Kurzfassung
Der Schweizer Bundesrat hat am 19. Juni 2026 eine Änderung des Obligationenrechts verabschiedet, die den Jugendurlaub ausweitet. Junge Menschen unter 30 Jahren erhalten künftig zwei statt eine Woche unbezahlten Urlaub pro Jahr für ehrenamtliches Engagement. Die Regelung gilt neu auch für offene Kinder- und Jugendarbeit, nicht nur für Vereinstätigkeiten. Die Vernehmlassung zeigte breite Unterstützung für die Massnahme. Der Bundesrat folgt damit parlamentarischen Motionen und verzichtet auf über den Auftrag hinausgehende Zusatzmassnahmen.
Personen
- Schneider Schüttel (Motionär; Motion 23.3734)
- Riniker (Motionär; Motion 23.3735)
Themen
- Jugendpolitik
- Ehrenamtliches Engagement
- Arbeitsrecht
- Ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit
Clarus Lead
Die Ausweitung des Jugendurlaubs adressiert ein strukturelles Defizit in der Schweizer Freiwilligenarbeit: Junge Erwachsene scheitern oft an beruflichen Verpflichtungen, wenn sie sich in der Jugendbetreuung engagieren möchten. Mit der Verdopplung der Freistellung und der Öffnung für offene Jugendarbeit (Jugendzentren, Streetwork) schafft der Bund einen Anreiz, das Engagement in weniger formalisierten Strukturen zu stärken – ein Bereich, der traditionell unter Ressourcenmangel leidet. Die breite Befürwortung in der Vernehmlassung signalisiert gesellschaftlichen Konsens über den Wert von Jugendfreiwilligenarbeit.
Detaillierte Zusammenfassung
Die bisherige Regelung gewährte Lernenden und Arbeitnehmenden unter 30 Jahren eine Woche unbezahlten Urlaub jährlich für Tätigkeiten in Sport-, Musik- oder Gesundheitsvereinen sowie ähnlichen Organisationen. Ausgeschlossen waren kommerzielle Strukturen. Die neue Regelung verdoppelt diesen Anspruch auf zwei Wochen pro Jahr und erweitert den Geltungsbereich erheblich: Künftig können junge Menschen auch in der sogenannten offenen Kinder- und Jugendarbeit Urlaub beanspruchen – etwa für Engagements in Jugendzentren oder vergleichbaren niedrigschwelligen Angeboten.
Der Bundesrat handelte auf Basis zweier parlamentarischer Motionen (23.3734 Schneider Schüttel und 23.3735 Riniker) und führte eine Vernehmlassung durch. Diese zeigte nahezu einstimmige Zustimmung: Praktisch alle Teilnehmenden würdigten den positiven gesellschaftlichen Beitrag von Freiwilligenarbeit und befürworteten die Förderung. Auf dieser Grundlage entschied der Bundesrat, ohne zusätzliche Massnahmen über den parlamentarischen Auftrag hinaus zu gehen, und verabschiedete die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts zuhanden des Parlaments.
Kernaussagen
- Der Anspruch auf unbezahlten Jugendurlaub verdoppelt sich von einer auf zwei Wochen pro Jahr
- Die Regelung wird auf offene Kinder- und Jugendarbeit ausgeweitet (Jugendzentren, Streetwork)
- Vernehmlassungsteilnehmende unterstützen die Massnahme überwiegend
- Der Bundesrat verzichtet auf über den Auftrag hinausgehende Zusatzmassnahmen
Kritische Fragen
Evidenz: Welche Daten zeigen, dass die bisherige eine Woche Jugendurlaub ein Engagementhindernis für unter 30-Jährige darstellt? Wurde eine Bedarfsanalyse durchgeführt?
Interessenskonflikte: Welche Verbände und Organisationen nahmen an der Vernehmlassung teil? Waren Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gleich stark vertreten?
Kausalität: Wie wird gemessen, ob die Verdopplung des Urlaubs tatsächlich zu mehr Engagements in offener Jugendarbeit führt, oder verschieben sich Tätigkeiten nur zwischen Sektoren?
Umsetzung: Wie werden Arbeitgeber in KMU über die neue Regelung informiert? Gibt es Sanktionen bei Nicht-Gewährung des Urlaubs?
Finanzierung: Trägt der Bund Ausfallkosten für Arbeitgeber, oder liegt die Belastung vollständig bei Betrieben?
Reichweite: Wie viele junge Menschen unter 30 Jahren sind derzeit erwerbstätig und könnten von der Regelung profitieren?
Abgrenzung: Nach welchen Kriterien wird „offene Kinder- und Jugendarbeit" von kommerziellen Angeboten abgegrenzt? Wer entscheidet über Anspruchsberechtigung?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat – Jugendurlaub stärken – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/pFr0Hw5ShqsM
Parlamentarische Grundlagen:
- Motion 23.3734 (Schneider Schüttel)
- Motion 23.3735 (Riniker)
Verifizierungsstatus: ✓ 19.06.2026
Weitere Sprachen: Französisch | Englisch
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19.06.2026