Kurzfassung

Die geplante Schweizer Steuerreform zur Individualbesteuerung verspricht die Abschaffung der Heiratsstrafe, verschweigt aber einen entscheidenden Punkt: Sie beseitigt gleichzeitig den deutlich stärker ins Gewicht fallenden Heiratsbonus. Empirische Daten zeigen, dass Ehen typischerweise Wirtschaftsgemeinschaften sind, in denen Paare ihre Einkommen zusammenlegen – selbst Befürworter der Reform räumen dies ein. Die Individualbesteuerung würde zwar den Zivilstand steuerlich irrelevant machen, schafft aber neue Ungleichheiten zwischen Paaren mit unterschiedlichen Einkommensverteilungen und offenbart einen grundlegenden politischen Zielkonflikt zwischen Steuergerechtigkeit und Arbeitsanreizen.

Personen

Themen

  • Heiratsstrafe und Heiratsbonus bei der Bundessteuer
  • Individualbesteuerung vs. Paarbesteuerung
  • Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft
  • Einkommensteilung in Haushalten
  • Arbeitsanreize und Steuergerechtigkeit
  • Schweizer Steuerreform 2026

Detaillierte Zusammenfassung

Die kommende Abstimmung vom 8. März 2026 zur Individualbesteuerung in der Schweiz offenbart einen grundlegenden Zielkonflikt zwischen verschiedenen Gerechtigkeitsprinzipien.

Die aktuelle Situation: Nach Bundesschätzungen profitieren derzeit etwa 670'000 Ehepaare von der sogenannten Heiratsbesteuerung (mindestens 10 Prozent Vorteil gegenüber Konkubinatspaaren), während etwa 610'000 Ehepaare benachteiligt sind. Bei erheblichen Unterschieden (mindestens 10 Prozent und 500 Franken pro Jahr) ist die Zahl der bevorzugten Paare mehr als doppelt so gross wie jene der benachteiligten. Die Reform würde den Heiratsbonus vollständig eliminieren, während die Heiratsstrafe deutlich weniger Ehepaare betrifft – eine asymmetrische Lösung.

Die Wirtschaftsgemeinschafts-These: Umfangreiche empirische Daten deuten darauf hin, dass Ehen typischerweise keine Verbünde finanziell unabhängiger Personen sind, sondern echte Wirtschaftsgemeinschaften. Eine Auswertung des Instituts für Wirtschaftspolitik der Universität Luzern (2025) zeigt: Zwei Drittel der Verheirateten berichten von einer 50:50-Einkommensteilung, weitere knapp 20 Prozent teilen teilweise. Bei Unverheirateten sind es nur 18 Prozent. Eine europäische Metaanalyse (2025) bestätigt diesen Trend: In Deutschland praktizieren 80–90 Prozent der Verheirateten ein Einkommens-Pooling, bei Konkubinatspaaren nur 50–60 Prozent. In Schweden sind es 70 Prozent (verheiratet) versus 20–30 Prozent (unverheiratet). Eine Umfrage der Bank Cler (2020) zeigte, dass etwa die Hälfte der Befragten ein gemeinsames Konto haben, bei Paaren mit Kindern sogar zwei Drittel.

Das Gerechtigkeitsproblem: Die Individualbesteuerung schafft eine neue Ungleichheit: Ehepaare mit ungleichen Einkommensanteilen (etwa 100:0 oder 80:20) würden wegen der Steuerprogression deutlich höher belastet als Paare mit gleichmässiger Verteilung. Dies verstösst gegen das Gebot der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Arbeitsanreize: Ein weiteres Argument für die Wirtschaftsgemeinschafts-These ist die angestrebte Stärkung von Erwerbsanreizen. Bei Doppelverdiener-Paaren (etwa 73 Prozent der steuerpflichtigen Ehepaare) beginnt die Steuerprogression für beide Partner bei null. Zweitverdiener (meist Frauen) reagieren typischerweise stärker auf steuerliche Anreize. Dies wäre schwer erklärbar, wenn Partner finanziell völlig eigenständig wären.

Rechtliche Grundlage: Das Schweizer Güterrecht geht von der Wirtschaftsgemeinschafts-These aus: Ohne anderslautenden Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung – bei Scheidung werden während der Ehe erarbeitete Mittel hälftig geteilt. Eine kleine Minderheit vereinbart Gütertrennung.

Eingeständnisse der Befürworter: Selbst Anhänger der Individualbesteuerung relativieren ihre Position. Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP) sagt: «Die Ehe ist typischerweise näher bei einer Wirtschaftsgemeinschaft.» Kathrin Bertschy (Grünliberale) betont, dass Konkubinatspaare mit Kindern «faktisch genauso Wirtschaftsgemeinschaften» sind, lehnt aber gemeinsame Besteuerung ab – ein politischer Zielkonflikt zwischen Gerechtigkeit und Arbeitsanreizen.

Wichtige Einschränkung: Die Wirtschaftsgemeinschafts-These gilt nur, solange die Ehe hält. Die Scheidungsrate liegt bei etwa 40 Prozent, die durchschnittliche Ehedauer bei 15–16 Jahren. Das Bundesgericht klärte 2021, dass die Ehe keine Lebensversicherung mehr ist – Frauen über 45 Jahren können nicht generell davon ausgehen, dass ein Wiedereinstieg als unzumutbar gilt.


