Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative UREK-N 25.482 verabschiedet. Die Initiative zielt darauf ab, Verluste und Gewinne aus der Strombeschaffung in der Grundversorgung symmetrisch als Nettokosten zu behandeln. Bislang tragen Grundversorger Verluste allein, während Gewinne nicht an Kunden weitergegeben werden. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) von 2007 soll entsprechend präzisiert werden. Der Nationalrat befasst sich damit in der Sondersession 2026, der Ständerat voraussichtlich in der Sommersession 2026.
Personen
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) (Initiatorin)
Themen
- Stromversorgung und Tarifgestaltung
- Energieregulierung
- Verbraucherschutz
Clarus Lead
Die Gesetzesänderung adressiert eine strukturelle Schieflage im Strommarkt, die Grundversorger zur Risikotragung zwingt, ohne von Gewinnen zu profitieren. Durch die symmetrische Behandlung entstehen Anreize für langfristige, strukturierte Beschaffungsstrategien – ein Mechanismus, der Tarifstabilität für Millionen Stromkunden unmittelbar verbessert. Die rasche Behandlung in zwei Sessionen signalisiert hohe Priorität des Parlaments für Energiemarktstabilität.
Detaillierte Zusammenfassung
Das geltende Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 regelt die zulässigen Kostenpositionen bei der Tarifberechnung durch Grundversorger. Die aktuelle Regelung enthält eine asymmetrische Behandlung: Verluste aus Ausgleichsgeschäften (beispielsweise bei Preisschwankungen oder Mengenabweichungen) werden vollständig von den Grundversorgern getragen und auf die Tarife umgelegt. Gewinne aus derselben Geschäftstätigkeit fliessen jedoch nicht in die Tarifkalkulation ein und kommen Endkunden nicht zugute.
Die UREK-N argumentiert, dass diese Asymmetrie wirtschaftliche Fehlanreize setzt. Grundversorger werden bei Verlusten bestraft, bei Gewinnen aber nicht belohnt – ein Regime, das langfristige Investitionen in strukturierte Beschaffung erschwert. Die Nettokosten-Behandlung (Verluste minus Gewinne) soll hingegen stabile Anreize für professionelle Beschaffungsprozesse schaffen. Der Bundesrat unterstützt diese Logik und erwartet positive Effekte auf die Investitionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Grundversorger. Dies soll sich in niedrigeren und weniger volatilen Stromtarifen für Endverbraucher niederschlagen.
Kernaussagen
- Symmetrische Behandlung von Verlusten und Gewinnen schafft bessere Anreize für strukturierte Strombeschaffung
- Stabilere Tarife für Stromkunden in der Grundversorgung sind das Ziel der Gesetzesanpassung
- Nationale Priorität: Behandlung in Sonder- und Sommersession 2026 geplant
Kritische Fragen
Evidenz: Welche empirischen Daten belegen, dass die bisherige asymmetrische Regelung zu volatileren Tarifen oder geringeren Investitionen führt? Wurden Vergleichsfälle aus anderen Ländern herangezogen?
Interessenkonflikte: Welche Stakeholder (Grundversorger, Energiekonzerne, Verbraucherschutzorganisationen) haben Position zu dieser Initiative bezogen, und wie sind ihre Interessen verteilt?
Kausalität: Garantiert die Nettokosten-Behandlung allein stabile Tarife, oder spielen Grosshandelspreise und Beschaffungsrisiken eine übergeordnete Rolle, die durch diese Regelung nicht adressiert werden?
Umsetzung: Wie werden Gewinne und Verluste konkret gemessen und abgegrenzt? Welche administrativen und Compliance-Herausforderungen entstehen für kleinere Grundversorger?
Zeitrahmen: Welcher Zeithorizont wird für die Messung von Nettokosten zugrunde gelegt (Jahresbasis, mehrjährige Periode)? Wie werden Übergangsphasen geregelt?
Verbraucherschutz: Welche Schutzmechanismen verhindern, dass Grundversorger unter dem Nettokosten-Regime Gewinne abschöpfen und Tarife künstlich hochhalten?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat: Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative UREK-N 25.482 – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/N_RNY5jaX6ObQDsPCcrwI
Verifizierungsstatus: ✓ 01.04.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 01.04.2026