Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) beschlossen und dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Die Neuerung soll es ermöglichen, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bestimmte medizinische Mittel und Gegenstände vergütet, die Versicherte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) privat einkaufen. Bisher gilt das Territorialitätsprinzip, wonach im Ausland gekaufte Medizinprodukte grundsätzlich nicht von der OKP erstattet werden. Die Vorlage soll Kosteneinsparungen ermöglichen und den Wettbewerb fördern, ohne Arzneimittel einzubeziehen.
Personen
- Bundesrat (Schweizer Regierungsorgan)
Themen
- Krankenversicherungsrecht
- Medizinprodukte und Kostenerstattung
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
- Gesundheitspolitik
Clarus Lead
Die Vorlage adressiert ein strukturelles Problem der Schweizer Gesundheitspolitik: Während Versicherte in Nachbarländern oft günstiger einkaufen können, verhindert das Territorialitätsprinzip bislang, dass die OKP von diesen Preisunterschieden profitiert. Mit der geplanten Liberalisierung für den EWR-Raum signalisiert der Bundesrat eine Öffnung gegenüber Wettbewerbsmechanismen im Medizinprodukte-Sektor – ein Ansatz, der Druck auf die Kostendynamik ausüben könnte, ohne die Regulierung vollständig aufzugeben. Die Implementierung bleibt flexibel: Der Bundesrat behält sich eine befristete Umsetzung vor, um Effekte zu evaluieren.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Neuerung betrifft primär Verbrauchsmaterialien und andere Medizinprodukte, die in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind – etwa Verbandsmaterial, Blutzuckertests und Orthesen. Diese Produktgruppen machten 2023 rund 50 Prozent des Kostenvolumens der MiGeL aus, das sich auf 727 Millionen Franken belief. Durch die Zulassung von Importen aus dem EWR könnten Versicherte und Krankenkassen von teilweise niedrigeren Auslandspreisen profitieren. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Bundesrats und des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), die festlegen, welche Produkte unter die neue Regelung fallen.
Der Änderungsvorschlag basiert auf der Motion 16.3169 Heim und grenzt sich bewusst von Arzneimitteln ab, die weiterhin nicht erstattet werden, wenn sie im Ausland gekauft werden. Die tatsächlichen Kosteneinsparungen sind abhängig davon, ob Versicherer und Versicherte die neue Option in der Praxis nutzen werden.
Kernaussagen
- Der Bundesrat schlägt vor, das Territorialitätsprinzip in der OKP teilweise aufzuheben und Medizinprodukte aus dem EWR zur Erstattung freizugeben.
- Die Neuerung betrifft etwa 50 Prozent des MiGeL-Kostenvolumens (2023: 727 Millionen Franken) und soll Wettbewerb fördern.
- Arzneimittel bleiben ausgeschlossen; die Umsetzung kann befristet erfolgen, um Auswirkungen zu bewerten.
Kritische Fragen
Evidenz: Welche empirischen Daten aus anderen Ländern oder Pilotprojekten zeigen, dass die Liberalisierung tatsächlich zu messbaren Kosteneinsparungen führt?
Interessenskonflikte: Wie werden Krankenkassen und Medizinprodukte-Hersteller die Preisgestaltung anpassen, wenn Versicherte legal im Ausland einkaufen dürfen – besteht das Risiko von Preisabsprachen?
Kausalität: Werden niedrigere Auslandspreise durch echte Kosteneffizienz oder durch unterschiedliche Regulierungsstandards im EWR erklärt, und kann eine Preisangleichung dauerhaft bestehen?
Umsetzungsrisiken: Wie wird der Bundesrat sicherstellen, dass Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei im Ausland erworbenen Produkten eingehalten werden, ohne Verwaltungskosten zu explodieren?
Befristung: Welche konkreten Erfolgskriterien werden für die evaluierende Überprüfung definiert, und wie wird entschieden, ob die Regelung verlängert oder beendet wird?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat schlägt KVG-Änderung zum Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR vor – news.admin.ch, 24.06.2026
Ergänzende Quellen:
- Eidgenössisches Departement des Innern (EDI): KVG-Änderung zum Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR
- Motion 16.3169 Heim: Vergütungspflicht der Krankenkassen für im Ausland eingekaufte medizinische Mittel und Gegenstände
Verifizierungsstatus: ✓ 24.06.2026
Weitere Sprachen: Französisch | Englisch
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 24.06.2026