Kurzfassung
Der Bundesrat hat sich am 18. Februar 2026 zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates über Personensicherheitsprüfungen (PSP) geäussert. Die GPK-S bescheinigte der Fachstelle PSP der Bundeskanzlei eine rechtmässige Arbeitsweise, lehnte Vorwürfe übermässiger Privatsphärenverletzungen ab und empfahl acht Verbesserungen. Der Bundesrat akzeptiert diese Empfehlungen weitgehend und plant Reformen bei Aufsicht, Kommunikation und Entscheidungsfindung.
Personen
- Bundesrat (kollektives Organ)
Themen
- Sicherheitsprüfungen
- Datenschutz und Privatsphäre
- Verwaltungsaufsicht
- Personalverwaltung
Clarus Lead
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hatte die Personensicherheitsprüfungen der Bundeskanzlei untersucht und zwei kontroverse Fälle von Stabsoffizieren analysiert. Trotz früherer Kritik an Privatsphärenverletzungen bestätigte die Kommission eine korrekte Praxis. Der Bundesrat akzeptiert die acht Reformempfehlungen und plant verbindliche Richtlinien zur Stärkung der Kontrolle und Eigenverantwortung der Entscheidungsträger.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Fachstelle PSP der Bundeskanzlei führt erweiterte Sicherheitsprüfungen mit Befragungen durch, primär für vom Bundesrat ernannte Funktionsträger. Diese Prüfungen waren wiederholt wegen zu intensiver Eingriffe in die Privatsphäre kritisiert worden. Die GPK-S untersuchte zwei Fälle höherer Stabsoffiziere und kam zu dem Ergebnis, dass die Fachstelle ihre Aufgaben rechtmässig und zweckmässig erfüllt hat – ohne Hinweise auf Willkür oder unangemessene Fragen.
Der Bundesrat nimmt diese Bewertung zur Kenntnis. Gleichzeitig akzeptiert er mehrere Verbesserungsvorschläge: Die Bundeskanzlei und das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) sollen Mechanismen schaffen, um geprüfte Personen frühzeitig auf problematische Verhaltensweisen hinzuweisen. Zudem plant der Bundesrat, die Aufsicht über die PSP-Fachstelle durch regelmässige externe Evaluationen zu verstärken – ein Vorhaben, das die Bundeskanzlei bereits vor dem GPK-Bericht eingeleitet hatte.
Zentral ist eine Verantwortungsverlagerung: Künftig sollen der Bundesrat, die Departemente und andere Verwaltungseinheiten nicht blind den PSP Empfehlungen folgen, sondern eigenständig beurteilen, ob eine geprüfte Person angestellt oder weiterbeschäftigt werden kann. Die Bundeskanzlei wird zusammen mit dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) und SEPOS eine Vollzugsrichtlinie erarbeiten, die Verantwortlichkeiten klärt und Handlungsoptionen aufzeigt.
Kernaussagen
- Bestätigung der Rechtmässigkeit: Die GPK-S bescheinigte der Fachstelle PSP korrekte und verhältnismässige Arbeitsweise ohne Willkür
- Acht Empfehlungen akzeptiert: Der Bundesrat nimmt die Reformvorschläge weitgehend an und plant verbindliche Umsetzung
- Stärkere Aufsicht geplant: Externe Evaluationen und klarere Regelung der Bundeskanzlei-Aufsicht sollen Kontrolle verbessern
- Eigenverantwortung der Entscheidungsträger: Bundesrat und Departemente sollen nicht automatisch PSP-Empfehlungen folgen, sondern selbst beurteilen
Kritische Fragen
Evidenzqualität: Basiert die GPK-S-Bewertung der Rechtmässigkeit auf einer umfassenden Analyse aller PSP-Fälle oder nur auf den zwei untersuchten Stabsoffizier-Fällen? Wie repräsentativ sind diese Fälle?
Interessenskonflikte: Inwiefern könnte die Bundeskanzlei als Aufsichtsorgan der eigenen Fachstelle ein Interessenskonflikt entstehen? Sind externe Evaluatoren unabhängig von Bundesinteressen?
Kausalität von Reformen: Welche konkreten Mechanismen sollen verhindern, dass Entscheidungsträger weiterhin automatisch PSP-Empfehlungen folgen? Wie wird „Eigenverantwortung" messbar und kontrollierbar?
Umsetzungsrisiken: Könnte die Verlagerung von Verantwortung auf Departemente zu inkonsistenten Entscheidungen und Rechtsungleichheit führen? Welche Sanktionen gibt es bei Nichtbeachtung der neuen Richtlinien?
Privatsphäre-Standard: Welche neuen Grenzen für Befragungen werden in der geplanten Vollzugsrichtlinie definiert? Wie wird „problematisches Verhalten" frühzeitig identifiziert, ohne erneut die Privatsphäre zu verletzen?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Medienmitteilung Bundesrat: Personensicherheitsprüfungen – 20. Februar 2026
Verifizierungsstatus: ✓ 20.02.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 20.02.2026