Kurzfassung

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat am 17. Juni 2026 seinen Jahresbericht zu den flankierenden Massnahmen (FlaM) veröffentlicht. Im Jahr 2025 wurden die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 147.286 Personen in 38.567 Betrieben überprüft. Das Mindestkontrollziel von 35.000 Betriebskontrollen wurde erneut erreicht. Die Kontrollen erfassten alle Regionen und Branchen; die Vollzugsorgane setzten dabei ein risikobasiertes Verfahren ein. Insgesamt wurden 1.800 Verständigungsverfahren eingeleitet und 675 Sanktionen wegen Mindestlohnverstössen verhängt.

Personen

Themen

  • Flankierende Massnahmen (FlaM)
  • Lohnschutz und Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsmarktüberwachung
  • Entsendebetriebe und Mindestlöhne

Clarus Lead

Die systematische Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen bleibt ein zentrales Instrument der Schweizer Arbeitsmarktpolitik. Die Quote der Verstösse bei Entsendebetrieben (24 % in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen) deutet auf persistente Einhaltungsprobleme hin – besonders bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen. Die Verdachtsfälle von Scheinselbständigkeit (9 % bei EU-/EFTA-Dienstleistern) signalisieren neue Risiken in atypischen Beschäftigungsformen, die Anpassungen des Kontrollrahmens erforderlich machen könnten.

Detaillierte Zusammenfassung

Die flankierenden Massnahmen fungieren als Schutzmechanismus gegen Lohndumping und Arbeitsausbeutung. Die risikobasierte Kontrollstrategie konzentriert sich auf Sektoren und Betriebstypen mit erhöhtem Verstossrisiko. Besonders kritisch sind Entsendebetriebe: Paritätische Kommissionen stellten bei 24 % Verstösse fest, kantonale tripartite Kommissionen meldeten bei 21 % Unterbietungen üblicher Löhne sowie bei 10 % von Schweizer Arbeitgebenden. Bei selbständigen Dienstleistungserbringenden aus dem EU-/EFTA-Raum wurde in 9 % der Fälle Scheinselbständigkeit vermutet – ein Indiz für Grauzonenbeschäftigung.

Die Reaktion auf festgestellte Verstösse erfolgt in zwei Stufen: Kantonale TPK führen zunächst Verständigungsverfahren durch (2025: 1.800 Verfahren). Parallel wurden 675 Sanktionen wegen Mindestlohnverstössen ausgesprochen. Diese Kombination aus Dialog und Enforcement soll sowohl Compliance fördern als auch abschreckend wirken.

Kernaussagen

  • 147.286 Personen und 38.567 Betriebe wurden 2025 kontrolliert; Mindestziel von 35.000 Betriebskontrollen erreicht
  • Entsendebetriebe zeigen höchste Verstossquoten (24 % in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen)
  • 1.800 Verständigungsverfahren eingeleitet; 675 Sanktionen verhängt
  • Scheinselbständigkeit bei EU-/EFTA-Dienstleistern in 9 % der Fälle vermutet

Kritische Fragen

  1. Datenqualität: Wie wird sichergestellt, dass die risikobasierte Auswahl der Kontrollbetriebe nicht systematisch bestimmte Branchen oder Regionen unterrepräsentiert?

  2. Effektivität der Sanktionen: Welcher Anteil der 675 Sanktionen führte zu tatsächlicher Lohnzahlung oder Rückforderung? Wie hoch ist die Compliance-Quote nach Verständigungsverfahren?

  3. Scheinselbständigkeit-Definition: Nach welchen Kriterien wird Scheinselbständigkeit in 9 % der Fälle vermutet? Wie viele dieser Verdachtsfälle führten zu Ermittlungen oder Sanktionen?

  4. Entsendebetriebe-Kontrolle: Warum unterscheiden sich Verstossquoten zwischen paritätischen Kommissionen (24 %) und kantonalen TPK (21 %)? Sind diese Unterschiede methodisch oder regional bedingt?

  5. Ressourcenausstattung: Wie hat sich die Finanzierung und Personalausstattung der Kontrollorgane seit 2024 entwickelt, angesichts steigender Komplexität atypischer Beschäftigung?

  6. Branchenfokus: Welche drei Branchen wiesen 2025 die höchsten Verstossquoten auf? Gibt es Unterschiede zwischen Branchen mit und ohne Gesamtarbeitsverträge?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bericht Flankierende Massnahmen 2025 – Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Verifizierungsstatus: ✓ 17.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 17.06.2026