Kurzfassung
Der Schweizer Bundesrat hat am 19. Juni 2026 eine Teilrevision des Heilmittelgesetzes (HMG) zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Die Revision soll die Arzneimittelversorgung bei Engpässen verbessern, insbesondere für unverzichtbare Medikamente wie Antibiotika oder Mittel gegen chronische Erkrankungen. Geplante Massnahmen umfassen die vereinfachte Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel durch Grossisten, die Eigenherstellung durch Apotheken und Spitäler sowie die Lockerung des Versandhandelsverbots. Die Vernehmlassung dauert bis 16. Oktober 2026.
Personen
- Bundesrat (kollektive Institution; Entscheidungsgremium)
Themen
- Arzneimittelversorgung
- Heilmittelgesetz
- Versorgungssicherheit
- Medizinprodukte
Clarus Lead
Die Revision antwortet auf wiederkehrende Lieferengpässe bei essentiellen Medikamenten, die in der Praxis zu Behandlungsausfällen führen. Durch die Öffnung des Marktzugangs und die Erlaubnis zur Notfall-Eigenproduktion in Apotheken will der Bundesrat strukturelle Versorgungslücken beheben – ein Schritt, der Arzneimittelversorgung in Krisensituationen neu reguliert. Die Massnahmen bauen auf Entscheidungen vom August 2024 und März 2026 auf und signalisieren eine Abkehr von strikten Marktzugangsbeschränkungen hin zu pragmatischer Krisenflexibilität.
Detaillierte Zusammenfassung
Die geplante Revision adressiert vier zentrale Handlungsfelder. Erstens sollen Grossisten und Importeure bei Mangellagen befristet nicht zugelassene Arzneimittel einführen dürfen – eine Notfall-Import-Klausel, die bislang nicht existiert. Gleichzeitig erhalten öffentliche Apotheken, Spitalapotheken und die Armeeapotheke das Recht zur Eigenherstellung nicht zugelassener Medikamente. Arzneimittel aus Ländern mit vergleichbarer Regulierung (z. B. EU) sollen vereinfacht anerkannt werden.
Zweitens wird das grundsätzliche Versandhandelsverbot aufgehoben. Künftig dürfen nicht rezeptpflichtige Medikamente per Post vertrieben werden – sowohl durch Apotheken als auch durch Drogerien. Kantone behalten Bewilligungskompetenz. Drittens regelt die Revision die Einzelabgabe von Arzneimitteln: Einzelne Tabletten oder Kapseln können abgegeben werden, wenn Packungen zu gross für die Behandlungsdauer sind. Dies zielt auf Antibiotikaresistenzen ab, indem Überbestände vermieden werden.
Viertens werden Kompetenzen von Chiropraktorinnen und Chiropraktoren geklärt: Sie erhalten – analog zu Ärztinnen und Ärzten – das Recht zur Arzneimittelverschreibung, basierend auf ihrer universitären Ausbildung. Zusätzlich wird eine neue Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte eingeführt, die von Herstellern und Importeuren erhoben wird und Swissmedic-Überwachungskosten deckt.
Kernaussagen
- Der Bundesrat lockert Marktzugangsbeschränkungen für Arzneimittel bei Engpässen durch Import- und Eigenherstellungsklauseln.
- Das Versandhandelsverbot für nicht rezeptpflichtige Medikamente wird aufgehoben; Drogerien erhalten Vertriebsrechte.
- Einzelabgabe von Arzneimitteln soll Antibiotikaresistenzen durch Vermeidung von Überbeständen reduzieren.
- Chiropraktoren werden ärztlichen Berufen in der Arzneimittelverschreibung gleichgestellt.
- Eine neue Aufsichtsabgabe finanziert die Überwachung von Medizinprodukten durch Swissmedic.
Kritische Fragen
Evidenz: Welche Daten belegen, dass die geplanten Marktzugangslockerungen tatsächlich Versorgungslücken bei Antibiotika und chronischen Erkrankungen schliessen? Wurden Szenarien mit Engpässen modelliert?
Interessenskonflikte: Profitieren Grossisten und Drogerien wirtschaftlich von der Versandhandelsöffnung, und könnte dies Preiskonkurrenz oder Qualitätskontrolle gefährden?
Kausalität: Ist die Eigenherstellung von Arzneimitteln durch Apotheken eine bewährte Alternative zu etablierten Produktionsprozessen, oder entstehen neue Qualitätsrisiken?
Umsetzbarkeit: Wie stellen Kantone sicher, dass Bewilligungen für Versandhandel einheitlich und zeitnah erteilt werden, um Verzögerungen zu vermeiden?
Nebenwirkungen: Könnte die Einzelabgabe von Antibiotika zu Selbstmedikation und Resistenzentwicklung führen, wenn ärztliche Kontrolle entfällt?
Harmonisierung: Wie wird die Gleichstellung von Chiropraktoren mit Ärztinnen und Ärzten bei der Arzneimittelverschreibung in der Praxis überwacht und durchgesetzt?
Finanzierung: Ist die neue Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte kostendeckend kalkuliert, oder entstehen Haushaltslücken?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Bundesrat – Teilrevision Heilmittelgesetz 3b – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/hHqn259s8BDP8ZNtqioDB
Verifizierungsstatus: ✓ 19.06.2026
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Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 19.06.2026