Kurzfassung

Die OmniVision AG ruft in Absprache mit Swissmedic die Chargen 10138 und 10140 des Augengels Lacri-Vision® vorsorglich vom Markt zurück. Grund ist eine vermutete Beeinträchtigung der Sterilität aufgrund einer Abweichung beim Hersteller. Die Massnahme erfolgt präventiv; bislang wurden keine Nebenwirkungen gemeldet. Betroffene Patienten sollen das Produkt nicht mehr verwenden und es zur Apotheke oder Arztpraxis zurückbringen. Der Rückruf wurde am 7. Mai 2026 in Bern bekannt gegeben.

Personen

  • OmniVision AG (Pharmaunternehmen)

Themen

  • Arzneimittelsicherheit
  • Chargenrückruf
  • Swissmedic-Regulierung

Clarus Lead

Der vorsorgliche Rückruf signalisiert ein funktionierendes Überwachungssystem: Swissmedic und Hersteller reagieren auf potenzielle Qualitätsmängel, bevor Patienten geschädigt werden. Für Anwender von Lacri-Vision® besteht unmittelbare Handlungspflicht – die betroffenen Chargen müssen unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden.

Detaillierte Zusammenfassung

Der Rückruf betrifft zwei spezifische Chargen eines Augengelmedikaments. Die Abweichung wurde bei der Herstellung identifiziert und könnte die Sterilität des Produkts beeinträchtigen – ein kritisches Qualitätsmerkmal bei Augenpräparaten, da infizierte Lösungen zu Augenentzündungen oder schwerwiegenderen Komplikationen führen können.

Betroffene Patienten erhalten Rückgabeanweisungen über ihre Bezugsquellen (Apotheken, Arztpraxen). OmniVision stellt Kontaktdaten bereit ([email protected], www.omnivision.ch) für Rückfragen. Swissmedic dokumentiert den Fall öffentlich in ihrer Chargenrückruf-Datenbank.

Kernaussagen

  • Zwei Chargen (10138, 10140) von Lacri-Vision®-Augengel sind betroffen
  • Grund: Vermutete Sterilitätsbeeinträchtigung durch Herstellungsabweichung
  • Status: Vorsorgerückruf ohne bisherige Schadenmeldungen
  • Massnahme: Rückgabe zu Apotheke/Arztpraxis erforderlich

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Wie wurde die Herstellungsabweichung entdeckt – durch Routineprüfung oder externe Meldung? Welche spezifische Abweichung liegt vor?

  2. Interessenskonflikte: Handelt es sich um einen freiwilligen Rückruf durch OmniVision oder um eine behördlich angeforderte Massnahme?

  3. Kausalität: Gibt es epidemiologische Daten, wie viele Patienten diese Chargen erhalten haben? Wie lange waren sie im Umlauf?

  4. Umsetzbarkeit: Wie wird sichergestellt, dass Patienten ohne ärztliche Verschreibung die Rückgabestellen identifizieren? Gibt es Ersatzversorgung für betroffene Nutzer?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) / Bundesrat – Chargenrückruf Lacri-Vision®-Augengel – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/vGbCEOlZed05lYeZPUTYD

Ergänzende Quellen:

  1. Swissmedic – Chargenrückruf-Datenbank: https://www.swissmedic.ch
  2. OmniVision AG – Informationsschreiben: https://www.omnivision.ch

Verifizierungsstatus: ✓ 07.05.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 07.05.2026