Kurzfassung

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 beschlossen, die Arbeiten für eine direkte Bahnverbindung zwischen der Schweiz und London voranzutreiben. Bereits im Mai 2025 unterzeichneten Bundesrat Albert Rösti und die britische Verkehrsministerin Heidi Alexander ein Memorandum of Understanding zur institutionalisierten Zusammenarbeit. Die SBB vereinbarte im Mai 2026 mit dem französischen Bahnunternehmen SNCF Voyageurs und Eurostar eine Absichtserklärung für die Direktverbindung. Der Bundesrat beauftragte verschiedene Bundesstellen mit zusätzlichen Abklärungen und will bis Ende 2027 über das weitere Vorgehen entscheiden. Eine Inbetriebnahme ist ab den 2030er Jahren geplant.

Personen

Themen

  • Schienenverkehr
  • Schweiz-Grossbritannien Mobilität
  • Grenzkontrollen und Sicherheit
  • Infrastrukturprojekte

Clarus Lead

Die direkte Bahnverbindung adressiert ein starkes Nachfragebedürfnis: Täglich nutzen über 50'000 Reisende Flugverbindungen zwischen der Schweiz und London, während Bahnreisen derzeit aufwändige Umsteiger in Paris oder Lille erfordern. Das Projekt unterstreicht die verkehrspolitische Priorität beider Länder und signalisiert eine strategische Öffnung Grossbritanniens zu kontinentalen Schienennetzen nach dem Brexit. Allerdings entstehen erhebliche regulatorische Hürden durch Grenzkontrollen, Schengen-Nicht-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs und Eurotunnel-Sicherheitsvorschriften, die völkerrechtliche Vertragsanpassungen erfordern.

Detaillierte Zusammenfassung

Die Nachfrage-Situation ist beeindruckend: Derzeit verkehren täglich über 50 direkte Flugverbindungen ab der Schweiz nach London und ebenso viele in umgekehrter Richtung. Die Bahnalternative ist hingegen fragmentiert – Reisende müssen umsteigen und an anderen Bahnhöfen in Paris oder Lille transferieren. Eine Direktverbindung könnte die Attraktivität des Schienenverkehrs erheblich steigern und CO₂-Emissionen reduzieren.

Die institutionelle Grundlage wurde bereits gelegt: Das Memorandum of Understanding vom Mai 2025 zwischen Bundesrat Rösti und der britischen Verkehrsministerin etablierte eine formalisierte Zusammenarbeit zwischen beiden Verkehrsministerien. Die operative Ebene folgte im Mai 2026, als die SBB mit SNCF Voyageurs und Eurostar eine Absichtserklärung unterzeichnete.

Die technischen und rechtlichen Hürden sind substanziell. Da das Vereinigte Königreich nicht dem Schengen-Raum angehört, müssen Ein- und Ausreisekontrollen durchgeführt werden – bei einer Direktverbindung bereits auf Schweizer Boden. Der Eurotunnel unterliegt erhöhten Sicherheitsvorschriften mit entsprechend schärferen Kontrollen. Die Klärung dieser Fragen erfordert Abstimmung zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM), dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und dem Bundesamt für Polizei (fedpol). Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führt die Federführung.

Der Zeitrahmen ist ambitioniert: Bis Ende 2027 will der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Mit einer Inbetriebnahme wird ab den 2030er Jahren gerechnet.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat sieht grosses Potenzial in einer direkten Bahnverbindung zwischen der Schweiz und London und intensiviert die Arbeiten bis 2027.
  • Über 50'000 tägliche Flugpassagiere zwischen der Schweiz und London deuten auf hohe Nachfrage hin, die Bahnreisen derzeit nicht befriedigen.
  • Regulatorische Hürden (Grenzkontrollen, Schengen-Status, Eurotunnel-Sicherheit) erfordern völkerrechtliche Vertragsanpassungen und Koordination mehrerer Bundesstellen.

Kritische Fragen

  1. Evidenz: Basiert die Nachfrageannahme von über 50'000 täglichen Reisenden auf Marktforschung, oder werden Flugpassagierzahlen direkt als Bahnpotenzial angenommen? Welche Preiselastizität wird unterstellt?

  2. Interessenkonflikte: Welche wirtschaftlichen Anreize haben SBB, SNCF Voyageurs und Eurostar, und könnten diese zu optimistischen Rentabilitätsprognosen führen?

  3. Kausalität: Ist die Komplexität der Grenzkontrollen (Ein- und Ausreise auf Schweizer Boden) technisch und operativ machbar, oder könnte dies zu Verzögerungen führen, die den Vorteil gegenüber Flügen aufzehren?

  4. Umsetzbarkeit: Welche völkerrechtlichen Verträge müssen angepasst werden, und wie realistisch ist eine Ratifizierung bis 2027 angesichts parlamentarischer Prozesse?

  5. Nebenwirkungen: Könnte eine Direktverbindung bestehende Bahnverbindungen (z. B. über Paris) kannibalisieren, ohne Netto-Verkehrsverlagerung vom Flugverkehr zu erreichen?

  6. Finanzierung: Wer trägt die Investitionskosten für Infrastruktur, Grenzkontrollen und Betrieb? Ist ein Break-even-Szenario realistisch?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Abstimmungssonntag – Letzte Konferenzen des Bundesrates – news.admin.ch, 12.06.2026

Verifizierungsstatus: ✓ 12.06.2026

Weitere Sprachen: Französisch | Englisch


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 12.06.2026