Kurzfassung
Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat 2024 und 2025 zwei Einreiseverbote erlassen, die nicht den üblichen Verfahren entsprachen. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) untersuchte daraufhin die internen Abläufe und sprach Empfehlungen aus. Der Bundesrat anerkennt die Abweichungen als Ausnahmen, erachtet die bestehenden Strukturen aber als zweckmässig und hat mehrere Empfehlungen bereits umgesetzt.
Personen
- Bundesrat (kollektive Institution)
Themen
- Verwaltungsrecht und Verfahrensabläufe
- Polizeiliche Massnahmen
- Parlamentarische Kontrolle
- Innere Sicherheit
Clarus Lead
Das Bundesamt für Polizei steht wegen zweier Einreiseverbote in der Kritik, die ohne neue Erkenntnisse und ausserhalb etablierter Verfahren erlassen wurden. Die damalige fedpol-Direktorin hatte auf Intervention der Kantonspolizei Zürich hin Entscheide des Rechtsdiensts revidiert – ein Vorgehen, das der Bundesrat nun als Ausnahmefall einordnet. Gleichzeitig bestätigt die Regierung die Angemessenheit der bestehenden Kompetenzen und kündigte Verbesserungen bei der Aufsicht durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) an.
Detaillierte Zusammenfassung
Die Kontroverse betrifft zwei Fälle aus 2024 und 2025, in denen fedpol auf Druck von aussen hin Einreiseverbote erlassen hat, obwohl der zuständige Rechtsdienst diese zuvor abgelehnt hatte. In beiden Fällen intervenierte der Kommandant der Kantonspolizei Zürich bei der fedpol-Direktorin, woraufhin diese die Entscheide ohne neue Tatsachengrundlage revidierte. Der Bundesrat betont, dass dies gegen die gängige Praxis verstösst und dass die Amtsleitung zuvor noch nie auf diese Weise einen Entscheid des zuständigen Bereichs zurückgenommen hatte.
Der Bundesrat verteidigt die bestehenden Strukturen: Die Entscheidkompetenzen bei fedpol seien sachgerecht geregelt, die Verantwortlichkeiten klar verteilt. Mangelhaft war nicht das System, sondern dessen Umsetzung durch die damalige Leitung. Der Bundesrat lehnt eine detaillierte Neuregelung der Kompetenzen ab und sieht hier keinen Handlungsbedarf. Gleichzeitig unterstützt er Empfehlungen zur Stärkung der Aufsicht durch das EJPD: Dieses soll regelmässiger prüfen, wie fedpol Verfügungen handhabt, und klare Regeln festlegen, wann politisch exponierte Personen dem EJPD zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. Diese Arbeiten sind bereits eingeleitet.
Kernaussagen
- Zwei Verfahrensabweichungen: fedpol erlies zwei Einreiseverbote ohne neue Erkenntnisse und ausserhalb etablierter Prozesse – ein in der Geschichte des Amts beispielloses Vorgehen.
- Strukturen sind angemessen: Der Bundesrat erachtet die bestehenden Kompetenzen und Abläufe als zweckmässig; das Problem lag in ihrer Missachtung, nicht in ihrer Ausgestaltung.
- Aufsicht wird verbessert: Das EJPD wird seine Kontrolltätigkeit intensivieren und klare Regelungen für Fälle mit politisch exponierten Personen schaffen.
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Welche objektiven Kriterien bestimmen, ob ein Einreiseverbot sachlich begründet ist? Wie wird sichergestellt, dass Interventionen von aussen die fachliche Bewertung nicht verzerren?
Interessenkonflikte: Welche Anreize könnten dazu führen, dass lokale Polizeibehörden auf Bundesentscheide Druck ausüben? Wie wird Unabhängigkeit der Entscheidträger geschützt?
Kausalität/Alternativen: Waren die beiden Einreiseverbote fachlich korrekt, oder führte die politische Intervention zu materiell falschen Entscheiden? Hätte eine stärkere Aufsicht die Abweichungen verhindert?
Umsetzbarkeit/Risiken: Reichen die geplanten Aufsichtsmassnahmen aus, um künftige Abweichungen zu verhindern? Welche Konsequenzen hat der Bundesrat für die verantwortliche damalige Direktorin gezogen?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Medienmitteilung des Bundesrates: „Einreiseverbote von fedpol: Der Bundesrat nimmt Stellung zum Bericht der GPK-S" – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/zlErP5q3UB76
Ergänzende Quellen:
- Geschäftsprüfungskommission des Ständerates: Bericht zu verwaltungsinternen Verfahren bei Einreiseverboten (11. November 2025)
- Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Februar 2026
Verifizierungsstatus: ✓ 2. März 2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 2. März 2026