Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 20. März 2026 eine Botschaft zur Änderung des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) verabschiedet, um den ÖREB-Kataster (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) klarer zu regeln und den Zugang zu Grundstücksinformationen zu verbessern. Die Reform vereinfacht die Aufnahmeregeln, klärt die Funktionen von Grundbuchanmerkungen und Katastereinträgen und ermöglicht künftig auch generell-abstrakte Regelungen wie Bau- und Abstandslinien. Das Vernehmlassungsverfahren zeigte breite Unterstützung; Kritik betraf überwiegend Umsetzungsdetails.
Personen
- Bundesrat (kollektiv)
Themen
- Grundstücksinformation
- Geoinformation und Digitalisierung
- Planungsrecht
- Liegenschaftsverwaltung
Clarus Lead
Der Bundesrat modernisiert die rechtliche Grundlage für den ÖREB-Kataster, ein seit 2007 bestehendes Informationssystem zu öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Die Gesetzesanpassung ist für Grundeigentümer, Planungsfachleute und Behörden relevant, da sie Rechtssicherheit erhöht und Verwaltungsabläufe vereinfacht. Die Reform integriert den Kataster künftig in ein nationales Portal zur Grundstücksinformation und erweitert den Katalog auf generell-abstrakte Regelungen wie Bau- und Abstandslinien.
Detaillierte Zusammenfassung
Der ÖREB-Kataster ist ein interaktives Informationssystem, das Auskunft über wesentliche öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen gibt – etwa Nutzungsplanungen, Gewässerschutzbereiche und Grundwasserschutzgebiete. Seit seiner Einführung 2007 wurde er kontinuierlich erweitert und umfasst mittlerweile 22 bundesrechtliche Themen. Diese Informationen sind zentral für Baubewilligungsverfahren und die Planung von Grundstücksprojekten.
Die geplante Geoinformationsgesetz-Anpassung zielt auf drei Hauptverbesserungen ab: Erstens werden die Regeln für die Katasteraufnahme vereinfacht. Zweitens wird die Abgrenzung zwischen Grundbuchanmerkungen und Katastereinträgen geklärt, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Drittens werden die spezialgesetzliche Haftung und die Fiktion der Bekanntheit des Katasterinhalts aufgehoben – ein Schritt zur Reduktion von Komplexität.
Künftig soll der Kataster auch generell-abstrakte, behördenverbindliche Anordnungen enthalten, etwa definierte Bau- und Abstandslinien zu Strassen, Gebäuden und Gewässern. Diese Daten werden über ein nationales Portal zur Grundstücksinformation zentral zugänglich gemacht. Das Vernehmlassungsverfahren (März bis Juni 2025) zeigte breite Akzeptanz; vereinzelte Kritik betraf technische Umsetzungsaspekte, die in einem späteren Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen geklärt werden.
Kernaussagen
- Der Bundesrat regelt den ÖREB-Kataster neu, um Rechtssicherheit und Zugang zu Grundstücksinformationen zu verbessern
- Die Gesetzesanpassung vereinfacht Aufnahmeregeln und klärt die Funktionen von Grundbuchanmerkungen versus Katastereinträgen
- Der Kataster wird künftig auch generell-abstrakte Regelungen wie Bau- und Abstandslinien enthalten
- Integration in ein nationales Grundstücksinformationsportal ist geplant
- Das Vernehmlassungsverfahren zeigte breite Unterstützung mit konstruktiver Kritik zu Umsetzungsdetails
Kritische Fragen
Evidenz/Datenqualität: Wie wird sichergestellt, dass die 22 bundesrechtlichen Themen und künftig auch generell-abstrakte Regelungen in allen Kantonen mit konsistenter Qualität erfasst und aktualisiert werden?
Interessenskonflikte: Welche Anreize haben Kantone und Gemeinden, ihre Daten zeitnah und vollständig in den ÖREB-Kataster einzuspeisen, wenn die spezialgesetzliche Haftung aufgehoben wird?
Kausalität/Alternativen: Inwiefern wird durch die Aufhebung der Haftung und der Bekanntheitsfiktionen tatsächlich Rechtssicherheit erhöht – oder entstehen neue Unsicherheiten für Grundeigentümer und Planer?
Umsetzbarkeit/Risiken: Welche technischen und organisatorischen Herausforderungen bestehen bei der Integration des ÖREB-Katasters in ein nationales Portal, und wie wird Interoperabilität zwischen föderalen Ebenen gewährleistet?
Umsetzung: Wie wird verhindert, dass die Vereinfachung der Aufnahmeregeln zu einer Fragmentierung von Standards führt?
Datenqualität: Welche Übergangsbestimmungen gelten für bestehende Einträge, die unter alten Haftungsregeln erfasst wurden?
Quellenverzeichnis
Primärquelle: Medienmitteilung Bundesrat – Botschaft zum Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen – https://www.news.admin.ch/de/newnsb/pIPiw2MiEGBvQiyJX1ogG
Ergänzende Quellen:
- Botschaft zur Änderung des Geoinformationsgesetzes (20.03.2026)
- Bundesgesetz über Geoinformation (20.03.2026)
- Bericht über das Vernehmlassungsverfahren (20.03.2026)
Verifizierungsstatus: ✓ 20.03.2026
Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Modells erstellt. Redaktionelle Verantwortung: clarus.news | Faktenprüfung: 20.03.2026