnen/Nutzern erreichen.
Kernaussagen
- Aktuelle Gebührentarife decken weniger als 50 % der Kosten bei Zivilstandsämtern ab
- Bisher kostenlose administrative Dienstleistungen werden gebührenpflichtig
- Leistungen zu natürlichen Ereignissen (Geburt, Tod) bleiben kostenlos
- Ein 12-Franken-Zuschlag soll Betriebskosten des Registers Infostar finanzieren
- Vernehmlassung bis 15. Oktober 2026
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Auf welchen Kostenkalkulationen basiert die Aussage, dass aktuelle Tarife weniger als 50 % der Kosten decken? Werden diese Berechnungen in der Vernehmlassung transparent offengelegt?
Interessenkonflikte: Wie wird sichergestellt, dass die Gebührenerhöhung nicht zu einer unverhältnismässigen Belastung von Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigerem Einkommen führt, die häufiger ausländische Urkunden einreichen müssen?
Kausalität/Alternativen: Warum wurde die Kostensteigerung nicht durch alternative Finanzierungsmechanismen (z. B. Bundeszuschüsse) berücksichtigt, anstatt sie vollständig auf die Nutzer zu überwälzen?
Umsetzbarkeit: Wie werden die Kantone und Gemeinden bei der technischen Umsetzung der neuen Gebührenstruktur unterstützt, insbesondere bei der Abgrenzung zwischen kostenpflichtigen und kostenlosen Leistungen?
Nebenwirkungen: Könnte eine Gebührenpflicht für die Erfassung ausländischer Dokumente zu einer Verzögerung von Zivilstandsregistrierungen führen und damit rechtliche Unsicherheiten schaffen?
Datenqualität Infostar: Welche Betriebskosten des Registers Infostar sollen durch den 12-Franken-Zuschlag konkret gedeckt werden, und wie wird die Zweckbindung dieser Einnahmen kontrolliert?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Gebührenerhöhung für Zivilstandsämter – Bundesratsmitteilung vom 24. Juni 2026
Verifizierungsstatus: ✓ 24.06.2026
Weitere Sprachen: Französisch | Englisch
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 24.06.2026