Kurzfassung

Der Schweizer Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Ratifikation von zwei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) beschlossen. Das Übereinkommen Nr. 190 etabliert internationale Standards zur Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz; das Übereinkommen Nr. 191 aktualisiert IAO-Normen durch die Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Beide Übereinkommen wurden in der Vernehmlassung von Kantonen und Organisationen breit unterstützt. Die Schweiz hat bereits entsprechende Verbote im nationalen Recht verankert; daher ist nur bei Nr. 190 eine rechtliche Anpassung erforderlich, während Nr. 191 rein formelle Änderungen betrifft.

Personen

  • Bundesrat (Kollegialorgan)

Themen

  • Internationale Arbeitsstandards
  • Arbeitsschutz und Gewaltprävention
  • Schweizer Arbeitsrecht

Clarus Lead

Die Schweiz positioniert sich damit im internationalen Arbeitsschutz-Diskurs neu: Während bisher 56 Länder das Gewalt-Übereinkommen ratifiziert haben, signalisiert die Schweiz durch ihre Ratifizierung eine verstärkte Verpflichtung zu grundlegenden Arbeitsrechten. Die Entscheidung erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz weltweit an Sichtbarkeit gewinnen – die Ratifikation unterstreicht, dass die Schweiz ihre bestehenden Verbote durch internationale Normensetzung legitimieren will. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet dies eine Harmonisierung mit globalen Standards, ohne dass erhebliche Rechtsanpassungen notwendig sind.

Detaillierte Zusammenfassung

Das Übereinkommen Nr. 190 der IAO führt erstmals eine einheitliche internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ein und verpflichtet ratifizierende Staaten zu Schutz- und Präventionsmassnahmen. Obwohl solche Verhaltensweisen in der Schweiz bereits durch bestehendes Recht verboten sind – etwa durch Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit und zur Arbeitssicherheit – ermöglicht die Ratifikation eine formale Anerkennung dieser Standards auf internationaler Ebene. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit der Schweiz in internationalen Arbeitsorganisationen.

Das Übereinkommen Nr. 191 verfolgt einen anderen Ansatz: Es handelt sich um eine Modernisierung des IAO-Normenbestands selbst. Durch die Verankerung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Arbeitsprinzip werden die Kernkonventionen der IAO aktualisiert, ohne dass nationale Rechtsordnungen massiv angepasst werden müssen. Die Schweiz kann durch ihre Ratifikation zum Ausbau des internationalen Regelwerks beitragen, ohne Implementierungskosten zu tragen.

Die juristische Analyse des Bundesrats bestätigt, dass beide Übereinkommen im Schweizer Recht nicht unmittelbar anwendbar sind – das heisst, sie erfordern keine automatische Übernahme in die nationale Gesetzgebung. Dies ermöglicht eine pragmatische Ratifikation ohne legislative Hürden.

Kernaussagen

  • Der Bundesrat ratifiziert zwei IAO-Übereinkommen zu Arbeitsschutz, Gewaltprävention und gesundem Arbeitsumfeld
  • Schweizer Recht verbietet bereits Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz; die Ratifikation bekräftigt diese Verpflichtung international
  • Keine wesentlichen Rechtsanpassungen erforderlich; beide Übereinkommen sind nicht direkt anwendbar
  • Breite Unterstützung durch Kantone und konsultierte Organisationen in der Vernehmlassung
  • Schweiz trägt zur Stärkung globaler Arbeitsnormen bei; 56 Länder haben Nr. 190 bereits ratifiziert

Kritische Fragen

  1. Evidenzqualität: Welche konkreten Daten zur Häufigkeit von Gewalt und Belästigung am Schweizer Arbeitsplatz lagen der Ratifikationsentscheidung zugrunde, und wurden diese in der Vernehmlassung diskutiert?

  2. Interessenkonflikte: Welche Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften äusserten sich in der Vernehmlassung, und gab es Dissens über die Ratifikation oder deren praktische Folgen?

  3. Kausalität und Alternativen: Inwiefern wird erwartet, dass die internationale Ratifikation – ohne neue nationale Gesetze – die Prävention von Gewalt und Belästigung in der Praxis verbessert, oder ist dies primär ein symbolisches Signal?

  4. Umsetzbarkeit: Welche Massnahmen plant die Schweiz zur Überwachung und Durchsetzung der IAO-Standards, und wie werden KMU und Kleinbetriebe bei der Compliance unterstützt?

  5. Rechtliche Klarheit: Warum sind die Übereinkommen im Schweizer Recht nicht direkt anwendbar, und wie wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer bei Verstössen Zugang zu Rechtsmitteln haben?

  6. Timing und Kontext: Erfolgt die Ratifikation als Reaktion auf spezifische nationale oder internationale Vorfälle, oder ist sie Teil einer routinemässigen Harmonisierung mit IAO-Standards?


Quellenverzeichnis

Primärquelle: Mitteilung des Schweizer Bundesrats – Ratifikation IAO-Übereinkommen Nr. 190 und 191 – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/f2A2CQS2D4b4311v7cWK3

Verifizierungsstatus: ✓ 05.06.2026


Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 05.06.2026