Kurzfassung

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine Evaluationsstudie zur Umsetzung der IVG-Revision 2022 veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass die gestärkte Fallführung in den kantonalen IV-Stellen überwiegend positiv bewertet wird. Zentrale Verbesserungen sind klarere Abläufe, stärkere Eingliederungsorientierung und bessere Koordination. Die Implementierung variiert je nach Grösse und Organisationsstruktur der IV-Stellen.

Personen

Themen

  • Invalidenversicherung (IV)
  • Fallführung und Prozessoptimierung
  • Kantonale Verwaltungsstrukturen
  • Eingliederungsorientierung

Clarus Lead

Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Weiterentwicklung der Invalidenversicherung hat die Fallführung durch strukturelle Neuerungen modernisiert. Eine Evaluationsstudie des Bundesamts für Sozialversicherungen dokumentiert die Umsetzung in den kantonalen IV-Stellen und zeigt überwiegend positive Resultate. Für Entscheider in Sozialversicherung und kantonalen Behörden sind die Erkenntnisse zur Organisationsdifferenzierung relevant für zukünftige Harmonisierungsprozesse.

Detaillierte Zusammenfassung

Die IVG-Revision 2022 zielte auf eine Stärkung der Fallführung ab – ein zentrales Element der modernen Invalidenversicherungspraxis. Die vom Bundesamt beauftragte Evaluationsstudie analysiert, wie die kantonalen IV-Stellen diese Neuerungen konkret umgesetzt haben. Die Ergebnisse bestätigen, dass Leitungspersonen und Mitarbeitende die Massnahmen überwiegend als Verbesserung der bestehenden Praxis wahrnehmen.

Die Studie hebt drei Hauptgewinne hervor: klarere Abläufe reduzieren Schnittstellenverluste, eine stärkere Eingliederungsorientierung fokussiert auf berufliche Reintegration statt Rentenvergabe, und verbesserte Koordination sowohl intern als auch mit externen Partnern (Arbeitgeber, Ärzte, Rehabilitationsstellen). Diese Faktoren deuten auf eine kohärentere Fallbearbeitung hin.

Gleichzeitig zeigt der Bericht Organisationsvarianz: Grössere IV-Stellen implementieren spezialisierte Fallführungsmodelle, während kleinere Stellen generalistischere Strukturen beibehalten. Dies reflektiert unterschiedliche Ressourcen und regionale Anforderungen. Die Studie liegt in Deutsch mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch vor und ist ab Ende März 2026 über die Bundespublikationen bestellbar (Bestellnummer 318.010.6/26D).

Kernaussagen

  • Fallführungsstärkung wird von Fachpersonen als positive Weiterentwicklung bewertet
  • Klarere Abläufe, Eingliederungsorientierung und Koordination sind Hauptverbesserungen
  • Organisationsmodelle variieren je nach Grösse und Ressourcenverfügbarkeit der IV-Stellen
  • Studie bietet Grundlage für weitere Harmonisierung kantonaler Praktiken

Kritische Fragen

  1. Datenqualität: Wie wurde die Stichprobe der evaluierten IV-Stellen gezogen? Sind alle 26 Kantone repräsentativ erfasst oder nur eine Auswahl?

  2. Selbstwahrnehmung vs. Effektivität: Basieren die positiven Bewertungen auf subjektiver Wahrnehmung der Mitarbeitenden oder auf objektiven Indikatoren (z. B. Eingliederungsquoten, Verfahrensdauer)?

  3. Kausalität: Lässt sich die beobachtete Verbesserung eindeutig der IVG-Revision 2022 zuordnen, oder könnten andere Faktoren (Konjunktur, Arbeitsmarktlage) mitgewirkt haben?

  4. Implementierungslücken: Welche Kantone oder IV-Stellen zeigen Widerstände oder unzureichende Umsetzung? Gibt es Erkenntnisse zu Barrieren?

  5. Langzeitwirkung: Erfasst die Studie nur die Anfangsphase (2022–2026) oder langfristige Effekte auf Versichertenergebnisse?

  6. Ressourcenimplikationen: Welche zusätzlichen Mittel waren für die Umsetzung erforderlich? Sind kleinere Kantone unterfinanziert?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (2026): Fallführung – Umsetzung der Neuerungen in der Invalidenversicherung – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/HAuRa64it_JWrDIv6DF37

Verifizierungsstatus: ✓ 3. März 2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 3. März 2026