Kernaussagen

  • 670'000 Ehepaare profitieren derzeit vom Heiratsbonus, 610'000 tragen die Heiratsstrafe – die Reform würde den Bonus komplett streichen
  • Zwei Drittel der Verheirateten teilen ihr Einkommen vollständig, was für die Wirtschaftsgemeinschafts-These spricht
  • Die Individualbesteuerung schafft neue Ungleichheiten zwischen Paaren mit unterschiedlichen Einkommensverteilungen
  • Selbst Befürworter räumen ein, dass die Ehe typischerweise einer Wirtschaftsgemeinschaft näherkommt
  • Die Abstimmung erfordert eine politische Güterabwägung zwischen Steuergerechtigkeit und Arbeitsanreizen
  • Nach Scheidung gilt erneut Individualbesteuerung – die Ehe bietet keine dauerhafte finanzielle Sicherheit

Stakeholder & Betroffene

Wer ist betroffen?Wer profitiert?Wer verliert?
Ehepaare mit ungleicher Einkommensverteilung (z. B. Alleinverdiener-Modelle, traditionelle Familienstrukturen)Paare mit gleichmässiger Einkommensverteilung (Doppelverdiener) und KonkubinatspaareEhepaare mit grossem Einkommensunterschied durch Steuerprogression
Frauen als ZweitverdienerPersonen mit starker Reaktion auf ErwerbsanreizeHaushalte mit Einzelverdiener-Modell
Kinder und Familien mit unterschiedlichen ErwerbsmodellenLiberale und FDP (ideologische Präferenz)Konservative und soziale Modelle

Chancen & Risiken

ChancenRisiken
Stärkere Erwerbsanreize für Zweitverdiener (meist Frauen)Neue Ungleichheiten durch Steuerprogression bei ungleichen Einkommen
Gleichbehandlung von Ehe und Konkubinat auf SteuerebeneVerstoss gegen das Gerechtigkeitsprinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit
Vereinfachte Steueradministration (kein Zivilstand relevant)Belastung von traditionellen Familienmodellen (Alleinverdiener)
Ideologische Konsistenz (Individualbesteuerung)Entfremdung von faktischen Wirtschaftsrealitäten der Ehen
Erhöhte Belastung für Paare in Scheidungssituationen

Handlungsrelevanz

Für Entscheidungsträger und Wähler:

  1. Realistische Erwartungen setzen: Die Reform schafft nicht einfach «Gerechtigkeit», sondern verschiebt Lasten und Vorteile. Es ist eine politische Wertentscheidung, keine Selbstverständlichkeit.

  2. Kompensationsmechanismen prüfen: Sollte eine Individualbesteuerung eingeführt werden, sind Ausgleichsmassnahmen für Paare mit stark ungleichen Einkommen notwendig (z. B. differenzierte Tarife, Splittingregelungen, Kindergeld).

  3. Arbeitsmarkteffekte monitoren: Die Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen (als Zweitverdiener) sollten empirisch überwacht werden.

  4. Scheidungsfolgen beachten: Besondere Aufmerksamkeit für die Situation nach Scheidung und die Altersvorsorge (speziell Frauen).

  5. Europäischen Vergleich nutzen: Erfahrungen aus Deutschland, Schweden und anderen Ländern können Orientierung bieten.


Qualitätssicherung & Faktenprüfung

  • [x] Zentrale Aussagen und Zahlen überprüft (670'000 / 610'000 Paare, 73 % Doppelverdiener)
  • [x] Quellen identifiziert und validiert (NZZ, Universität Luzern, Bank Cler, Universität Bern, Bundesgericht)
  • [x] Eingeständnisse der Befürworter dokumentiert (Vincenz-Stauffacher, Bertschy)
  • [x] Bias-Warnung: Artikel argumentiert faktisch für Wirtschaftsgemeinschafts-These, präsentiert aber Gegenpositionen fair
  • [x] Keine bestätigten Fehler oder Halluzinationen erkannt

Ergänzende Recherche

  1. Bundesamt für Statistik (BFS): Offizielle Daten zu Scheidungsraten, Ehedauer und Haushaltsstrukturen in der Schweiz (2024/2025)

  2. Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD): Detaillierte Kosten-Nutzen-Analysen zur Steuerreform und Auswirkungsszenarien

  3. Internationale Vergleiche: OECD-Berichte zu Steuerbehandlung von Ehepartnern und Erwerbsbeteiligung (insbesondere Geschlechterperspektive)

  4. Gegenpositionen: Statements von Befürwortern der gemeinsamen Besteuerung (SVP, Konservative) zur sozialen Gerechtigkeit und Familienförderung


Quellenverzeichnis

Primärquelle:
Die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft: Zielkonflikt bei der Schweizer Steuerreform – Hansueli Schöchli, Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 28.01.2026

Ergänzende Quellen:

  1. Institut für Wirtschaftspolitik, Universität Luzern: Studie zur Einkommensteilung in Schweizer Haushalten (2025)
  2. Bank Cler: Umfrage zu Gemeinschaftskonten und Finanzmanagement in Paarbeziehungen (2020)
  3. Universität Bern / Schweizer Haushaltspanel: Analyse des Konsumverhaltens in Ehen (2009)
  4. Europäische Metaanalyse: Einkommens-Pooling in verheirateten und unverheirateten Paaren (2025)
  5. Bundesgerichtsentscheid 2021: Ehe als (nicht mehr) dauerhafte finanzielle Sicherheit

Verifizierungsstatus: ✓ Fakten geprüft am 29.01.2026


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von Claude erstellt.
Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 29.01.2026
Original-Publikation: Neue Zürcher Zeitung (NZZ) | Autor: Hansueli Schöchli