Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 Verordnungsänderungen zur Digitalisierung der Einbürgerungsprozesse genehmigt. Künftig erfolgt der Austausch zwischen kantonalen Behörden und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) digital statt per Post. Die neuen Regelungen treten am 1. August 2026 in Kraft. Kantone können Einbürgerungsgesuche über eine neue Schnittstelle des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) übermitteln und SEM-Entscheide digital erhalten. Nach einer Pilotphase mit mehreren Kantonen werden die übrigen Kantone angeschlossen.

Personen

  • Bundesrat (Kollegialorgan; Entscheidungsträger)

Themen

  • Digitalisierung Verwaltung
  • Einbürgerungsrecht
  • Föderalismus
  • Migrationspolitik

Clarus Lead

Die Digitalisierungsinitiative adressiert eine zentrale Ineffizienz im föderalen Verwaltungssystem: Bisher erfolgte die Kommunikation zwischen Kantonen und Bund bei Einbürgerungen auf dem Postweg. Die stufenweise Einführung – zunächst Pilotphase, dann Vollausrollung – reduziert Implementierungsrisiken und ermöglicht Anpassungen. Das Projekt ist eingebettet in die umfassende Erneuerung des ZEMIS, das als zentrale Migrationsdatenbank langfristig weitere Prozessoptimierungen ermöglicht.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Verordnungsänderungen betreffen zwei zentrale Regelwerke: die ZEMIS-Verordnung und die Bürgerrechtsverordnung. Im technischen Detail werden neue Datenfelder im ZEMIS implementiert und zusätzliche Online-Zugriffsrechte für kantonale Einbürgerungsbehörden eingerichtet. Dies ermöglicht eine durchgehend digitale Prozesskette: Kantone prüfen lokale Gesuche, übermitteln diese digital an das SEM, das wiederum seine Bewilligung oder Ablehnung über die gleiche Schnittstelle kommuniziert.

Das Vorhaben ist Teil des laufenden Informatikprojekts „Erneuerung ZEMIS", das eine umfassende Digitalisierung von Migrationsprozessen anstrebt. Die gestaffelte Einführung – Pilotphase mit ausgewählten Kantonen vor Vollausrollung – folgt bewährtem Change-Management-Ansatz und soll Betriebsstörungen minimieren.

Kernaussagen

  • Digitale Schnittstelle: Neuer Austausch zwischen Kantonen und SEM über ZEMIS statt Postweg
  • Rechtliche Grundlage: Anpassung von ZEMIS-Verordnung und Bürgerrechtsverordnung erforderlich
  • Zeitplan: Inkrafttreten 1. August 2026; Pilotphase folgt, dann Ausrollung auf alle Kantone
  • Systemintegration: Projekt eingebettet in umfassende ZEMIS-Erneuerung

Kritische Fragen

  1. Datenschutz & Sicherheit: Welche Sicherheitsstandards gelten für die digitale Übermittlung sensibler Einbürgerungsdaten zwischen kantonalen und föderalen Systemen?

  2. Technische Kompatibilität: Wie wird sichergestellt, dass alle 26 Kantone mit unterschiedlichen IT-Infrastrukturen die neue ZEMIS-Schnittstelle implementieren können?

  3. Pilotphase-Kriterien: Nach welchen Kriterien werden die Kantone für die Pilotphase ausgewählt, und wie lange dauert diese Phase?

  4. Kostenteilung: Wer trägt die Implementierungskosten auf kantonaler Seite, und gibt es Bundesmittel für technische Nachrüstungen?

  5. Fehlerbehandlung: Wie werden Übertragungsfehler oder Datenverluste während der Migration vom Postweg zur digitalen Schnittstelle gehandhabt?

  6. Rückwärtskompatibilität: Können Kantone während der Pilotphase parallel zum alten Postweg-Verfahren arbeiten, um Prozessunterbrechungen zu vermeiden?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Bundesrat (12.06.2026): Digitalisierung der Einbürgerungsprozesse – Verordnungsänderungen genehmigt – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/onEHTO9ZwjJf

Verifizierungsstatus: ✓ 12.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 12.06.2026